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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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I. Tim. 4. v. 9. von den Creaturen/ Daß sie durchs Gebeth geheiliget: daß ist: Zu geniessen zugelassen/ gereiniget und unverbotten seyen/ wann man selbige annimmt mit Dancksagung von der Hand GOttes: Dergestalt es dann auch im obeingeführten Spruch S. Pauli genommen wird/ und der eigentliche Verstand ist / daß das gläubige Weib durch die Beywohnung des ungläubigen Manns nicht werde weder für GOtt noch für der Welt besudelt: sondern vielmehr der Mann durch solche friedsame Beywohnung Gelegenheit nehme zum heiligen Christlichen Wandel: drum auch S. Paulus daselbst v. 14. die aus solcher Ehe gezeugte Kinder nennet heilig: das ist: mit keiner Schand des unehrlichen und unehlichen Herkommens beflecket.

V. Ist doch der Ehestand eine Artze ney wider die geistliche Kranckheit und Hurerey I. Cor. 7. so muß er ja ein Sacrament seyen.

Antwort. Ihr wisset/ daß der Ehestand eine Artzeney seye/ und dannoch lasset ihr so manchen Pfaffen durch Entziehung dieser Artzeney des ewigen Todes sterben. Im übrigen seynd auch der Glaub und das Gebet Artzeneyen wider die Anfechtungen/ Luc. 22. seynd aber drum nicht Sacramenten.

VI. Bringt doch der Ehestand viele Beschwernüsse mit sich: so ist es ja der Güte GOttes gemäß/ daß er durch die eingegossene und auch wirckliche Sacramentliche Gnade/ diese Beschwernüsse in den Eheleuten lindere/ und erträglicher mache/ und folgens ist die Ehe ein Sacrament.

Antwort. Ihr haltet ja den geistlichen Ordens-Stand noch beschwerlicher als den Ehestandt: so ist auch der Soldaten-Stand/ welcher gut geheissen wird/ Luc. 3. v. 14. vielen Beschwernüssen unterworffen/ und dannoch können die Papisten nirgend einen Ort antreffen in göttlicher Schrifft/ wo CHristus für diese beyde Stände eine Sacramentliche Gnade habe vorbehalten und verordnet/ ihre Beschwernüssen dadurch zu linderen.

VII. Hat doch GOtt den Ehestand selbst gestifftet/ auch seinen Seegen darüber gefprochen: warum solte er dann kein Sacrament seyen?

Antwort. Solcher verheissener Seegen den Ehestand betreffend/ gehet ferner nicht/ als nur auf zeitliches Glück und Seegen: keines weges aber auf des Menschen ewige Seeligkeit und Versöhnung mit GOtt. Nachdem dann die Sacramenten mit des Menschen Seligkeit und Versöhnung mit GOtt umgehen/ und dieselbe beforderen/ der Ehestand aber an sich selber nur mit leiblichen Seegen umgehet/ so kan demnach der Ehestand kein Sacrament seyen.

VIII. Ist doch Christus selbst persönlich auf der Hoch zeit zu Cana in Galilea gewesen / da wird er ja wol den jungen Eheleuten zu gefallen den Ehestand zur Würde des Sacraments erhoben haben.

Antwort. Also wöllen zwar etliche Papisten errahten bey Adamo Burghaber controv. LXXVI. aber andere wöllen dafür halten/ daß Christus Matth. 19. da er die Ehe-Scheidung verboten / und befohlen/ daß sich ein Ehemann nur mit einem Weibe oder Ehegattin solle befriedigen und vergnügen lassen/ zum Trost der Männer die Ehe habe zum Stand des Sacraments erhohen. Hingegen andere/ weilen sie nicht errathen können/ was Christus die viertzig Tage nach seiner Aufferstehung anders solte gemacht haben/ so vermuhten sie/ es habe sich Christus mit Einsehung und Stifftung dieses Sacraments beschäfftiget. Wir aber wollen kurtzaus sagen/ es seye der Ehestand kein Sacrament/ so können wir uns auch in der Zeit der Einsetzung solches Sacraments nicht verrechnen.

I. Tim. 4. v. 9. von den Creaturen/ Daß sie durchs Gebeth geheiliget: daß ist: Zu geniessen zugelassen/ gereiniget und unverbotten seyen/ wann man selbige annimmt mit Dancksagung von der Hand GOttes: Dergestalt es dann auch im obeingeführten Spruch S. Pauli genommen wird/ und der eigentliche Verstand ist / daß das gläubige Weib durch die Beywohnung des ungläubigen Manns nicht werde weder für GOtt noch für der Welt besudelt: sondern vielmehr der Mann durch solche friedsame Beywohnung Gelegenheit nehme zum heiligen Christlichen Wandel: drum auch S. Paulus daselbst v. 14. die aus solcher Ehe gezeugte Kinder nennet heilig: das ist: mit keiner Schand des unehrlichen und unehlichen Herkommens beflecket.

V. Ist doch der Ehestand eine Artze ney wider die geistliche Kranckheit und Hurerey I. Cor. 7. so muß er ja ein Sacrament seyen.

Antwort. Ihr wisset/ daß der Ehestand eine Artzeney seye/ und dannoch lasset ihr so manchen Pfaffen durch Entziehung dieser Artzeney des ewigen Todes sterben. Im übrigen seynd auch der Glaub und das Gebet Artzeneyen wider die Anfechtungen/ Luc. 22. seynd aber drum nicht Sacramenten.

VI. Bringt doch der Ehestand viele Beschwernüsse mit sich: so ist es ja der Güte GOttes gemäß/ daß er durch die eingegossene und auch wirckliche Sacramentliche Gnade/ diese Beschwernüsse in den Eheleuten lindere/ und erträglicher mache/ und folgens ist die Ehe ein Sacrament.

Antwort. Ihr haltet ja den geistlichen Ordens-Stand noch beschwerlicher als den Ehestandt: so ist auch der Soldaten-Stand/ welcher gut geheissen wird/ Luc. 3. v. 14. vielen Beschwernüssen unterworffen/ und dannoch können die Papisten nirgend einen Ort antreffen in göttlicher Schrifft/ wo CHristus für diese beyde Stände eine Sacramentliche Gnade habe vorbehalten und verordnet/ ihre Beschwernüssen dadurch zu linderen.

VII. Hat doch GOtt den Ehestand selbst gestifftet/ auch seinen Seegen darüber gefprochen: warum solte er dann kein Sacrament seyen?

Antwort. Solcher verheissener Seegen den Ehestand betreffend/ gehet ferner nicht/ als nur auf zeitliches Glück und Seegen: keines weges aber auf des Menschen ewige Seeligkeit und Versöhnung mit GOtt. Nachdem dann die Sacramenten mit des Menschen Seligkeit und Versöhnung mit GOtt umgehen/ und dieselbe beforderen/ der Ehestand aber an sich selber nur mit leiblichen Seegen umgehet/ so kan demnach der Ehestand kein Sacrament seyen.

VIII. Ist doch Christus selbst persönlich auf der Hoch zeit zu Cana in Galilea gewesen / da wird er ja wol den jungen Eheleuten zu gefallen den Ehestand zur Würde des Sacraments erhoben haben.

Antwort. Also wöllen zwar etliche Papisten errahten bey Adamo Burghaber controv. LXXVI. aber andere wöllen dafür halten/ daß Christus Matth. 19. da er die Ehe-Scheidung verboten / und befohlen/ daß sich ein Ehemann nur mit einem Weibe oder Ehegattin solle befriedigen und vergnügen lassen/ zum Trost der Männer die Ehe habe zum Stand des Sacraments erhohen. Hingegen andere/ weilen sie nicht errathen können/ was Christus die viertzig Tage nach seiner Aufferstehung anders solte gemacht haben/ so vermuhten sie/ es habe sich Christus mit Einsehung und Stifftung dieses Sacraments beschäfftiget. Wir aber wollen kurtzaus sagen/ es seye der Ehestand kein Sacrament/ so können wir uns auch in der Zeit der Einsetzung solches Sacraments nicht verrechnen.

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I. Tim. 4. v. 9. von den Creaturen/ Daß sie            durchs Gebeth geheiliget: daß ist: Zu geniessen zugelassen/ gereiniget und unverbotten            seyen/ wann man selbige annimmt mit Dancksagung von der Hand GOttes: Dergestalt es dann            auch im obeingeführten Spruch S. Pauli genommen wird/ und der eigentliche Verstand ist /            daß das gläubige Weib durch die Beywohnung des ungläubigen Manns nicht werde weder für            GOtt noch für der Welt besudelt: sondern vielmehr der Mann durch solche friedsame            Beywohnung Gelegenheit nehme zum heiligen Christlichen Wandel: drum auch S. Paulus            daselbst v. 14. die aus solcher Ehe gezeugte Kinder nennet heilig: das ist: mit keiner            Schand des unehrlichen und unehlichen Herkommens beflecket.</p>
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        <p>Antwort. Ihr wisset/ daß der Ehestand eine Artzeney seye/ und dannoch lasset ihr so            manchen Pfaffen durch Entziehung dieser Artzeney des ewigen Todes sterben. Im übrigen            seynd auch der Glaub und das Gebet Artzeneyen wider die Anfechtungen/ Luc. 22. seynd aber            drum nicht Sacramenten.</p>
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        <p>Antwort. Ihr haltet ja den geistlichen Ordens-Stand noch beschwerlicher als den            Ehestandt: so ist auch der Soldaten-Stand/ welcher gut geheissen wird/ Luc. 3. v. 14.            vielen Beschwernüssen unterworffen/ und dannoch können die Papisten nirgend einen Ort            antreffen in göttlicher Schrifft/ wo CHristus für diese beyde Stände eine Sacramentliche            Gnade habe vorbehalten und verordnet/ ihre Beschwernüssen dadurch zu linderen.</p>
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        <p>Antwort. Solcher verheissener Seegen den Ehestand betreffend/ gehet ferner nicht/ als            nur auf zeitliches Glück und Seegen: keines weges aber auf des Menschen ewige Seeligkeit            und Versöhnung mit GOtt. Nachdem dann die Sacramenten mit des Menschen Seligkeit und            Versöhnung mit GOtt umgehen/ und dieselbe beforderen/ der Ehestand aber an sich selber            nur mit leiblichen Seegen umgehet/ so kan demnach der Ehestand kein Sacrament seyen.</p>
        <p>VIII. Ist doch Christus selbst persönlich auf der Hoch zeit zu Cana in Galilea gewesen /            da wird er ja wol den jungen Eheleuten zu gefallen den Ehestand zur Würde des Sacraments            erhoben haben.</p>
        <p>Antwort. Also wöllen zwar etliche Papisten errahten bey Adamo Burghaber controv. LXXVI.            aber andere wöllen dafür halten/ daß Christus Matth. 19. da er die Ehe-Scheidung verboten           / und befohlen/ daß sich ein Ehemann nur mit einem Weibe oder Ehegattin solle befriedigen            und vergnügen lassen/ zum Trost der Männer die Ehe habe zum Stand des Sacraments erhohen.            Hingegen andere/ weilen sie nicht errathen können/ was Christus die viertzig Tage nach            seiner Aufferstehung anders solte gemacht haben/ so vermuhten sie/ es habe sich Christus            mit Einsehung und Stifftung dieses Sacraments beschäfftiget. Wir aber wollen kurtzaus            sagen/ es seye der Ehestand kein Sacrament/ so können wir uns auch in der Zeit der            Einsetzung solches Sacraments nicht verrechnen.</p>
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[29/0329] I. Tim. 4. v. 9. von den Creaturen/ Daß sie durchs Gebeth geheiliget: daß ist: Zu geniessen zugelassen/ gereiniget und unverbotten seyen/ wann man selbige annimmt mit Dancksagung von der Hand GOttes: Dergestalt es dann auch im obeingeführten Spruch S. Pauli genommen wird/ und der eigentliche Verstand ist / daß das gläubige Weib durch die Beywohnung des ungläubigen Manns nicht werde weder für GOtt noch für der Welt besudelt: sondern vielmehr der Mann durch solche friedsame Beywohnung Gelegenheit nehme zum heiligen Christlichen Wandel: drum auch S. Paulus daselbst v. 14. die aus solcher Ehe gezeugte Kinder nennet heilig: das ist: mit keiner Schand des unehrlichen und unehlichen Herkommens beflecket. V. Ist doch der Ehestand eine Artze ney wider die geistliche Kranckheit und Hurerey I. Cor. 7. so muß er ja ein Sacrament seyen. Antwort. Ihr wisset/ daß der Ehestand eine Artzeney seye/ und dannoch lasset ihr so manchen Pfaffen durch Entziehung dieser Artzeney des ewigen Todes sterben. Im übrigen seynd auch der Glaub und das Gebet Artzeneyen wider die Anfechtungen/ Luc. 22. seynd aber drum nicht Sacramenten. VI. Bringt doch der Ehestand viele Beschwernüsse mit sich: so ist es ja der Güte GOttes gemäß/ daß er durch die eingegossene und auch wirckliche Sacramentliche Gnade/ diese Beschwernüsse in den Eheleuten lindere/ und erträglicher mache/ und folgens ist die Ehe ein Sacrament. Antwort. Ihr haltet ja den geistlichen Ordens-Stand noch beschwerlicher als den Ehestandt: so ist auch der Soldaten-Stand/ welcher gut geheissen wird/ Luc. 3. v. 14. vielen Beschwernüssen unterworffen/ und dannoch können die Papisten nirgend einen Ort antreffen in göttlicher Schrifft/ wo CHristus für diese beyde Stände eine Sacramentliche Gnade habe vorbehalten und verordnet/ ihre Beschwernüssen dadurch zu linderen. VII. Hat doch GOtt den Ehestand selbst gestifftet/ auch seinen Seegen darüber gefprochen: warum solte er dann kein Sacrament seyen? Antwort. Solcher verheissener Seegen den Ehestand betreffend/ gehet ferner nicht/ als nur auf zeitliches Glück und Seegen: keines weges aber auf des Menschen ewige Seeligkeit und Versöhnung mit GOtt. Nachdem dann die Sacramenten mit des Menschen Seligkeit und Versöhnung mit GOtt umgehen/ und dieselbe beforderen/ der Ehestand aber an sich selber nur mit leiblichen Seegen umgehet/ so kan demnach der Ehestand kein Sacrament seyen. VIII. Ist doch Christus selbst persönlich auf der Hoch zeit zu Cana in Galilea gewesen / da wird er ja wol den jungen Eheleuten zu gefallen den Ehestand zur Würde des Sacraments erhoben haben. Antwort. Also wöllen zwar etliche Papisten errahten bey Adamo Burghaber controv. LXXVI. aber andere wöllen dafür halten/ daß Christus Matth. 19. da er die Ehe-Scheidung verboten / und befohlen/ daß sich ein Ehemann nur mit einem Weibe oder Ehegattin solle befriedigen und vergnügen lassen/ zum Trost der Männer die Ehe habe zum Stand des Sacraments erhohen. Hingegen andere/ weilen sie nicht errathen können/ was Christus die viertzig Tage nach seiner Aufferstehung anders solte gemacht haben/ so vermuhten sie/ es habe sich Christus mit Einsehung und Stifftung dieses Sacraments beschäfftiget. Wir aber wollen kurtzaus sagen/ es seye der Ehestand kein Sacrament/ so können wir uns auch in der Zeit der Einsetzung solches Sacraments nicht verrechnen.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/329>, abgerufen am 24.11.2024.