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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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tom. 4. controv. p. 2. a. 5. entschüldigen so gut man kan. Zum exempel Pabst Nicolaus I. ist zwar ein Ketzer gewesen/ indem er hat gut geheissen das Sacrament der Tauff/ wan es schon nicht verrichtet würde im Nahmen der Heil. Dreyfaltigkeit: aber man muß sagen/ dis habe er zwar gelehrt/ doch nicht als ein Pabst und Haubt der Kirchen: sondern als eine privat-person für sich selbsten. Pabst Liberius ist zwar in die Arianische Ketzerey gefallen/ und hat in Verbannung des H. Athanasii den Arianeren beygepflichtet: aber man muß sagen/ es habe der Pabst dis nur äusserlich gethan/ im Hertzen aber seye er anderst gesinnet gewesen: oder auch er seye nur von den listigen Arianern durch das neu-ersonnene Wort [Greek words] betrogen worden. So ist auch Pabst Felix des abgesetzten Pabstes Liberii Nachfolger mit der Arianischen Seuche behafftet gewesen: aber man muß sagen/ er habe nur durch die eusserliche gar zu grosse Gemeinschafft mit den Arianern Aergernüß gemacht/ und sich hierdurch in Verdacht der Ketzerey gebracht. Pabst Anastasius II. ist zwar in die Nestorianische Ketzerey gerahten/ nach Zeugnüß Gratiani dist. 25. c. 9. und solle auf einem heimlichen Ort seine ketzerische Seele mit dem Eingeweide ausgeschüttet haben: aber man muß sagen/ Gratianus habe sich in der Zeit-stellung etwas verrechnet: weswegen dan auch aus Geheiß Pabsts Gregorii XIII. dieser Fehler in den päbstischen Rechten seye verbessert worden. Pabst Honorius ist zwar in die Ketzerey der Monotheliten gerahten/ und als ein solcher Ketzer von dem sechsten Synodo verdammet worden: aber man muß sagen/ dieser Synodus oder Kirchen-Versammlung habe den Pabst nicht als einen Ketzer verdammet: sondern boßhafftige Leute haben den Nahmen dieses Pabstes in das Register der von diesem Synodo verdammten Ketzer schalckhafftiger Weise hinein gerücket. Pabst Cephyrinus ist zwar ein Ketzer aus der Zunfft der Montanisten gewesen/ und hat darfür gehalten/ es seye nicht zulässig zur zweyten Ehe zu schreiten: hingegen aber zulässig eine iede Ehe nach Belieben zu trennen und zu scheiden/ nach Zeugnüß Tertulliani lib. adversus praxeam: aber man muß sagen/ Tertullianus verdiene in diesem Stück keinen Glauben/ und zudem seye dieser Pabst durch falsche Wunderwerck der Montanisten betrogen worden/ und habe sie dessenthalben für auffrichtige Catholische Lute angesehen Pabst Innocentius III. hat zwar geirret/ indem er darfür gehalten/ die Christen im Neuen Testament seyn noch gebunden an das Mosaische Gesetz/ aber man muß sagen: diß seye nur ein besonder und geheimer Irrthum des Pabsts gewesen/ welchen er doch nicht als ein Haubt der gantzen Kirchen zu gläuben habe auffgetrungen. Pabst Gregorius III. hat geirret / indem er einem Ehemann/ wan dessen Ehefrau wegen Schwachheit nicht kan die Eheliche Pflicht leisten/ gestattet eine andere Ehegattin zu heyrahten/ nach Zeugnüß Gratiani can. 32. q. 7. c. 18. aber man muß sagen/ nicht der Pabst/ sondern Gratianus habe geirret/ und der Pabst nur geredet von der Schwachheit der Ehefrauen/ wan selbige vor angetretenem Ehestand wegen der Unvermögenheit zur Ehelichen Pflicht seye unfähig gewesen. Pabst Siricius hat durch einen Irrthum den H. Ehestand eine heßliche Befleckung genennt: aber man muß sagen/ er habe durch den Ehestand die Hurerey/ oder wie andere wollen/ die Eheliche Pflicht wollen verstanden haben/ welche unrein genennt wird I. Reg. 21. Pabst Joannes XXII. hat aus ketzerischem Aberwitz darfür gehalten/ die Seelen der in Gott entschlaffenen Menschen würden vor dem Tag des letzten Gerichts nicht geniessen der Anschauung Gottes: aber man muß sagen/ einer aus den Hoff-Bedienten ein Bruder Joannis Villani (so dis bezeuget) seye persönlich zugegen gewesen/ als dieser Pabst seinen Irrthum vor seinem Tod und Hintritt aus dieser Welt hat wiederruffen: seye er also doch nicht als ein Ketzer gestorben. Pabst Joannes XXIII. ist zwar so tieff in den Irrthum versuncken/ daß er geläugnet hat die Aufferstehung des Fleisches/ und ein ewiges Leben: aber man muß sagen/ dieweilen das Concilium zu Costnitz bemelten Pabst wegen seiner verübten Laster der päbstischen Würden hat entsetzet/ und aber von der Ketzerey keine Meldung thut/ so seye in diesem Stück dieser Joannes unschuldig: und seye nur für einen Ketzer gehalten wegen seines gottlosen Wandels/ und verübten Bubenstück/ indem er ein so schändliches/ und unflätiges Leben geführt/ als wan er an keinen Gott noch die Aufferstehung des Fleisches und ewiges Leben glaubte. Pabst Eugenius IV. ist wegen seiner ihm zugemuhteten Ketzerey auf dem Concilio zu Basel sess. 34. vom päbstlichen Stuel vertrieben worden: aber man muß sagen/ gemeldtes Concilium habe diesen unschuldigen Pabst zu nabe getreten. Durch diese dan und dergleichen Manieren zu reden ist und bleibt der Römische Stuel von aller Ketzerey und Glaubens-Irrthümeren vollkommentlich ausgesaubert.

Antwort. Es seynd alle diese weit gesuchte/ und dem Pabst/ wie auch der päbstischen Kirchen nicht gar zu rühmliche Ausflüchte: und mit solchen Ent-

tom. 4. controv. p. 2. a. 5. entschüldigen so gut man kan. Zum exempel Pabst Nicolaus I. ist zwar ein Ketzer gewesen/ indem er hat gut geheissen das Sacrament der Tauff/ wan es schon nicht verrichtet würde im Nahmen der Heil. Dreyfaltigkeit: aber man muß sagen/ dis habe er zwar gelehrt/ doch nicht als ein Pabst und Haubt der Kirchen: sondern als eine privat-person für sich selbsten. Pabst Liberius ist zwar in die Arianische Ketzerey gefallen/ und hat in Verbannung des H. Athanasii den Arianeren beygepflichtet: aber man muß sagen/ es habe der Pabst dis nur äusserlich gethan/ im Hertzen aber seye er anderst gesinnet gewesen: oder auch er seye nur von den listigen Arianern durch das neu-ersonnene Wort [Greek words] betrogen worden. So ist auch Pabst Felix des abgesetzten Pabstes Liberii Nachfolger mit der Arianischen Seuche behafftet gewesen: aber man muß sagen/ er habe nur durch die eusserliche gar zu grosse Gemeinschafft mit den Arianern Aergernüß gemacht/ und sich hierdurch in Verdacht der Ketzerey gebracht. Pabst Anastasius II. ist zwar in die Nestorianische Ketzerey gerahten/ nach Zeugnüß Gratiani dist. 25. c. 9. und solle auf einem heimlichen Ort seine ketzerische Seele mit dem Eingeweide ausgeschüttet haben: aber man muß sagen/ Gratianus habe sich in der Zeit-stellung etwas verrechnet: weswegen dan auch aus Geheiß Pabsts Gregorii XIII. dieser Fehler in den päbstischen Rechten seye verbessert worden. Pabst Honorius ist zwar in die Ketzerey der Monotheliten gerahten/ und als ein solcher Ketzer von dem sechsten Synodo verdammet worden: aber man muß sagen/ dieser Synodus oder Kirchen-Versammlung habe den Pabst nicht als einen Ketzer verdammet: sondern boßhafftige Leute haben den Nahmen dieses Pabstes in das Register der von diesem Synodo verdammten Ketzer schalckhafftiger Weise hinein gerücket. Pabst Cephyrinus ist zwar ein Ketzer aus der Zunfft der Montanisten gewesen/ und hat darfür gehalten/ es seye nicht zulässig zur zweyten Ehe zu schreiten: hingegen aber zulässig eine iede Ehe nach Belieben zu trennen und zu scheiden/ nach Zeugnüß Tertulliani lib. adversus praxeam: aber man muß sagen/ Tertullianus verdiene in diesem Stück keinen Glauben/ und zudem seye dieser Pabst durch falsche Wunderwerck der Montanisten betrogen worden/ und habe sie dessenthalben für auffrichtige Catholische Lute angesehen Pabst Innocentius III. hat zwar geirret/ indem er darfür gehalten/ die Christen im Neuen Testament seyn noch gebunden an das Mosaische Gesetz/ aber man muß sagen: diß seye nur ein besonder und geheimer Irrthum des Pabsts gewesen/ welchen er doch nicht als ein Haubt der gantzen Kirchen zu gläuben habe auffgetrungen. Pabst Gregorius III. hat geirret / indem er einem Ehemann/ wan dessen Ehefrau wegen Schwachheit nicht kan die Eheliche Pflicht leisten/ gestattet eine andere Ehegattin zu heyrahten/ nach Zeugnüß Gratiani can. 32. q. 7. c. 18. aber man muß sagen/ nicht der Pabst/ sondern Gratianus habe geirret/ und der Pabst nur geredet von der Schwachheit der Ehefrauen/ wan selbige vor angetretenem Ehestand wegen der Unvermögenheit zur Ehelichen Pflicht seye unfähig gewesen. Pabst Siricius hat durch einen Irrthum den H. Ehestand eine heßliche Befleckung genennt: aber man muß sagen/ er habe durch den Ehestand die Hurerey/ oder wie andere wollen/ die Eheliche Pflicht wollen verstanden haben/ welche unrein genennt wird I. Reg. 21. Pabst Joannes XXII. hat aus ketzerischem Aberwitz darfür gehalten/ die Seelen der in Gott entschlaffenen Menschen würden vor dem Tag des letzten Gerichts nicht geniessen der Anschauung Gottes: aber man muß sagen/ einer aus den Hoff-Bedienten ein Bruder Joannis Villani (so dis bezeuget) seye persönlich zugegen gewesen/ als dieser Pabst seinen Irrthum vor seinem Tod und Hintritt aus dieser Welt hat wiederruffen: seye er also doch nicht als ein Ketzer gestorben. Pabst Joannes XXIII. ist zwar so tieff in den Irrthum versuncken/ daß er geläugnet hat die Aufferstehung des Fleisches/ und ein ewiges Leben: aber man muß sagen/ dieweilen das Concilium zu Costnitz bemelten Pabst wegen seiner verübten Laster der päbstischen Würden hat entsetzet/ und aber von der Ketzerey keine Meldung thut/ so seye in diesem Stück dieser Joannes unschuldig: und seye nur für einen Ketzer gehalten wegen seines gottlosen Wandels/ und verübten Bubenstück/ indem er ein so schändliches/ und unflätiges Leben geführt/ als wan er an keinen Gott noch die Aufferstehung des Fleisches und ewiges Leben glaubte. Pabst Eugenius IV. ist wegen seiner ihm zugemuhteten Ketzerey auf dem Concilio zu Basel sess. 34. vom päbstlichen Stuel vertrieben worden: aber man muß sagen/ gemeldtes Concilium habe diesen unschuldigen Pabst zu nabe getreten. Durch diese dan und dergleichen Manieren zu reden ist und bleibt der Römische Stuel von aller Ketzerey und Glaubens-Irrthümeren vollkom̃entlich ausgesaubert.

Antwort. Es seynd alle diese weit gesuchte/ und dem Pabst/ wie auch der päbstischen Kirchen nicht gar zu rühmliche Ausflüchte: und mit solchen Ent-

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tom. 4. controv. p. 2. a. 5. entschüldigen so gut            man kan. Zum exempel Pabst Nicolaus I. ist zwar ein Ketzer gewesen/ indem er hat gut            geheissen das Sacrament der Tauff/ wan es schon nicht verrichtet würde im Nahmen der            Heil. Dreyfaltigkeit: aber man muß sagen/ dis habe er zwar gelehrt/ doch nicht als ein            Pabst und Haubt der Kirchen: sondern als eine privat-person für sich selbsten. Pabst            Liberius ist zwar in die Arianische Ketzerey gefallen/ und hat in Verbannung des H.            Athanasii den Arianeren beygepflichtet: aber man muß sagen/ es habe der Pabst dis nur            äusserlich gethan/ im Hertzen aber seye er anderst gesinnet gewesen: oder auch er seye            nur von den listigen Arianern durch das neu-ersonnene Wort <foreign xml:lang="el">[Greek              words]</foreign> betrogen worden. 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Pabst Honorius ist zwar in die Ketzerey der Monotheliten            gerahten/ und als ein solcher Ketzer von dem sechsten Synodo verdammet worden: aber man            muß sagen/ dieser Synodus oder Kirchen-Versammlung habe den Pabst nicht als einen Ketzer            verdammet: sondern boßhafftige Leute haben den Nahmen dieses Pabstes in das Register der            von diesem Synodo verdammten Ketzer schalckhafftiger Weise hinein gerücket. Pabst            Cephyrinus ist zwar ein Ketzer aus der Zunfft der Montanisten gewesen/ und hat darfür            gehalten/ es seye nicht zulässig zur zweyten Ehe zu schreiten: hingegen aber zulässig            eine iede Ehe nach Belieben zu trennen und zu scheiden/ nach Zeugnüß Tertulliani lib.            adversus praxeam: aber man muß sagen/ Tertullianus verdiene in diesem Stück keinen            Glauben/ und zudem seye dieser Pabst durch falsche Wunderwerck der Montanisten betrogen            worden/ und habe sie dessenthalben für auffrichtige Catholische Lute angesehen Pabst            Innocentius III. hat zwar geirret/ indem er darfür gehalten/ die Christen im Neuen            Testament seyn noch gebunden an das Mosaische Gesetz/ aber man muß sagen: diß seye nur            ein besonder und geheimer Irrthum des Pabsts gewesen/ welchen er doch nicht als ein Haubt            der gantzen Kirchen zu gläuben habe auffgetrungen. Pabst Gregorius III. hat geirret /            indem er einem Ehemann/ wan dessen Ehefrau wegen Schwachheit nicht kan die Eheliche            Pflicht leisten/ gestattet eine andere Ehegattin zu heyrahten/ nach Zeugnüß Gratiani            can. 32. q. 7. c. 18. aber man muß sagen/ nicht der Pabst/ sondern Gratianus habe            geirret/ und der Pabst nur geredet von der Schwachheit der Ehefrauen/ wan selbige vor            angetretenem Ehestand wegen der Unvermögenheit zur Ehelichen Pflicht seye unfähig gewesen.            Pabst Siricius hat durch einen Irrthum den H. Ehestand eine heßliche Befleckung genennt:            aber man muß sagen/ er habe durch den Ehestand die Hurerey/ oder wie andere wollen/ die            Eheliche Pflicht wollen verstanden haben/ welche unrein genennt wird I. Reg. 21. Pabst            Joannes XXII. hat aus ketzerischem Aberwitz darfür gehalten/ die Seelen der in Gott            entschlaffenen Menschen würden vor dem Tag des letzten Gerichts nicht geniessen der            Anschauung Gottes: aber man muß sagen/ einer aus den Hoff-Bedienten ein Bruder Joannis            Villani (so dis bezeuget) seye persönlich zugegen gewesen/ als dieser Pabst seinen            Irrthum vor seinem Tod und Hintritt aus dieser Welt hat wiederruffen: seye er also doch            nicht als ein Ketzer gestorben. Pabst Joannes XXIII. ist zwar so tieff in den Irrthum            versuncken/ daß er geläugnet hat die Aufferstehung des Fleisches/ und ein ewiges Leben:            aber man muß sagen/ dieweilen das Concilium zu Costnitz bemelten Pabst wegen seiner            verübten Laster der päbstischen Würden hat entsetzet/ und aber von der Ketzerey keine            Meldung thut/ so seye in diesem Stück dieser Joannes unschuldig: und seye nur für einen            Ketzer gehalten wegen seines gottlosen Wandels/ und verübten Bubenstück/ indem er ein so            schändliches/ und unflätiges Leben geführt/ als wan er an keinen Gott noch die            Aufferstehung des Fleisches und ewiges Leben glaubte. Pabst Eugenius IV. ist wegen seiner            ihm zugemuhteten Ketzerey auf dem Concilio zu Basel sess. 34. vom päbstlichen Stuel            vertrieben worden: aber man muß sagen/ gemeldtes Concilium habe diesen unschuldigen Pabst            zu nabe getreten. Durch diese dan und dergleichen Manieren zu reden ist und bleibt der            Römische Stuel von aller Ketzerey und Glaubens-Irrthümeren vollkom&#x0303;entlich            ausgesaubert.</p>
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[104/0124] tom. 4. controv. p. 2. a. 5. entschüldigen so gut man kan. Zum exempel Pabst Nicolaus I. ist zwar ein Ketzer gewesen/ indem er hat gut geheissen das Sacrament der Tauff/ wan es schon nicht verrichtet würde im Nahmen der Heil. Dreyfaltigkeit: aber man muß sagen/ dis habe er zwar gelehrt/ doch nicht als ein Pabst und Haubt der Kirchen: sondern als eine privat-person für sich selbsten. Pabst Liberius ist zwar in die Arianische Ketzerey gefallen/ und hat in Verbannung des H. Athanasii den Arianeren beygepflichtet: aber man muß sagen/ es habe der Pabst dis nur äusserlich gethan/ im Hertzen aber seye er anderst gesinnet gewesen: oder auch er seye nur von den listigen Arianern durch das neu-ersonnene Wort [Greek words] betrogen worden. So ist auch Pabst Felix des abgesetzten Pabstes Liberii Nachfolger mit der Arianischen Seuche behafftet gewesen: aber man muß sagen/ er habe nur durch die eusserliche gar zu grosse Gemeinschafft mit den Arianern Aergernüß gemacht/ und sich hierdurch in Verdacht der Ketzerey gebracht. Pabst Anastasius II. ist zwar in die Nestorianische Ketzerey gerahten/ nach Zeugnüß Gratiani dist. 25. c. 9. und solle auf einem heimlichen Ort seine ketzerische Seele mit dem Eingeweide ausgeschüttet haben: aber man muß sagen/ Gratianus habe sich in der Zeit-stellung etwas verrechnet: weswegen dan auch aus Geheiß Pabsts Gregorii XIII. dieser Fehler in den päbstischen Rechten seye verbessert worden. Pabst Honorius ist zwar in die Ketzerey der Monotheliten gerahten/ und als ein solcher Ketzer von dem sechsten Synodo verdammet worden: aber man muß sagen/ dieser Synodus oder Kirchen-Versammlung habe den Pabst nicht als einen Ketzer verdammet: sondern boßhafftige Leute haben den Nahmen dieses Pabstes in das Register der von diesem Synodo verdammten Ketzer schalckhafftiger Weise hinein gerücket. Pabst Cephyrinus ist zwar ein Ketzer aus der Zunfft der Montanisten gewesen/ und hat darfür gehalten/ es seye nicht zulässig zur zweyten Ehe zu schreiten: hingegen aber zulässig eine iede Ehe nach Belieben zu trennen und zu scheiden/ nach Zeugnüß Tertulliani lib. adversus praxeam: aber man muß sagen/ Tertullianus verdiene in diesem Stück keinen Glauben/ und zudem seye dieser Pabst durch falsche Wunderwerck der Montanisten betrogen worden/ und habe sie dessenthalben für auffrichtige Catholische Lute angesehen Pabst Innocentius III. hat zwar geirret/ indem er darfür gehalten/ die Christen im Neuen Testament seyn noch gebunden an das Mosaische Gesetz/ aber man muß sagen: diß seye nur ein besonder und geheimer Irrthum des Pabsts gewesen/ welchen er doch nicht als ein Haubt der gantzen Kirchen zu gläuben habe auffgetrungen. Pabst Gregorius III. hat geirret / indem er einem Ehemann/ wan dessen Ehefrau wegen Schwachheit nicht kan die Eheliche Pflicht leisten/ gestattet eine andere Ehegattin zu heyrahten/ nach Zeugnüß Gratiani can. 32. q. 7. c. 18. aber man muß sagen/ nicht der Pabst/ sondern Gratianus habe geirret/ und der Pabst nur geredet von der Schwachheit der Ehefrauen/ wan selbige vor angetretenem Ehestand wegen der Unvermögenheit zur Ehelichen Pflicht seye unfähig gewesen. Pabst Siricius hat durch einen Irrthum den H. Ehestand eine heßliche Befleckung genennt: aber man muß sagen/ er habe durch den Ehestand die Hurerey/ oder wie andere wollen/ die Eheliche Pflicht wollen verstanden haben/ welche unrein genennt wird I. Reg. 21. Pabst Joannes XXII. hat aus ketzerischem Aberwitz darfür gehalten/ die Seelen der in Gott entschlaffenen Menschen würden vor dem Tag des letzten Gerichts nicht geniessen der Anschauung Gottes: aber man muß sagen/ einer aus den Hoff-Bedienten ein Bruder Joannis Villani (so dis bezeuget) seye persönlich zugegen gewesen/ als dieser Pabst seinen Irrthum vor seinem Tod und Hintritt aus dieser Welt hat wiederruffen: seye er also doch nicht als ein Ketzer gestorben. Pabst Joannes XXIII. ist zwar so tieff in den Irrthum versuncken/ daß er geläugnet hat die Aufferstehung des Fleisches/ und ein ewiges Leben: aber man muß sagen/ dieweilen das Concilium zu Costnitz bemelten Pabst wegen seiner verübten Laster der päbstischen Würden hat entsetzet/ und aber von der Ketzerey keine Meldung thut/ so seye in diesem Stück dieser Joannes unschuldig: und seye nur für einen Ketzer gehalten wegen seines gottlosen Wandels/ und verübten Bubenstück/ indem er ein so schändliches/ und unflätiges Leben geführt/ als wan er an keinen Gott noch die Aufferstehung des Fleisches und ewiges Leben glaubte. Pabst Eugenius IV. ist wegen seiner ihm zugemuhteten Ketzerey auf dem Concilio zu Basel sess. 34. vom päbstlichen Stuel vertrieben worden: aber man muß sagen/ gemeldtes Concilium habe diesen unschuldigen Pabst zu nabe getreten. Durch diese dan und dergleichen Manieren zu reden ist und bleibt der Römische Stuel von aller Ketzerey und Glaubens-Irrthümeren vollkom̃entlich ausgesaubert. Antwort. Es seynd alle diese weit gesuchte/ und dem Pabst/ wie auch der päbstischen Kirchen nicht gar zu rühmliche Ausflüchte: und mit solchen Ent-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/124>, abgerufen am 25.11.2024.