rain eingeräumt, das sie nach Zahlung einer festgesetzten Taxe be- bauen können.
5) Dieselben bleiben unter der Jurisdiction ihrer eigenen Consu- latsbehörden.
6) Sie geniessen Religions- und Handelsfreiheit, letztere jedoch nur bei Zahlung der festgesetzten Zollabgabe von 5 % des Werthes der aus- und eingeführten Güter.
7) Bis zur Entfernung von 10 Ri im Umkreise der Niederlassung können sich die Fremden frei bewegen; dagegen bedürfen sie der spe- ciellen Erlaubniss, die übrigens zu wissenschaftlichen und Gesund- heits-Zwecken immer bereitwilligst erteilt wurde, wenn sie die Vertrags- grenze überschreiten wollen.
Kanagawa, nach welchem die Verträge benannt wurden, und dessen Name noch immer in den englischen Consulatsberichten er- scheint, wurde bald mit dem benachbarten Yokohama vertauscht. Hier bot die leicht zugängige, geräumige und tiefe Bucht mit ihrem guten Ankergrunde ungleich günstigere Bedingungen für den Schiffs- verkehr, während die Nähe der Hauptstadt Tokio und der wichtigsten Seiden- und Theedistrikte für den Handel Vorteile hat, wie sie keiner der übrigen Häfen besitzt. Unter diesen Umständen entwickelte sich das Fischerdorf Yokohama rasch zu einer grossen Stadt, die jetzt gegen 80000 Einw. zählt. Die fremde Colonie zur Seite, eine Stadt für sich, mit Gaseinrichtung und allem möglichen europäischen Comfort, um- fasste 1883 gegen 4000 Seelen, darunter 2681 Chinesen mit 180 Fir- men, 595 Engländer mit 55 Firmen, 253 Nordamerikaner mit 27 Fir- men, 160 Deutsche mit 22 und 109 Franzosen mit 15 Firmen. In jenem Jahre kamen 313 fremde Fahrzeuge mit 556024 Tonnen Gehalt an und gingen 319 Schiffe mit 560756 Tonnen. Zu den englischen, französischen und nordamerikanischen Postdampfern, welche von South- ampton, Marseille und San Francisco seit lange in regelmässigem Verkehr mit Yokohama stehen und zur Förderung des Handels ihrer Länder wesentlich beigetragen haben, gesellen sich seit diesem Sommer die deutschen Postdampfer des Bremer Lloyd. Hoffentlich bewährt sich auch bei ihnen der Ausspruch des bekannten Engländers Forster: "Der Handel folgt stets der Flagge".
Der Verkehr Yokohama's ist stets, wenn auch nicht stetig, ge- stiegen. Er umfasste im Eingang:
IV. Handel und Verkehr.
rain eingeräumt, das sie nach Zahlung einer festgesetzten Taxe be- bauen können.
5) Dieselben bleiben unter der Jurisdiction ihrer eigenen Consu- latsbehörden.
6) Sie geniessen Religions- und Handelsfreiheit, letztere jedoch nur bei Zahlung der festgesetzten Zollabgabe von 5 % des Werthes der aus- und eingeführten Güter.
7) Bis zur Entfernung von 10 Ri im Umkreise der Niederlassung können sich die Fremden frei bewegen; dagegen bedürfen sie der spe- ciellen Erlaubniss, die übrigens zu wissenschaftlichen und Gesund- heits-Zwecken immer bereitwilligst erteilt wurde, wenn sie die Vertrags- grenze überschreiten wollen.
Kanagawa, nach welchem die Verträge benannt wurden, und dessen Name noch immer in den englischen Consulatsberichten er- scheint, wurde bald mit dem benachbarten Yokohama vertauscht. Hier bot die leicht zugängige, geräumige und tiefe Bucht mit ihrem guten Ankergrunde ungleich günstigere Bedingungen für den Schiffs- verkehr, während die Nähe der Hauptstadt Tôkio und der wichtigsten Seiden- und Theedistrikte für den Handel Vorteile hat, wie sie keiner der übrigen Häfen besitzt. Unter diesen Umständen entwickelte sich das Fischerdorf Yokohama rasch zu einer grossen Stadt, die jetzt gegen 80000 Einw. zählt. Die fremde Colonie zur Seite, eine Stadt für sich, mit Gaseinrichtung und allem möglichen europäischen Comfort, um- fasste 1883 gegen 4000 Seelen, darunter 2681 Chinesen mit 180 Fir- men, 595 Engländer mit 55 Firmen, 253 Nordamerikaner mit 27 Fir- men, 160 Deutsche mit 22 und 109 Franzosen mit 15 Firmen. In jenem Jahre kamen 313 fremde Fahrzeuge mit 556024 Tonnen Gehalt an und gingen 319 Schiffe mit 560756 Tonnen. Zu den englischen, französischen und nordamerikanischen Postdampfern, welche von South- ampton, Marseille und San Francisco seit lange in regelmässigem Verkehr mit Yokohama stehen und zur Förderung des Handels ihrer Länder wesentlich beigetragen haben, gesellen sich seit diesem Sommer die deutschen Postdampfer des Bremer Lloyd. Hoffentlich bewährt sich auch bei ihnen der Ausspruch des bekannten Engländers Forster: »Der Handel folgt stets der Flagge«.
Der Verkehr Yokohama’s ist stets, wenn auch nicht stetig, ge- stiegen. Er umfasste im Eingang:
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IV. Handel und Verkehr.
rain eingeräumt, das sie nach Zahlung einer festgesetzten Taxe be-
bauen können.
5) Dieselben bleiben unter der Jurisdiction ihrer eigenen Consu-
latsbehörden.
6) Sie geniessen Religions- und Handelsfreiheit, letztere jedoch
nur bei Zahlung der festgesetzten Zollabgabe von 5 % des Werthes
der aus- und eingeführten Güter.
7) Bis zur Entfernung von 10 Ri im Umkreise der Niederlassung
können sich die Fremden frei bewegen; dagegen bedürfen sie der spe-
ciellen Erlaubniss, die übrigens zu wissenschaftlichen und Gesund-
heits-Zwecken immer bereitwilligst erteilt wurde, wenn sie die Vertrags-
grenze überschreiten wollen.
Kanagawa, nach welchem die Verträge benannt wurden, und
dessen Name noch immer in den englischen Consulatsberichten er-
scheint, wurde bald mit dem benachbarten Yokohama vertauscht.
Hier bot die leicht zugängige, geräumige und tiefe Bucht mit ihrem
guten Ankergrunde ungleich günstigere Bedingungen für den Schiffs-
verkehr, während die Nähe der Hauptstadt Tôkio und der wichtigsten
Seiden- und Theedistrikte für den Handel Vorteile hat, wie sie keiner
der übrigen Häfen besitzt. Unter diesen Umständen entwickelte sich
das Fischerdorf Yokohama rasch zu einer grossen Stadt, die jetzt gegen
80000 Einw. zählt. Die fremde Colonie zur Seite, eine Stadt für sich,
mit Gaseinrichtung und allem möglichen europäischen Comfort, um-
fasste 1883 gegen 4000 Seelen, darunter 2681 Chinesen mit 180 Fir-
men, 595 Engländer mit 55 Firmen, 253 Nordamerikaner mit 27 Fir-
men, 160 Deutsche mit 22 und 109 Franzosen mit 15 Firmen. In
jenem Jahre kamen 313 fremde Fahrzeuge mit 556024 Tonnen Gehalt
an und gingen 319 Schiffe mit 560756 Tonnen. Zu den englischen,
französischen und nordamerikanischen Postdampfern, welche von South-
ampton, Marseille und San Francisco seit lange in regelmässigem
Verkehr mit Yokohama stehen und zur Förderung des Handels ihrer
Länder wesentlich beigetragen haben, gesellen sich seit diesem Sommer
die deutschen Postdampfer des Bremer Lloyd. Hoffentlich bewährt
sich auch bei ihnen der Ausspruch des bekannten Engländers Forster:
»Der Handel folgt stets der Flagge«.
Der Verkehr Yokohama’s ist stets, wenn auch nicht stetig, ge-
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Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 2. Leipzig, 1886, S. 628. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rein_japan02_1886/688>, abgerufen am 24.11.2024.
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