Von Bekantmachung gegenwärti- gen Rescripts an, sollen alle Güter unsrer Brü- der und Mitbürger gemeinschaftlich sein, und die Arbeit gleich ausgetheilt werden, iedoch ein ieder von der ietzigen Generation seine gewöhnlichen Be- schäftigungen fortsetzen. Wir verlangen blos, daß sie, welcher Art sie auch sein mögen, gleich anständig und ehrwürdig geachtet werden sollen; und wollen, daß sie von allen unsern Mitbürgern, als von Söhnen eines und desselben Vaters brü- derlich ansgeübt werden.
Zweiter Artikel.
Unsere Absicht ist, daß die Wei- ber der verschiedenen Bürger unter sich völlig gleich geachtet werden, ohn' Unterschied der Stände, die sich noch unter den Männern befinden.
Dritter Artikel.
Die Kinder, welche künftig ge- bohren werden, oder dieienigen, welche ihrer zar- ten Jugend wegen noch keine Erziehung und Un- terricht genossen haben, sollen zu denen Künsten und Handthierungen angehalten werden, die sich für ihre Fähigkeiten am Besten schicken, ohn' eini- ge Rücksicht auf die Geburt oder den Stand ihrer Eltern.
Vierter Artikel.
Um die Gemeinschaft der Güter und die Gleichheit der Glücksgüter desto leichter zu erhalten, wollen wir, daß der Einkauf alles dessen, was Privatpersonen brauchen, auf Kosten der Gemeinheit, die wir durch gegenwärtiges Re-
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Erſter Artikel.
Von Bekantmachung gegenwaͤrti- gen Reſcripts an, ſollen alle Guͤter unſrer Bruͤ- der und Mitbuͤrger gemeinſchaftlich ſein, und die Arbeit gleich ausgetheilt werden, iedoch ein ieder von der ietzigen Generation ſeine gewoͤhnlichen Be- ſchaͤftigungen fortſetzen. Wir verlangen blos, daß ſie, welcher Art ſie auch ſein moͤgen, gleich anſtaͤndig und ehrwuͤrdig geachtet werden ſollen; und wollen, daß ſie von allen unſern Mitbuͤrgern, als von Soͤhnen eines und deſſelben Vaters bruͤ- derlich ansgeuͤbt werden.
Zweiter Artikel.
Unſere Abſicht iſt, daß die Wei- ber der verſchiedenen Buͤrger unter ſich voͤllig gleich geachtet werden, ohn’ Unterſchied der Staͤnde, die ſich noch unter den Maͤnnern befinden.
Dritter Artikel.
Die Kinder, welche kuͤnftig ge- bohren werden, oder dieienigen, welche ihrer zar- ten Jugend wegen noch keine Erziehung und Un- terricht genoſſen haben, ſollen zu denen Kuͤnſten und Handthierungen angehalten werden, die ſich fuͤr ihre Faͤhigkeiten am Beſten ſchicken, ohn’ eini- ge Ruͤckſicht auf die Geburt oder den Stand ihrer Eltern.
Vierter Artikel.
Um die Gemeinſchaft der Guͤter und die Gleichheit der Gluͤcksguͤter deſto leichter zu erhalten, wollen wir, daß der Einkauf alles deſſen, was Privatperſonen brauchen, auf Koſten der Gemeinheit, die wir durch gegenwaͤrtiges Re-
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Erſter Artikel.
Von Bekantmachung gegenwaͤrti-
gen Reſcripts an, ſollen alle Guͤter unſrer Bruͤ-
der und Mitbuͤrger gemeinſchaftlich ſein, und die
Arbeit gleich ausgetheilt werden, iedoch ein ieder
von der ietzigen Generation ſeine gewoͤhnlichen Be-
ſchaͤftigungen fortſetzen. Wir verlangen blos,
daß ſie, welcher Art ſie auch ſein moͤgen, gleich
anſtaͤndig und ehrwuͤrdig geachtet werden ſollen;
und wollen, daß ſie von allen unſern Mitbuͤrgern,
als von Soͤhnen eines und deſſelben Vaters bruͤ-
derlich ansgeuͤbt werden.
Zweiter Artikel.
Unſere Abſicht iſt, daß die Wei-
ber der verſchiedenen Buͤrger unter ſich voͤllig gleich
geachtet werden, ohn’ Unterſchied der Staͤnde,
die ſich noch unter den Maͤnnern befinden.
Dritter Artikel.
Die Kinder, welche kuͤnftig ge-
bohren werden, oder dieienigen, welche ihrer zar-
ten Jugend wegen noch keine Erziehung und Un-
terricht genoſſen haben, ſollen zu denen Kuͤnſten
und Handthierungen angehalten werden, die ſich
fuͤr ihre Faͤhigkeiten am Beſten ſchicken, ohn’ eini-
ge Ruͤckſicht auf die Geburt oder den Stand ihrer
Eltern.
Vierter Artikel.
Um die Gemeinſchaft der Guͤter
und die Gleichheit der Gluͤcksguͤter deſto leichter
zu erhalten, wollen wir, daß der Einkauf alles
deſſen, was Privatperſonen brauchen, auf Koſten
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Rétif de La Bretonne, Nicolas-Edme: Der fliegende Mensch. Übers. v. Wilhelm Christhelf Siegmund Mylius. 2. Aufl. Dresden u. a., 1785, S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/retif_mensch_1785/370>, abgerufen am 23.11.2024.
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