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Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

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pit adorari hominem, nedum mulierem: Sit in honore Maria; Pater, Filius, & Spiritus S. adoretur, Das ist Der Leib Mariae ist warhafftig heylig gewesen / aber nicht GOTT; Sie ist warhafftig die gebenedeyte vnter allen Weibern / vnnd hoch zu ehren / aber nicht anzubeten / sondern sie hat selbst den angebetet / der von jhr geboren ist: Welcher Prophet hat jemahls geleret / daß man einen Menschen anbeten sol / ich geschweige ein Weib: Man halte Mariam in ehren; Aber man bete an GOtt Vater / Sohn / vnd heyligen Geist.

Anno Christi 470. hats Petrus Gnaphaeus, ein Ketzer erstlich in die Kirchen bracht / vnd angefangen öffentlich die Heyligen anzuruffen: Darnach ist es Anno 681. in Synodo OEcumenica sexta mit einem besondern Canone bestetiget worden; Aber vnrecht: Darunb es jtzt in reformirten Kirchen wieder abgeschafft ist.

Daß man aber hie fraget: Ob man denn die thewren Märterer / vnd Heyligen Gottes nicht ehren sol? Darauff ist die antwort: Ja traun / Warumb wolten wir die nicht ehren / die GOtt Act. 9, 15. 1. Cor. 3, 16; & 6, 19; 2. Cor. 6, 16. 2. Tim. 4, 7.selbst ehret? Welche in jhrem Leben außerwehlte Rüstzeuge Gottes / vnd lebendige Tempel vnnd Wonunge des heyligen Geistes gewesen; Die einen guten Kampff gekempffet / Glauben behalten / vnd die Krone der Herrligkeit empfangen: Billig werden die geehret in der Christenheit / vnd in den Hertzen aller Gleubigen.

Wir gedencken jhrer seligen Seelen mit aller ehrerbietung im besten; Wir halten auch jhre Leibe vnd jhre Gebeine heylig: Denn wir wissen / wie nicht allein die Seele / sondern auch der Leib / Gottes geschöpff; Also ist derselbe auch durch Christum erlöset / in der heyligen Tauffe mit dem Blute Christi gewaschen / vnnd im Joan. 6, v. 54.Abentmal mit Christi Leib vnd Blut (welches eine Speise der vnsterbligkeit) genehret. Darumb Irenaeus sagt: Impossibile est corpora nostra posse manere in sepulcris, cum sint nutrita vivifica carne & sanguine filij Dei, &c. Es sey vnmüglich / daß vnsere Leibe können in den Gräbern bleiben / weil sie mit dem lebend-

pit adorari hominem, nedum mulierem: Sit in honore Maria; Pater, Filius, & Spiritus S. adoretur, Das ist Der Leib Mariae ist warhafftig heylig gewesen / aber nicht GOTT; Sie ist warhafftig die gebenedeyte vnter allen Weibern / vnnd hoch zu ehren / aber nicht anzubeten / sondern sie hat selbst den angebetet / der von jhr geboren ist: Welcher Prophet hat jemahls geleret / daß man einen Menschen anbeten sol / ich geschweige ein Weib: Man halte Mariam in ehren; Aber man bete an GOtt Vater / Sohn / vnd heyligen Geist.

Anno Christi 470. hats Petrus Gnaphaeus, ein Ketzer erstlich in die Kirchen bracht / vñ angefangen öffentlich die Heyligen anzuruffen: Darnach ist es Anno 681. in Synodo OEcumenica sexta mit einem besondern Canone bestetiget worden; Aber vnrecht: Darũb es jtzt in reformirten Kirchen wieder abgeschafft ist.

Daß man aber hie fraget: Ob man denn die thewren Märterer / vnd Heyligen Gottes nicht ehren sol? Darauff ist die antwort: Ja traun / Warumb wolten wir die nicht ehren / die GOtt Act. 9, 15. 1. Cor. 3, 16; & 6, 19; 2. Cor. 6, 16. 2. Tim. 4, 7.selbst ehret? Welche in jhrem Leben außerwehlte Rüstzeuge Gottes / vnd lebendige Tempel vnnd Wonunge des heyligen Geistes gewesen; Die einen guten Kampff gekempffet / Glauben behalten / vnd die Krone der Herrligkeit empfangen: Billig werden die geehret in der Christenheit / vnd in den Hertzen aller Gleubigen.

Wir gedencken jhrer seligen Seelen mit aller ehrerbietung im besten; Wir halten auch jhre Leibe vnd jhre Gebeine heylig: Deñ wir wissen / wie nicht allein die Seele / sondern auch der Leib / Gottes geschöpff; Also ist derselbe auch durch Christum erlöset / in der heyligen Tauffe mit dem Blute Christi gewaschen / vnnd im Joan. 6, v. 54.Abentmal mit Christi Leib vnd Blut (welches eine Speise der vnsterbligkeit) genehret. Darumb Irenaeus sagt: Impossibile est corpora nostra posse manere in sepulcris, cum sint nutrita vivifica carne & sanguine filij Dei, &c. Es sey vnmüglich / daß vnsere Leibe können in den Gräbern bleiben / weil sie mit dem lebend-

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Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/78>, abgerufen am 25.11.2024.