Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.doch gleichwol etlicher massen wieder erfrewet werden können / in dem Hochgedachter J. F. G. Erstgeborner Herr Sohn / der Durchleuchtige / Hochgeborne Fürst vnnd Herr / Herr FRIDRICH-ULRICH, Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. als Erbe vnd Successor in der Regierung / in J. F. G. Erb-Länden / die Erb-Hüldigung von den Vnterthanen genommen / vnnd die Regierung angetretten; In diesem Stiffte aber ein Hoch: vnnd Ehrwirdig Dom Capittel / als Sede vacante die ordentliche / gebietende Obrigkeit / das Regiment wol gefasset / vnnd zu einem Bischoff vnnd Hochgedachter J. F. G. Successorn, deroselben Jüngsten Herrn Sohn / den Hochwirdigen vnd Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn HENRICH-CAROLUM, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. durch eine einhellige Wahl postuliret vnd erwehlet. Durch welche Wolthat der oberste Erb-Herr Ps. 82, 9. Dan. 2, 21. & 5, 21.vber alle Lande / der die Könige ein vnd absetzet / gnädiglich zu erkennen gegeben / daß er gleichwol diese Lande nicht ohne Häupt / vnd gar verderben lassen / auch Thren. 3, 31.nicht ewiglich verstossen vnd betrüben; Sondern nach seiner grossen Güte vnd Trewe wieder erfrewen wolle: Wofür dann seiner göttlichen Allmacht billig Lob vnd Danck zu sagen; Vnd / wie zu allen zeiten gebreuchlich / zu dieser letzten vnd gefährlichen Zeit aber hoch doch gleichwol etlicher massen wieder erfrewet werden können / in dem Hochgedachter J. F. G. Erstgeborner Herr Sohn / der Durchleuchtige / Hochgeborne Fürst vnnd Herr / Herr FRIDRICH-ULRICH, Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. als Erbe vnd Successor in der Regierung / in J. F. G. Erb-Länden / die Erb-Hüldigung von den Vnterthanen genommen / vnnd die Regierung angetretten; In diesem Stiffte aber ein Hoch: vnnd Ehrwirdig Dom Capittel / als Sede vacante die ordentliche / gebietende Obrigkeit / das Regiment wol gefasset / vnnd zu einem Bischoff vnnd Hochgedachter J. F. G. Successorn, deroselbẽ Jüngsten Herrn Sohn / den Hochwirdigen vnd Durchleuchtigen / Hochgebornẽ Fürsten vñ Herrn / Herrn HENRICH-CAROLUM, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. durch eine einhellige Wahl postuliret vnd erwehlet. Durch welche Wolthat der oberste Erb-Herr Ps. 82, 9. Dan. 2, 21. & 5, 21.vber alle Lande / der die Könige ein vnd absetzet / gnädiglich zu erkennen gegeben / daß er gleichwol diese Lande nicht ohne Häupt / vñ gar verderben lassen / auch Thren. 3, 31.nicht ewiglich verstossen vnd betrüben; Sondern nach seiner grossen Güte vnd Trewe wieder erfrewen wolle: Wofür dañ seiner göttlichen Allmacht billig Lob vnd Danck zu sagen; Vnd / wie zu allen zeiten gebreuchlich / zu dieser letzten vnd gefährlichen Zeit aber hoch <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0004"/> doch gleichwol etlicher massen wieder erfrewet werden können / in dem Hochgedachter J. F. G. Erstgeborner Herr Sohn / der Durchleuchtige / Hochgeborne Fürst vnnd Herr / Herr FRIDRICH-ULRICH, Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. als Erbe vnd Successor in der Regierung / in J. F. G. Erb-Länden / die Erb-Hüldigung von den Vnterthanen genommen / vnnd die Regierung angetretten; In diesem Stiffte aber ein Hoch: vnnd Ehrwirdig Dom Capittel / als Sede vacante die ordentliche / gebietende Obrigkeit / das Regiment wol gefasset / vnnd zu einem Bischoff vnnd Hochgedachter J. F. G. Successorn, deroselbẽ Jüngsten Herrn Sohn / den Hochwirdigen vnd Durchleuchtigen / Hochgebornẽ Fürsten vñ Herrn / Herrn HENRICH-CAROLUM, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. durch eine einhellige Wahl postuliret vnd erwehlet.</p> <p>Durch welche Wolthat der oberste Erb-Herr <note place="left"><hi rendition="#i">Ps. 82, 9. Dan. 2, 21. & 5, 21.</hi></note>vber alle Lande / der die Könige ein vnd absetzet / gnädiglich zu erkennen gegeben / daß er gleichwol diese Lande nicht ohne Häupt / vñ gar verderben lassen / auch <note place="left"><hi rendition="#i">Thren. 3, 31.</hi></note>nicht ewiglich verstossen vnd betrüben; Sondern nach seiner grossen Güte vnd Trewe wieder erfrewen wolle: Wofür dañ seiner göttlichen Allmacht billig Lob vnd Danck zu sagen; Vnd / wie zu allen zeiten gebreuchlich / zu dieser letzten vnd gefährlichen Zeit aber hoch </p> </div> </body> </text> </TEI> [0004]
doch gleichwol etlicher massen wieder erfrewet werden können / in dem Hochgedachter J. F. G. Erstgeborner Herr Sohn / der Durchleuchtige / Hochgeborne Fürst vnnd Herr / Herr FRIDRICH-ULRICH, Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. als Erbe vnd Successor in der Regierung / in J. F. G. Erb-Länden / die Erb-Hüldigung von den Vnterthanen genommen / vnnd die Regierung angetretten; In diesem Stiffte aber ein Hoch: vnnd Ehrwirdig Dom Capittel / als Sede vacante die ordentliche / gebietende Obrigkeit / das Regiment wol gefasset / vnnd zu einem Bischoff vnnd Hochgedachter J. F. G. Successorn, deroselbẽ Jüngsten Herrn Sohn / den Hochwirdigen vnd Durchleuchtigen / Hochgebornẽ Fürsten vñ Herrn / Herrn HENRICH-CAROLUM, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. durch eine einhellige Wahl postuliret vnd erwehlet.
Durch welche Wolthat der oberste Erb-Herr vber alle Lande / der die Könige ein vnd absetzet / gnädiglich zu erkennen gegeben / daß er gleichwol diese Lande nicht ohne Häupt / vñ gar verderben lassen / auch nicht ewiglich verstossen vnd betrüben; Sondern nach seiner grossen Güte vnd Trewe wieder erfrewen wolle: Wofür dañ seiner göttlichen Allmacht billig Lob vnd Danck zu sagen; Vnd / wie zu allen zeiten gebreuchlich / zu dieser letzten vnd gefährlichen Zeit aber hoch
Ps. 82, 9. Dan. 2, 21. & 5, 21.
Thren. 3, 31.
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Zitationshilfe: | Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/4>, abgerufen am 16.02.2025. |