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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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ter einer Gestalt bestätiget/ womit sich die Leyen sollen vergnügen lassen/ denen Priestern aber ist die Communion unter beyden Gestalten vorbehalten. Hieraus erhellet ja nun und ist offenbahr/ daß die Kirche und fürnemlich ihr Ober-Haupt der Pabst Gewalt habe über das Abendmahl zu meistern nach belieben.

Antwort. Kurtz hiervon zu reden: wo irgend Mittel-ding seyn/ die nicht von GOtt zu seinem Dienst seynd verordnet/ noch auch den Glauben betreffen/ da mag man die Kirch / ja auch endlich den Pabst in seiner Römischen Privat-Kirchen schalten und walten lassen: wann aber eine Aenderung geschicht in der von GOtt geordneter Einsetzung seines Dienstes / und Verordnung seines austrücklichen Willens (wie da geschicht durch die Verstümmelung dieses Sacraments unter einer Gestalt) solche Aenderung geschiehet vom Satan/ der sich eben so wohl ja noch besser zu seinem Instrument und Werckzeug bedienen kan des Pabstes / als eines anderen.

XXVII. Es stehet aber in freyer Macht des Pabstes/ wann oder wem er die Niessung der beyden Gestalten will gestatten und zulassen: dann Pabst Clemens V. Ann. 1347. hat solche Niessung aus sonderlicher Wohlgewogenheit erlaubt den Königen in Franckreich nach Zeugnüß Adami Burghaber Theol. polem. controv. 72. Ob wohlen sie sich dieser Erlaudnüß nicht bedienen/ als nur am Tag der Crönung/ und zur Zeit ihres Hinscheidens aus dieser Welt.

Antwort. Wann der Pabst nicht wäre der Anti-Christ, so wäre dessen Seelen-Joch nicht so gar gewaltig. Und zu beklagen ist es/ daß man lieber von dem Anti-Christ, der das Abendmahl gestümmelt/ als von Christo selbsten/ der es allen Glaubigen zum Nutz unter beyden Gestalten eingesetzet/ die Freyheit nehmen will/ des Bluhts Christi auf Sacramentliche Weise theilhafftig zu werden. Zudem wann der Pabst in Sachen/ so die Seeligkeit betreffen/ mehr dem einem günstig ist als dem andern/ so mögen die Papisten ihre Kirch nennen eine milde Mutter wie sie immer wollen/ so bleibt doch der Pabst allwegen ihr Stieff-Vatter.

XXVIII. Es wird doch noch auf dem heutigem Tag/ auch von den Evangelischen / gutgeheissen die Veränderung/ daß man das Hl. Abendmahl halte zur Morgens-Zeit/ nicht gegen Abend/ wie gleich wohl Christus gethan/ warum sollte dann auch die Kirche nicht Macht haben die Niessung unter beyden Gestalten zu veränderen?

Antwort. Umstände der Zeit/ und das Wesen des Abendmals zu verändern ist zweyerley. Die Umstände mögen aus Christlicher Freyheit/ und nach eines jeden Orts Gelegenheit verändert werden; Was aber das Wesen des von Gott verordneten Dienstes betrifft/ da heist es: weichet nicht weder zur Rechten noch zur Lincken Deut 5. Läst mans demnach sicherer bewenden bey dem Ausspruch Chrysostomi homil. 18. in Epist. 2. ad Corinth. da er schreibt: In gewissen Stücken ist nicht der geringste Unterscheid zwischen dem Priester/ und denen / welchen er vorstehet: zum Exempel/ bey der Ausspendung des Hl. Abendmahls/ dann dar zu werden wir alle einer wie der ander zugelassen/ und ist es nicht wie im alten Testament / da dem Volck nicht vergönnet war davon zu essen/ wovon die Priester assen: jetzt aber geschichts anders/ denn allen wird ein Leib und ein Kelch dargereichet. Nunc secus se res habet: omnibus siqvidem unum corpus, unum poculum proponitur.

ter einer Gestalt bestätiget/ womit sich die Leyen sollen vergnügen lassen/ denen Priestern aber ist die Communion unter beyden Gestalten vorbehalten. Hieraus erhellet ja nun und ist offenbahr/ daß die Kirche und fürnemlich ihr Ober-Haupt der Pabst Gewalt habe über das Abendmahl zu meistern nach belieben.

Antwort. Kurtz hiervon zu reden: wo irgend Mittel-ding seyn/ die nicht von GOtt zu seinem Dienst seynd verordnet/ noch auch den Glauben betreffen/ da mag man die Kirch / ja auch endlich den Pabst in seiner Römischen Privat-Kirchen schalten und walten lassen: wann aber eine Aenderung geschicht in der von GOtt geordneter Einsetzung seines Dienstes / und Verordnung seines austrücklichen Willens (wie da geschicht durch die Verstümmelung dieses Sacraments unter einer Gestalt) solche Aenderung geschiehet vom Satan/ der sich eben so wohl ja noch besser zu seinem Instrument und Werckzeug bedienen kan des Pabstes / als eines anderen.

XXVII. Es stehet aber in freyer Macht des Pabstes/ wann oder wem er die Niessung der beyden Gestalten will gestatten und zulassen: dann Pabst Clemens V. Ann. 1347. hat solche Niessung aus sonderlicher Wohlgewogenheit erlaubt den Königen in Franckreich nach Zeugnüß Adami Burghaber Theol. polem. controv. 72. Ob wohlen sie sich dieser Erlaudnüß nicht bedienen/ als nur am Tag der Crönung/ und zur Zeit ihres Hinscheidens aus dieser Welt.

Antwort. Wann der Pabst nicht wäre der Anti-Christ, so wäre dessen Seelen-Joch nicht so gar gewaltig. Und zu beklagen ist es/ daß man lieber von dem Anti-Christ, der das Abendmahl gestümmelt/ als von Christo selbsten/ der es allen Glaubigen zum Nutz unter beyden Gestalten eingesetzet/ die Freyheit nehmen will/ des Bluhts Christi auf Sacramentliche Weise theilhafftig zu werden. Zudem wann der Pabst in Sachen/ so die Seeligkeit betreffen/ mehr dem einem günstig ist als dem andern/ so mögen die Papisten ihre Kirch nennen eine milde Mutter wie sie immer wollen/ so bleibt doch der Pabst allwegen ihr Stieff-Vatter.

XXVIII. Es wird doch noch auf dem heutigem Tag/ auch von den Evangelischen / gutgeheissen die Veränderung/ daß man das Hl. Abendmahl halte zur Morgens-Zeit/ nicht gegen Abend/ wie gleich wohl Christus gethan/ warum sollte dann auch die Kirche nicht Macht haben die Niessung unter beyden Gestalten zu veränderen?

Antwort. Umstände der Zeit/ und das Wesen des Abendmals zu verändern ist zweyerley. Die Umstände mögen aus Christlicher Freyheit/ und nach eines jeden Orts Gelegenheit verändert werden; Was aber das Wesen des von Gott verordneten Dienstes betrifft/ da heist es: weichet nicht weder zur Rechten noch zur Lincken Deut 5. Läst mans demnach sicherer bewenden bey dem Ausspruch Chrysostomi homil. 18. in Epist. 2. ad Corinth. da er schreibt: In gewissen Stücken ist nicht der geringste Unterscheid zwischen dem Priester/ und denen / welchen er vorstehet: zum Exempel/ bey der Ausspendung des Hl. Abendmahls/ dann dar zu werden wir alle einer wie der ander zugelassen/ und ist es nicht wie im alten Testament / da dem Volck nicht vergönnet war davon zu essen/ wovon die Priester assen: jetzt aber geschichts anders/ denn allen wird ein Leib und ein Kelch dargereichet. Nunc secus se res habet: omnibus siqvidem unum corpus, unum poculum proponitur.

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ter einer Gestalt bestätiget/ womit sich die Leyen sollen vergnügen lassen/ denen            Priestern aber ist die Communion unter beyden Gestalten vorbehalten. Hieraus erhellet ja            nun und ist offenbahr/ daß die Kirche und fürnemlich ihr Ober-Haupt der Pabst Gewalt habe            über das Abendmahl zu meistern nach belieben.</p>
        <p>Antwort. Kurtz hiervon zu reden: wo irgend Mittel-ding seyn/ die nicht von GOtt zu            seinem Dienst seynd verordnet/ noch auch den Glauben betreffen/ da mag man die Kirch /            ja auch endlich den Pabst in seiner Römischen Privat-Kirchen schalten und walten lassen:            wann aber eine Aenderung geschicht in der von GOtt geordneter Einsetzung seines Dienstes /            und Verordnung seines austrücklichen Willens (wie da geschicht durch die Verstümmelung            dieses Sacraments unter einer Gestalt) solche Aenderung geschiehet vom Satan/ der sich            eben so wohl ja noch besser zu seinem Instrument und Werckzeug bedienen kan des Pabstes /            als eines anderen.</p>
        <p>XXVII. Es stehet aber in freyer Macht des Pabstes/ wann oder wem er die Niessung der            beyden Gestalten will gestatten und zulassen: dann Pabst Clemens V. Ann. 1347. hat solche            Niessung aus sonderlicher Wohlgewogenheit erlaubt den Königen in Franckreich nach Zeugnüß            Adami Burghaber Theol. polem. controv. 72. Ob wohlen sie sich dieser Erlaudnüß nicht            bedienen/ als nur am Tag der Crönung/ und zur Zeit ihres Hinscheidens aus dieser            Welt.</p>
        <p>Antwort. Wann der Pabst nicht wäre der Anti-Christ, so wäre dessen Seelen-Joch nicht so            gar gewaltig. Und zu beklagen ist es/ daß man lieber von dem Anti-Christ, der das            Abendmahl gestümmelt/ als von Christo selbsten/ der es allen Glaubigen zum Nutz unter            beyden Gestalten eingesetzet/ die Freyheit nehmen will/ des Bluhts Christi auf            Sacramentliche Weise theilhafftig zu werden. Zudem wann der Pabst in Sachen/ so die            Seeligkeit betreffen/ mehr dem einem günstig ist als dem andern/ so mögen die Papisten            ihre Kirch nennen eine milde Mutter wie sie immer wollen/ so bleibt doch der Pabst            allwegen ihr Stieff-Vatter.</p>
        <p>XXVIII. Es wird doch noch auf dem heutigem Tag/ auch von den Evangelischen /            gutgeheissen die Veränderung/ daß man das Hl. Abendmahl halte zur Morgens-Zeit/ nicht            gegen Abend/ wie gleich wohl Christus gethan/ warum sollte dann auch die Kirche nicht            Macht haben die Niessung unter beyden Gestalten zu veränderen?</p>
        <p>Antwort. Umstände der Zeit/ und das Wesen des Abendmals zu verändern ist zweyerley. Die            Umstände mögen aus Christlicher Freyheit/ und nach eines jeden Orts Gelegenheit verändert            werden; Was aber das Wesen des von Gott verordneten Dienstes betrifft/ da heist es:            weichet nicht weder zur Rechten noch zur Lincken Deut 5. Läst mans demnach sicherer            bewenden bey dem Ausspruch Chrysostomi homil. 18. in Epist. 2. ad Corinth. da er schreibt:            In gewissen Stücken ist nicht der geringste Unterscheid zwischen dem Priester/ und denen           / welchen er vorstehet: zum Exempel/ bey der Ausspendung des Hl. Abendmahls/ dann dar zu            werden wir alle einer wie der ander zugelassen/ und ist es nicht wie im alten Testament /            da dem Volck nicht vergönnet war davon zu essen/ wovon die Priester assen: jetzt aber            geschichts anders/ denn allen wird ein Leib und ein Kelch dargereichet. Nunc secus se res            habet: omnibus siqvidem unum corpus, unum poculum proponitur.</p>
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[87/0387] ter einer Gestalt bestätiget/ womit sich die Leyen sollen vergnügen lassen/ denen Priestern aber ist die Communion unter beyden Gestalten vorbehalten. Hieraus erhellet ja nun und ist offenbahr/ daß die Kirche und fürnemlich ihr Ober-Haupt der Pabst Gewalt habe über das Abendmahl zu meistern nach belieben. Antwort. Kurtz hiervon zu reden: wo irgend Mittel-ding seyn/ die nicht von GOtt zu seinem Dienst seynd verordnet/ noch auch den Glauben betreffen/ da mag man die Kirch / ja auch endlich den Pabst in seiner Römischen Privat-Kirchen schalten und walten lassen: wann aber eine Aenderung geschicht in der von GOtt geordneter Einsetzung seines Dienstes / und Verordnung seines austrücklichen Willens (wie da geschicht durch die Verstümmelung dieses Sacraments unter einer Gestalt) solche Aenderung geschiehet vom Satan/ der sich eben so wohl ja noch besser zu seinem Instrument und Werckzeug bedienen kan des Pabstes / als eines anderen. XXVII. Es stehet aber in freyer Macht des Pabstes/ wann oder wem er die Niessung der beyden Gestalten will gestatten und zulassen: dann Pabst Clemens V. Ann. 1347. hat solche Niessung aus sonderlicher Wohlgewogenheit erlaubt den Königen in Franckreich nach Zeugnüß Adami Burghaber Theol. polem. controv. 72. Ob wohlen sie sich dieser Erlaudnüß nicht bedienen/ als nur am Tag der Crönung/ und zur Zeit ihres Hinscheidens aus dieser Welt. Antwort. Wann der Pabst nicht wäre der Anti-Christ, so wäre dessen Seelen-Joch nicht so gar gewaltig. Und zu beklagen ist es/ daß man lieber von dem Anti-Christ, der das Abendmahl gestümmelt/ als von Christo selbsten/ der es allen Glaubigen zum Nutz unter beyden Gestalten eingesetzet/ die Freyheit nehmen will/ des Bluhts Christi auf Sacramentliche Weise theilhafftig zu werden. Zudem wann der Pabst in Sachen/ so die Seeligkeit betreffen/ mehr dem einem günstig ist als dem andern/ so mögen die Papisten ihre Kirch nennen eine milde Mutter wie sie immer wollen/ so bleibt doch der Pabst allwegen ihr Stieff-Vatter. XXVIII. Es wird doch noch auf dem heutigem Tag/ auch von den Evangelischen / gutgeheissen die Veränderung/ daß man das Hl. Abendmahl halte zur Morgens-Zeit/ nicht gegen Abend/ wie gleich wohl Christus gethan/ warum sollte dann auch die Kirche nicht Macht haben die Niessung unter beyden Gestalten zu veränderen? Antwort. Umstände der Zeit/ und das Wesen des Abendmals zu verändern ist zweyerley. Die Umstände mögen aus Christlicher Freyheit/ und nach eines jeden Orts Gelegenheit verändert werden; Was aber das Wesen des von Gott verordneten Dienstes betrifft/ da heist es: weichet nicht weder zur Rechten noch zur Lincken Deut 5. Läst mans demnach sicherer bewenden bey dem Ausspruch Chrysostomi homil. 18. in Epist. 2. ad Corinth. da er schreibt: In gewissen Stücken ist nicht der geringste Unterscheid zwischen dem Priester/ und denen / welchen er vorstehet: zum Exempel/ bey der Ausspendung des Hl. Abendmahls/ dann dar zu werden wir alle einer wie der ander zugelassen/ und ist es nicht wie im alten Testament / da dem Volck nicht vergönnet war davon zu essen/ wovon die Priester assen: jetzt aber geschichts anders/ denn allen wird ein Leib und ein Kelch dargereichet. Nunc secus se res habet: omnibus siqvidem unum corpus, unum poculum proponitur.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/387>, abgerufen am 22.11.2024.