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Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 1. Leipzig, 1881.

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7. Periode. Japan seit dem Jahre 1854.
Japanischen Meer) oder des ganzen Landes nahe gelegt, weil sie --
wohl aus einer Verkennung der Leistungsfähigkeit des Landes --
damit ein neues Emporblühen des schon lang darniederliegenden
Handels erwarten. Die Japaner weigern sich, solche weiteren Zuge-
ständnisse zu machen, wenn nicht die Jurisdiction über die Fremden
in ihre Hände gelegt wird. Nicht nur fürchten sie, und zwar mit
Recht, dass jede weitere Concession in dieser Richtung dem Lande
nur neue Kosten und manche Verwickelung bereiten würde, sondern
es sträubt sich noch mehr ihr Stolz und Unabhängigkeitsgefühl, dass
sie in diesem Punkte nicht den Vertragsmächten gleichberechtigt
dastehen. Dennoch tragen diese gewichtige Bedenken, jene Clausel
aus den Verträgen zu streichen; ihre Vertreter kennen die japanische
Rechtspflege und haben noch kein Vertrauen in dieselbe. Sie wissen,
dass es dem Lande an juristisch gebildeten Richtern fehlt, seine
Rechtsanschauungen von den unserigen noch vielfach abweichen, das
Gefängnisswesen noch im Argen liegt und der japanische Strafge-
fangene noch oft einer so grausamen Behandlung ausgesetzt ist, wie
man sie bei uns selbst dem Verbrecher nicht angedeihen lässt.


7. Periode. Japan seit dem Jahre 1854.
Japanischen Meer) oder des ganzen Landes nahe gelegt, weil sie —
wohl aus einer Verkennung der Leistungsfähigkeit des Landes —
damit ein neues Emporblühen des schon lang darniederliegenden
Handels erwarten. Die Japaner weigern sich, solche weiteren Zuge-
ständnisse zu machen, wenn nicht die Jurisdiction über die Fremden
in ihre Hände gelegt wird. Nicht nur fürchten sie, und zwar mit
Recht, dass jede weitere Concession in dieser Richtung dem Lande
nur neue Kosten und manche Verwickelung bereiten würde, sondern
es sträubt sich noch mehr ihr Stolz und Unabhängigkeitsgefühl, dass
sie in diesem Punkte nicht den Vertragsmächten gleichberechtigt
dastehen. Dennoch tragen diese gewichtige Bedenken, jene Clausel
aus den Verträgen zu streichen; ihre Vertreter kennen die japanische
Rechtspflege und haben noch kein Vertrauen in dieselbe. Sie wissen,
dass es dem Lande an juristisch gebildeten Richtern fehlt, seine
Rechtsanschauungen von den unserigen noch vielfach abweichen, das
Gefängnisswesen noch im Argen liegt und der japanische Strafge-
fangene noch oft einer so grausamen Behandlung ausgesetzt ist, wie
man sie bei uns selbst dem Verbrecher nicht angedeihen lässt.


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[443/0471] 7. Periode. Japan seit dem Jahre 1854. Japanischen Meer) oder des ganzen Landes nahe gelegt, weil sie — wohl aus einer Verkennung der Leistungsfähigkeit des Landes — damit ein neues Emporblühen des schon lang darniederliegenden Handels erwarten. Die Japaner weigern sich, solche weiteren Zuge- ständnisse zu machen, wenn nicht die Jurisdiction über die Fremden in ihre Hände gelegt wird. Nicht nur fürchten sie, und zwar mit Recht, dass jede weitere Concession in dieser Richtung dem Lande nur neue Kosten und manche Verwickelung bereiten würde, sondern es sträubt sich noch mehr ihr Stolz und Unabhängigkeitsgefühl, dass sie in diesem Punkte nicht den Vertragsmächten gleichberechtigt dastehen. Dennoch tragen diese gewichtige Bedenken, jene Clausel aus den Verträgen zu streichen; ihre Vertreter kennen die japanische Rechtspflege und haben noch kein Vertrauen in dieselbe. Sie wissen, dass es dem Lande an juristisch gebildeten Richtern fehlt, seine Rechtsanschauungen von den unserigen noch vielfach abweichen, das Gefängnisswesen noch im Argen liegt und der japanische Strafge- fangene noch oft einer so grausamen Behandlung ausgesetzt ist, wie man sie bei uns selbst dem Verbrecher nicht angedeihen lässt.

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Zitationshilfe: Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 1. Leipzig, 1881, S. 443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rein_japan01_1881/471>, abgerufen am 20.05.2024.