Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820.

Bild:
<< vorherige Seite

zu machen, die Stelle eines Richters in höherer Behörde vielleicht ein Mal besetzen zu können. So haben die Ehsten und Letten sich der Mündigkeit genähert, und die Gutsherren konnten hoffen, ihnen die Freiheit schenken zu dürfen, ohne sie dadurch einer großen Gefahr auszusetzen.

Was viele Gutsherren wünschen, das wünschte auch unser Kaiser, und so geschahe es denn, daß auf dem Landtage im Sommer 1818 sich die Gutsherren dahin entschieden, daß sie allen ihren Bauern und Erbleuten die Freiheit geben wollten. Unser allergnädigster Kaiser, dem darüber der Herr General-Gouverneur vorgestellt hatte, erlaubte es auch, und schrieb den Gutsherren vor, eine Verfassung und Gesetze für das Volk zu dessen Freiheit zu entwerfen; er selbst aber würde darüber entscheiden, was Gesetz bleiben solle. Unser gnädiger Kaiser hat darüber entschieden, und in wenigen Jahren dürfen die hiesigen Herren alle ihre Leibeigenen ganz frei sprechen. Dasselbe trift auch alle Livländischen Kronsbauern.

Als leibeigen standen ehemals die Ehsten und Letten ausschließlich unter der Willkühr

zu machen, die Stelle eines Richters in höherer Behörde vielleicht ein Mal besetzen zu können. So haben die Ehsten und Letten sich der Mündigkeit genähert, und die Gutsherren konnten hoffen, ihnen die Freiheit schenken zu dürfen, ohne sie dadurch einer großen Gefahr auszusetzen.

Was viele Gutsherren wünschen, das wünschte auch unser Kaiser, und so geschahe es denn, daß auf dem Landtage im Sommer 1818 sich die Gutsherren dahin entschieden, daß sie allen ihren Bauern und Erbleuten die Freiheit geben wollten. Unser allergnädigster Kaiser, dem darüber der Herr General-Gouverneur vorgestellt hatte, erlaubte es auch, und schrieb den Gutsherren vor, eine Verfassung und Gesetze für das Volk zu dessen Freiheit zu entwerfen; er selbst aber würde darüber entscheiden, was Gesetz bleiben solle. Unser gnädiger Kaiser hat darüber entschieden, und in wenigen Jahren dürfen die hiesigen Herren alle ihre Leibeigenen ganz frei sprechen. Dasselbe trift auch alle Livländischen Kronsbauern.

Als leibeigen standen ehemals die Ehsten und Letten ausschließlich unter der Willkühr

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0011" n="11"/>
zu machen, die Stelle eines Richters in höherer Behörde vielleicht ein Mal besetzen zu können. So haben die Ehsten und Letten sich der Mündigkeit genähert, und die Gutsherren konnten hoffen, ihnen die Freiheit schenken zu dürfen, ohne sie dadurch einer großen Gefahr auszusetzen.</p>
        <p>Was viele Gutsherren wünschen, das wünschte auch unser Kaiser, und so geschahe es denn, daß auf dem Landtage im Sommer 1818 sich die Gutsherren dahin entschieden, daß sie allen ihren Bauern und Erbleuten die Freiheit geben wollten. Unser allergnädigster Kaiser, dem darüber der Herr General-Gouverneur vorgestellt hatte, erlaubte es auch, und schrieb den Gutsherren vor, eine Verfassung und Gesetze für das Volk zu dessen Freiheit zu entwerfen; er selbst aber würde darüber entscheiden, was Gesetz bleiben solle. Unser gnädiger Kaiser hat darüber entschieden, und in wenigen Jahren dürfen die hiesigen Herren alle ihre Leibeigenen ganz frei sprechen. Dasselbe trift auch alle Livländischen Kronsbauern.</p>
        <p>Als leibeigen standen ehemals die Ehsten und Letten ausschließlich unter der Willkühr
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[11/0011] zu machen, die Stelle eines Richters in höherer Behörde vielleicht ein Mal besetzen zu können. So haben die Ehsten und Letten sich der Mündigkeit genähert, und die Gutsherren konnten hoffen, ihnen die Freiheit schenken zu dürfen, ohne sie dadurch einer großen Gefahr auszusetzen. Was viele Gutsherren wünschen, das wünschte auch unser Kaiser, und so geschahe es denn, daß auf dem Landtage im Sommer 1818 sich die Gutsherren dahin entschieden, daß sie allen ihren Bauern und Erbleuten die Freiheit geben wollten. Unser allergnädigster Kaiser, dem darüber der Herr General-Gouverneur vorgestellt hatte, erlaubte es auch, und schrieb den Gutsherren vor, eine Verfassung und Gesetze für das Volk zu dessen Freiheit zu entwerfen; er selbst aber würde darüber entscheiden, was Gesetz bleiben solle. Unser gnädiger Kaiser hat darüber entschieden, und in wenigen Jahren dürfen die hiesigen Herren alle ihre Leibeigenen ganz frei sprechen. Dasselbe trift auch alle Livländischen Kronsbauern. Als leibeigen standen ehemals die Ehsten und Letten ausschließlich unter der Willkühr

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-08T09:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-08T09:54:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-08T09:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820/11
Zitationshilfe: Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820/11>, abgerufen am 03.12.2024.