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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Gleich wie die durch den Glauben gerechtfertigte Menschen zwar sündigen: Aber dannoch durch Zueignung der Verdiensten Christi/ so sie durch den Glauben ergreiffen/ nicht seyen Sclaven des Teuffels.

XXV. Die Sünden/ so in den Gläubigen noch übrig seyn/ werden/ gemäß der Evangelischen Lehr/ ihnen nicht zugerechnet: So hinderen ja selbige nicht an ihrer Vollkommenheit und folgends halten alle Recht-Gläubige vollkommen das Gesetz.

Antwort. Eben daraus folget/ daß die Gläubigen in dieser Welt nicht vollkommen seyn können/ dieweilen viele Sünden immerdar in ihnen sich regen/ so der Vergebung bedörffen: Und hierauff zielet immerhin das Gebeht der Gläubigen als eine Ubung des Glaubens vergib uns unsre Schuld.

XXVI. GOtt hasset eine Seele die sündiget Sap. 14. v. 9. Nun aber hasset GOtt nicht die Seele eines Gläubigen oder Gerechtfertigten: So sündiget ja eine Seele des Gerechtfertigten nicht/ sondern ist gantz vollkommen.

Antwort. Freylich hasset GOtt eine Seele die Sündiget/ wann der Sünder mit dem Unflat der Sünden beschmitzet und besudelt wird: Wann aber das Blut Christi die Flecken der Sünden (wie bey den Gläubigen oder Gerechtfertigten geschicht) verhütet und wegnimmt/ da ist kein Haß: Sondern die Freundschafft GOttes.

XXVII. Auff diese Weise hat die Seele eines Gerechfertigten grosse Privilegia und Freyheiten: Dann sie kan thun was sie will/ und sündiget doch nicht.

Antwort. Wie ihrs verstehet/ so redet ihr von der Sachen. Einer Gerechtfertigten Seele stehet nicht frey/ zu thun was sie will: Also/ daß sie nimmer könne sündigen: Sondern sie kan sich gröblich durch ihre Boßheit gegen GOttes Gesetz vergreiffen/ und dessen Zorn durch Ehebruch/ Todschlag &c. auff sich laden/ und also den rechtfertigenden Glauben verliehren: Eine andere Bewantnüß aber und Beschaffenheit hat es mit solchen Sünden der Gerechtfertigten/ wodurch der H. Geist nicht vertrieben wird/ so irgend aus Schwachheit geschehen: Zum Exempel/ mit den unordentlichen Reitzungen der Begierligkeiten/ und Regung des wiederspänstigen Fleisches/ der unvollkommenen Liebe GOttes und des Nechsten / der Belüstigung in den weltlichen Eitelkeiten viel mehr/ als in GOtt selbsten. &c. Solche und dergleichen Unordentlichkeiten seynd warhafftig für GOtt Sünde/ weilen der Mensch seine ihm von GOtt gegebene vollkommenheit und Gewalt über solche Unordentlichkeiten zu herschen/ durch seinen Ungehorsam liederlich im Paradeiß hat verschwendet: Solche Sünden aber/ sagen wir/ werden/ wegen des vollkommenen Gehorsams Christi/ in den Gerechtfertigten von GOtt gnädigst übersehen. Und diß ist die reine Lehr des Evangelii.

XXVIII. S. Paulus spricht Rom. 8. v. I. Die haben nichts verdammliches die in Christo JEsu seyn. So haben ja die Gerechtfertigten gantz und gar keine Sünde/ sondern halten das Gesetz vollkommentlich.

Antwort. S. Paulus/ gemäß der Päbstischen vulgata, spricht: Sie haben keine Verdammung nihil damnationis: Dann obschon die Sünde an denen/ so in Christo seyn/ an sich verdammlich seyn/ so reichen sie doch ihnen nicht zur Verdammung: Sondern werden durch die Gerechtigkeit Christi/ so durch den rechtfertigenden Glauben ergriffen wird / gnädigst nachgesehen. Drum spricht wohl der H. Augustinus tom. 7. de concupis. & nupt. l. I. c. 25. Die Begierligkeit des Fleisches (welche doch für GOtt Sünde ist) wird in dem Sacrament der Tauff nachgelassen: Nicht daß sie werde aufgehoben: Sondern daß sie nicht zur Sünde werde angerechnet.

Gleich wie die durch den Glauben gerechtfertigte Menschen zwar sündigen: Aber dannoch durch Zueignung der Verdiensten Christi/ so sie durch den Glauben ergreiffen/ nicht seyen Sclaven des Teuffels.

XXV. Die Sünden/ so in den Gläubigen noch übrig seyn/ werden/ gemäß der Evangelischen Lehr/ ihnen nicht zugerechnet: So hinderen ja selbige nicht an ihrer Vollkommenheit und folgends halten alle Recht-Gläubige vollkommen das Gesetz.

Antwort. Eben daraus folget/ daß die Gläubigen in dieser Welt nicht vollkommen seyn können/ dieweilen viele Sünden immerdar in ihnen sich regen/ so der Vergebung bedörffen: Und hierauff zielet immerhin das Gebeht der Gläubigen als eine Ubung des Glaubens vergib uns unsre Schuld.

XXVI. GOtt hasset eine Seele die sündiget Sap. 14. v. 9. Nun aber hasset GOtt nicht die Seele eines Gläubigen oder Gerechtfertigten: So sündiget ja eine Seele des Gerechtfertigten nicht/ sondern ist gantz vollkommen.

Antwort. Freylich hasset GOtt eine Seele die Sündiget/ wann der Sünder mit dem Unflat der Sünden beschmitzet und besudelt wird: Wann aber das Blut Christi die Flecken der Sünden (wie bey den Gläubigen oder Gerechtfertigten geschicht) verhütet und wegnimmt/ da ist kein Haß: Sondern die Freundschafft GOttes.

XXVII. Auff diese Weise hat die Seele eines Gerechfertigten grosse Privilegia und Freyheiten: Dann sie kan thun was sie will/ und sündiget doch nicht.

Antwort. Wie ihrs verstehet/ so redet ihr von der Sachen. Einer Gerechtfertigten Seele stehet nicht frey/ zu thun was sie will: Also/ daß sie nimmer könne sündigen: Sondern sie kan sich gröblich durch ihre Boßheit gegen GOttes Gesetz vergreiffen/ und dessen Zorn durch Ehebruch/ Todschlag &c. auff sich laden/ und also den rechtfertigenden Glauben verliehren: Eine andere Bewantnüß aber und Beschaffenheit hat es mit solchen Sünden der Gerechtfertigten/ wodurch der H. Geist nicht vertrieben wird/ so irgend aus Schwachheit geschehen: Zum Exempel/ mit den unordentlichen Reitzungen der Begierligkeiten/ und Regung des wiederspänstigen Fleisches/ der unvollkommenen Liebe GOttes und des Nechsten / der Belüstigung in den weltlichen Eitelkeiten viel mehr/ als in GOtt selbsten. &c. Solche und dergleichen Unordentlichkeiten seynd warhafftig für GOtt Sünde/ weilen der Mensch seine ihm von GOtt gegebene vollkommenheit und Gewalt über solche Unordentlichkeiten zu herschen/ durch seinen Ungehorsam liederlich im Paradeiß hat verschwendet: Solche Sünden aber/ sagen wir/ werden/ wegen des vollkommenen Gehorsams Christi/ in den Gerechtfertigten von GOtt gnädigst übersehen. Und diß ist die reine Lehr des Evangelii.

XXVIII. S. Paulus spricht Rom. 8. v. I. Die haben nichts verdammliches die in Christo JEsu seyn. So haben ja die Gerechtfertigten gantz und gar keine Sünde/ sondern halten das Gesetz vollkommentlich.

Antwort. S. Paulus/ gemäß der Päbstischen vulgata, spricht: Sie haben keine Verdammung nihil damnationis: Dann obschon die Sünde an denen/ so in Christo seyn/ an sich verdammlich seyn/ so reichen sie doch ihnen nicht zur Verdammung: Sondern werden durch die Gerechtigkeit Christi/ so durch den rechtfertigenden Glauben ergriffen wird / gnädigst nachgesehen. Drum spricht wohl der H. Augustinus tom. 7. de concupis. & nupt. l. I. c. 25. Die Begierligkeit des Fleisches (welche doch für GOtt Sünde ist) wird in dem Sacrament der Tauff nachgelassen: Nicht daß sie werde aufgehoben: Sondern daß sie nicht zur Sünde werde angerechnet.

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Gleich wie die durch den Glauben gerechtfertigte            Menschen zwar sündigen: Aber dannoch durch Zueignung der Verdiensten Christi/ so sie            durch den Glauben ergreiffen/ nicht seyen Sclaven des Teuffels.</p>
        <p>XXV. Die Sünden/ so in den Gläubigen noch übrig seyn/ werden/ gemäß der Evangelischen            Lehr/ ihnen nicht zugerechnet: So hinderen ja selbige nicht an ihrer Vollkommenheit und            folgends halten alle Recht-Gläubige vollkommen das Gesetz.</p>
        <p>Antwort. Eben daraus folget/ daß die Gläubigen in dieser Welt nicht vollkommen seyn            können/ dieweilen viele Sünden immerdar in ihnen sich regen/ so der Vergebung bedörffen:            Und hierauff zielet immerhin das Gebeht der Gläubigen als eine Ubung des Glaubens vergib            uns unsre Schuld.</p>
        <p>XXVI. GOtt hasset eine Seele die sündiget Sap. 14. v. 9. Nun aber hasset GOtt nicht die            Seele eines Gläubigen oder Gerechtfertigten: So sündiget ja eine Seele des            Gerechtfertigten nicht/ sondern ist gantz vollkommen.</p>
        <p>Antwort. Freylich hasset GOtt eine Seele die Sündiget/ wann der Sünder mit dem Unflat            der Sünden beschmitzet und besudelt wird: Wann aber das Blut Christi die Flecken der            Sünden (wie bey den Gläubigen oder Gerechtfertigten geschicht) verhütet und wegnimmt/ da            ist kein Haß: Sondern die Freundschafft GOttes.</p>
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        <p>Antwort. Wie ihrs verstehet/ so redet ihr von der Sachen. Einer Gerechtfertigten Seele            stehet nicht frey/ zu thun was sie will: Also/ daß sie nimmer könne sündigen: Sondern            sie kan sich gröblich durch ihre Boßheit gegen GOttes Gesetz vergreiffen/ und dessen Zorn            durch Ehebruch/ Todschlag &amp;c. auff sich laden/ und also den rechtfertigenden Glauben            verliehren: Eine andere Bewantnüß aber und Beschaffenheit hat es mit solchen Sünden der            Gerechtfertigten/ wodurch der H. Geist nicht vertrieben wird/ so irgend aus Schwachheit            geschehen: Zum Exempel/ mit den unordentlichen Reitzungen der Begierligkeiten/ und            Regung des wiederspänstigen Fleisches/ der unvollkommenen Liebe GOttes und des Nechsten /            der Belüstigung in den weltlichen Eitelkeiten viel mehr/ als in GOtt selbsten. &amp;c.            Solche und dergleichen Unordentlichkeiten seynd warhafftig für GOtt Sünde/ weilen der            Mensch seine ihm von GOtt gegebene vollkommenheit und Gewalt über solche            Unordentlichkeiten zu herschen/ durch seinen Ungehorsam liederlich im Paradeiß hat            verschwendet: Solche Sünden aber/ sagen wir/ werden/ wegen des vollkommenen Gehorsams            Christi/ in den Gerechtfertigten von GOtt gnädigst übersehen. Und diß ist die reine Lehr            des Evangelii.</p>
        <p>XXVIII. S. Paulus spricht Rom. 8. v. I. Die haben nichts verdammliches die in Christo            JEsu seyn. So haben ja die Gerechtfertigten gantz und gar keine Sünde/ sondern halten das            Gesetz vollkommentlich.</p>
        <p>Antwort. S. Paulus/ gemäß der Päbstischen vulgata, spricht: Sie haben keine Verdammung            nihil damnationis: Dann obschon die Sünde an denen/ so in Christo seyn/ an sich            verdammlich seyn/ so reichen sie doch ihnen nicht zur Verdammung: Sondern werden durch            die Gerechtigkeit Christi/ so durch den rechtfertigenden Glauben ergriffen wird /            gnädigst nachgesehen. Drum spricht wohl der H. Augustinus tom. 7. de concupis. &amp; nupt.            l. I. c. 25. Die Begierligkeit des Fleisches (welche doch für GOtt Sünde ist) wird in dem            Sacrament der Tauff nachgelassen: Nicht daß sie werde aufgehoben: Sondern daß sie nicht            zur Sünde werde angerechnet.</p>
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[272/0292] Gleich wie die durch den Glauben gerechtfertigte Menschen zwar sündigen: Aber dannoch durch Zueignung der Verdiensten Christi/ so sie durch den Glauben ergreiffen/ nicht seyen Sclaven des Teuffels. XXV. Die Sünden/ so in den Gläubigen noch übrig seyn/ werden/ gemäß der Evangelischen Lehr/ ihnen nicht zugerechnet: So hinderen ja selbige nicht an ihrer Vollkommenheit und folgends halten alle Recht-Gläubige vollkommen das Gesetz. Antwort. Eben daraus folget/ daß die Gläubigen in dieser Welt nicht vollkommen seyn können/ dieweilen viele Sünden immerdar in ihnen sich regen/ so der Vergebung bedörffen: Und hierauff zielet immerhin das Gebeht der Gläubigen als eine Ubung des Glaubens vergib uns unsre Schuld. XXVI. GOtt hasset eine Seele die sündiget Sap. 14. v. 9. Nun aber hasset GOtt nicht die Seele eines Gläubigen oder Gerechtfertigten: So sündiget ja eine Seele des Gerechtfertigten nicht/ sondern ist gantz vollkommen. Antwort. Freylich hasset GOtt eine Seele die Sündiget/ wann der Sünder mit dem Unflat der Sünden beschmitzet und besudelt wird: Wann aber das Blut Christi die Flecken der Sünden (wie bey den Gläubigen oder Gerechtfertigten geschicht) verhütet und wegnimmt/ da ist kein Haß: Sondern die Freundschafft GOttes. XXVII. Auff diese Weise hat die Seele eines Gerechfertigten grosse Privilegia und Freyheiten: Dann sie kan thun was sie will/ und sündiget doch nicht. Antwort. Wie ihrs verstehet/ so redet ihr von der Sachen. Einer Gerechtfertigten Seele stehet nicht frey/ zu thun was sie will: Also/ daß sie nimmer könne sündigen: Sondern sie kan sich gröblich durch ihre Boßheit gegen GOttes Gesetz vergreiffen/ und dessen Zorn durch Ehebruch/ Todschlag &c. auff sich laden/ und also den rechtfertigenden Glauben verliehren: Eine andere Bewantnüß aber und Beschaffenheit hat es mit solchen Sünden der Gerechtfertigten/ wodurch der H. Geist nicht vertrieben wird/ so irgend aus Schwachheit geschehen: Zum Exempel/ mit den unordentlichen Reitzungen der Begierligkeiten/ und Regung des wiederspänstigen Fleisches/ der unvollkommenen Liebe GOttes und des Nechsten / der Belüstigung in den weltlichen Eitelkeiten viel mehr/ als in GOtt selbsten. &c. Solche und dergleichen Unordentlichkeiten seynd warhafftig für GOtt Sünde/ weilen der Mensch seine ihm von GOtt gegebene vollkommenheit und Gewalt über solche Unordentlichkeiten zu herschen/ durch seinen Ungehorsam liederlich im Paradeiß hat verschwendet: Solche Sünden aber/ sagen wir/ werden/ wegen des vollkommenen Gehorsams Christi/ in den Gerechtfertigten von GOtt gnädigst übersehen. Und diß ist die reine Lehr des Evangelii. XXVIII. S. Paulus spricht Rom. 8. v. I. Die haben nichts verdammliches die in Christo JEsu seyn. So haben ja die Gerechtfertigten gantz und gar keine Sünde/ sondern halten das Gesetz vollkommentlich. Antwort. S. Paulus/ gemäß der Päbstischen vulgata, spricht: Sie haben keine Verdammung nihil damnationis: Dann obschon die Sünde an denen/ so in Christo seyn/ an sich verdammlich seyn/ so reichen sie doch ihnen nicht zur Verdammung: Sondern werden durch die Gerechtigkeit Christi/ so durch den rechtfertigenden Glauben ergriffen wird / gnädigst nachgesehen. Drum spricht wohl der H. Augustinus tom. 7. de concupis. & nupt. l. I. c. 25. Die Begierligkeit des Fleisches (welche doch für GOtt Sünde ist) wird in dem Sacrament der Tauff nachgelassen: Nicht daß sie werde aufgehoben: Sondern daß sie nicht zur Sünde werde angerechnet.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/292>, abgerufen am 22.11.2024.