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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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vollzogen ist: und die klare Ursach dessen ist diese/ welche Pabst Eugenius III. c. debitum de bigamis selbsten beybringet: weilen nemlich durch die Ehe/ wo nur bloß das eheliche Band geschlossen ist/ bedeutet wird die Vereinigung Christi mit seiner lieben Braut der Kirchen/ durch die Liebe und Gnade Christi/ welche zertrennlich ist: hingegen aber durch die Ehe/ wo die eheliche Liebe vollzogen ist/ wird bedeutet die Vereinigung Christi mit der Kirchen/ durch dessen Menschwerdung/ welche Vereinigung unzertrennlich und unauflößlich ist und bleibet ewiglich.

Antwort. Man gesteht willig/ das der Pabst weder bey der ersten noch bey der andern Beschaffenheit der Ehe die geringste Vollmacht habe zu dispensiren/ oder selbige zu trennen: aber die angeregte Ursachen der Papisten seynd lächerlich: dann mit eben demselbigen Fug könnet ihr dichten/ die Ehe/ wo die eheliche Freundschafft und Pflicht geleistet ist/ sey eine Bedeutung der Einigkeit der göttlichen Persohn in ihrer Natur und Wesen/ und diese Einigkeit ist noch mehr unzertrennlich und unauflößlich als die Vereinigung mit der Kirchen durch die Menschwerdung. Summa/ sagt doch nur rund heraus / der Pabst kan nicht dispensiren/ und weder die eine noch die andere Gattung der Ehe nach seinem Willen zertrennen/ aus Ursachen/ weilen ihm GOTT solche angemaßte Vollmacht nirgends hat gestattet. Und warum folgert doch ihr Papisten so blind/ dieses oder jenes thut der Pabst/ ergo, so hat ihm GOtt die Vollmacht darzu ertheilet? Ihr thätet verständiger/ wann ihr im Gegentheil mit uns also folgeren und schliessen würdet: zu diesem oder jenem hat GOTT in seinem Wort dem Pabst keine Vollmacht ertheilet/ ergo, so kan der Pabst auch dieses oder jenes nicht thun/ er sage oder gebiete was und wie er immer wolle: dann elende Leute seynd diese/ welche ihr Thun oder Lassen nicht nach GOttes Wort/ sondern nach der eintzigen Regel eines Menschen/ der allerley Irrthümer ist unterworffen/ wöllen und müssen abmessen.

XIII. Hatte doch GOtt selbsten den Juden befohlen sie solten sich nicht verheyrahten mit den Heyden Exod. 34. v. 16. Und dannoch hat nicht allein Jacob Gen. 29. v. 23. Joseph Gen. 41. v. 45. Moyses Exod. 2. v. 21. sondern auch nach diesem von GOtt gegebenen Gesetz David 2. Reg. 3. Salomon. 3. v. I. Esther die Königin Esth. 2. v. 17. Sich mit Heydinnen oder Heyden verheyrahtet: ja so gar die Mutter Timothei Eunice ware eine Judinne: aber der Vater ein Heyde Act. 16. v. I. Warum solte dann der Pabst als ein Stadthalter GOttes nicht dispensiren können/ und die Ehe aufheben oder zulassen/ befestigen und bündig machen nach seinem belieben/ und hoher Vollmacht?

Antwort. GOtt hatte den Juden nicht befohlen sich mit keinerley Nation Heyden zu verheyrathen/ sondern nur mit Chananäeren und Heyden desjenigen Lands/ welches er ihnen zum Besitz versprochen hatte: bedorffte also David und andere obbenennete Personen bey ihrer Ehe keine Dispensation. Im übrigen wann und aus was Ursachen die Ehe könne geschieden und getrennet werden/ solches erkläret Christus deutlich gnug Matth. 19. v. 9. Wer sich von seinem Weibe scheidet/ (es sey dann um der Hurerey willen) und freyet eine andere/ der bricht die Ehe: und wer die abgescheidete freyet/ der bricht auch die Ehe. Was demnach der Pabst für Gewalt wider GOttes Wort sich anmasset/ in Ehe-Sachen zu schalten und zu walten/ ist Antichristisch.

Die vierdte Frage.

Ob die letzte Oelung seye ein warhafftiges Sacrament?

DIe letzte Oelung können wir auch für kein wahres Sacrament paßiren lassen.

vollzogen ist: und die klare Ursach dessen ist diese/ welche Pabst Eugenius III. c. debitum de bigamis selbsten beybringet: weilen nemlich durch die Ehe/ wo nur bloß das eheliche Band geschlossen ist/ bedeutet wird die Vereinigung Christi mit seiner lieben Braut der Kirchen/ durch die Liebe und Gnade Christi/ welche zertrennlich ist: hingegen aber durch die Ehe/ wo die eheliche Liebe vollzogen ist/ wird bedeutet die Vereinigung Christi mit der Kirchen/ durch dessen Menschwerdung/ welche Vereinigung unzertrennlich und unauflößlich ist und bleibet ewiglich.

Antwort. Man gesteht willig/ das der Pabst weder bey der ersten noch bey der andern Beschaffenheit der Ehe die geringste Vollmacht habe zu dispensiren/ oder selbige zu trennen: aber die angeregte Ursachen der Papisten seynd lächerlich: dann mit eben demselbigen Fug könnet ihr dichten/ die Ehe/ wo die eheliche Freundschafft und Pflicht geleistet ist/ sey eine Bedeutung der Einigkeit der göttlichen Persohn in ihrer Natur und Wesen/ und diese Einigkeit ist noch mehr unzertrennlich und unauflößlich als die Vereinigung mit der Kirchen durch die Menschwerdung. Summa/ sagt doch nur rund heraus / der Pabst kan nicht dispensiren/ und weder die eine noch die andere Gattung der Ehe nach seinem Willen zertrennen/ aus Ursachen/ weilen ihm GOTT solche angemaßte Vollmacht nirgends hat gestattet. Und warum folgert doch ihr Papisten so blind/ dieses oder jenes thut der Pabst/ ergo, so hat ihm GOtt die Vollmacht darzu ertheilet? Ihr thätet verständiger/ wann ihr im Gegentheil mit uns also folgeren und schliessen würdet: zu diesem oder jenem hat GOTT in seinem Wort dem Pabst keine Vollmacht ertheilet/ ergo, so kan der Pabst auch dieses oder jenes nicht thun/ er sage oder gebiete was und wie er immer wolle: dann elende Leute seynd diese/ welche ihr Thun oder Lassen nicht nach GOttes Wort/ sondern nach der eintzigen Regel eines Menschen/ der allerley Irrthümer ist unterworffen/ wöllen und müssen abmessen.

XIII. Hatte doch GOtt selbsten den Juden befohlen sie solten sich nicht verheyrahten mit den Heyden Exod. 34. v. 16. Und dannoch hat nicht allein Jacob Gen. 29. v. 23. Joseph Gen. 41. v. 45. Moyses Exod. 2. v. 21. sondern auch nach diesem von GOtt gegebenen Gesetz David 2. Reg. 3. Salomon. 3. v. I. Esther die Königin Esth. 2. v. 17. Sich mit Heydinnen oder Heyden verheyrahtet: ja so gar die Mutter Timothei Eunice ware eine Judinne: aber der Vater ein Heyde Act. 16. v. I. Warum solte dann der Pabst als ein Stadthalter GOttes nicht dispensiren können/ und die Ehe aufheben oder zulassen/ befestigen und bündig machen nach seinem belieben/ und hoher Vollmacht?

Antwort. GOtt hatte den Juden nicht befohlen sich mit keinerley Nation Heyden zu verheyrathen/ sondern nur mit Chananäeren und Heyden desjenigen Lands/ welches er ihnen zum Besitz versprochen hatte: bedorffte also David und andere obbenennete Personen bey ihrer Ehe keine Dispensation. Im übrigen wann und aus was Ursachen die Ehe könne geschieden und getrennet werden/ solches erkläret Christus deutlich gnug Matth. 19. v. 9. Wer sich von seinem Weibe scheidet/ (es sey dann um der Hurerey willen) und freyet eine andere/ der bricht die Ehe: und wer die abgescheidete freyet/ der bricht auch die Ehe. Was demnach der Pabst für Gewalt wider GOttes Wort sich anmasset/ in Ehe-Sachen zu schalten und zu walten/ ist Antichristisch.

Die vierdte Frage.

Ob die letzte Oelung seye ein warhafftiges Sacrament?

DIe letzte Oelung können wir auch für kein wahres Sacrament paßiren lassen.

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        <p>Antwort. GOtt hatte den Juden nicht befohlen sich mit keinerley Nation Heyden zu            verheyrathen/ sondern nur mit Chananäeren und Heyden desjenigen Lands/ welches er ihnen            zum Besitz versprochen hatte: bedorffte also David und andere obbenennete Personen bey            ihrer Ehe keine Dispensation. Im übrigen wann und aus was Ursachen die Ehe könne            geschieden und getrennet werden/ solches erkläret Christus deutlich gnug Matth. 19. v. 9.            Wer sich von seinem Weibe scheidet/ (es sey dann um der Hurerey willen) und freyet eine            andere/ der bricht die Ehe: und wer die abgescheidete freyet/ der bricht auch die Ehe.            Was demnach der Pabst für Gewalt wider GOttes Wort sich anmasset/ in Ehe-Sachen zu            schalten und zu walten/ ist Antichristisch.</p>
        <p>Die vierdte Frage.</p>
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[31/0331] vollzogen ist: und die klare Ursach dessen ist diese/ welche Pabst Eugenius III. c. debitum de bigamis selbsten beybringet: weilen nemlich durch die Ehe/ wo nur bloß das eheliche Band geschlossen ist/ bedeutet wird die Vereinigung Christi mit seiner lieben Braut der Kirchen/ durch die Liebe und Gnade Christi/ welche zertrennlich ist: hingegen aber durch die Ehe/ wo die eheliche Liebe vollzogen ist/ wird bedeutet die Vereinigung Christi mit der Kirchen/ durch dessen Menschwerdung/ welche Vereinigung unzertrennlich und unauflößlich ist und bleibet ewiglich. Antwort. Man gesteht willig/ das der Pabst weder bey der ersten noch bey der andern Beschaffenheit der Ehe die geringste Vollmacht habe zu dispensiren/ oder selbige zu trennen: aber die angeregte Ursachen der Papisten seynd lächerlich: dann mit eben demselbigen Fug könnet ihr dichten/ die Ehe/ wo die eheliche Freundschafft und Pflicht geleistet ist/ sey eine Bedeutung der Einigkeit der göttlichen Persohn in ihrer Natur und Wesen/ und diese Einigkeit ist noch mehr unzertrennlich und unauflößlich als die Vereinigung mit der Kirchen durch die Menschwerdung. Summa/ sagt doch nur rund heraus / der Pabst kan nicht dispensiren/ und weder die eine noch die andere Gattung der Ehe nach seinem Willen zertrennen/ aus Ursachen/ weilen ihm GOTT solche angemaßte Vollmacht nirgends hat gestattet. Und warum folgert doch ihr Papisten so blind/ dieses oder jenes thut der Pabst/ ergo, so hat ihm GOtt die Vollmacht darzu ertheilet? Ihr thätet verständiger/ wann ihr im Gegentheil mit uns also folgeren und schliessen würdet: zu diesem oder jenem hat GOTT in seinem Wort dem Pabst keine Vollmacht ertheilet/ ergo, so kan der Pabst auch dieses oder jenes nicht thun/ er sage oder gebiete was und wie er immer wolle: dann elende Leute seynd diese/ welche ihr Thun oder Lassen nicht nach GOttes Wort/ sondern nach der eintzigen Regel eines Menschen/ der allerley Irrthümer ist unterworffen/ wöllen und müssen abmessen. XIII. Hatte doch GOtt selbsten den Juden befohlen sie solten sich nicht verheyrahten mit den Heyden Exod. 34. v. 16. Und dannoch hat nicht allein Jacob Gen. 29. v. 23. Joseph Gen. 41. v. 45. Moyses Exod. 2. v. 21. sondern auch nach diesem von GOtt gegebenen Gesetz David 2. Reg. 3. Salomon. 3. v. I. Esther die Königin Esth. 2. v. 17. Sich mit Heydinnen oder Heyden verheyrahtet: ja so gar die Mutter Timothei Eunice ware eine Judinne: aber der Vater ein Heyde Act. 16. v. I. Warum solte dann der Pabst als ein Stadthalter GOttes nicht dispensiren können/ und die Ehe aufheben oder zulassen/ befestigen und bündig machen nach seinem belieben/ und hoher Vollmacht? Antwort. GOtt hatte den Juden nicht befohlen sich mit keinerley Nation Heyden zu verheyrathen/ sondern nur mit Chananäeren und Heyden desjenigen Lands/ welches er ihnen zum Besitz versprochen hatte: bedorffte also David und andere obbenennete Personen bey ihrer Ehe keine Dispensation. Im übrigen wann und aus was Ursachen die Ehe könne geschieden und getrennet werden/ solches erkläret Christus deutlich gnug Matth. 19. v. 9. Wer sich von seinem Weibe scheidet/ (es sey dann um der Hurerey willen) und freyet eine andere/ der bricht die Ehe: und wer die abgescheidete freyet/ der bricht auch die Ehe. Was demnach der Pabst für Gewalt wider GOttes Wort sich anmasset/ in Ehe-Sachen zu schalten und zu walten/ ist Antichristisch. Die vierdte Frage. Ob die letzte Oelung seye ein warhafftiges Sacrament? DIe letzte Oelung können wir auch für kein wahres Sacrament paßiren lassen.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/331>, abgerufen am 24.11.2024.