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Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 1. Leipzig, 1881.

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3. Periode. Von Yoritomo's Tod bis zur Dynastie der Ashikaga etc.

Während dies in Kamakura sich zutrug, hatte Kusunoki-Masa-
shige das befestigte Akasaka am Nakasendo erobert und zog mit
seinem Heere gegen Kioto. Von Süden her rückte Akamatsu-Nori-
mura,
Herr von Harima, welcher ebenfalls die kaiserliche Sache
vertrat, demselben Ziele zu. Kioto war in den Händen der Hojo.
Ashikaga-Takauji befehligte als Vasall derselben die Truppen, welche
Takatori zum Schutze der Hauptstadt gegen die anrückenden Feinde
entsandt hatte. Als derselbe die Macht der Kaiserlichen und das
wankende Glück der Hojo wahrnahm, liess er Norimura in Kioto
einrücken und ging mit seinem Heere zu ihm über. Auf Kiushiu
hatte Otomo, der Daimio von Bungo, dessen Haus in der folgenden
Periode durch Annahme des Christenthums eine hervorragende Rolle
spielte, ebenfalls mit Glück die Sache des Mikado vertreten und die
Hojo-Gouverneure beseitigt. Go-Daigo-Tenno gab seinen Hauptstützen,
wie Yoshisada, Masashige, Takauji und Anderen den Titel Shugo
(Wächter und Protectoren des Kaiserhauses) und machte seinen Sohn
Moriyoshi zum Sei-i-tai-Shogun. Seine Wege waren geebnet; er
konnte in die Hauptstadt seiner Ahnen wieder einziehen und die
Zügel der Regierung selbst übernehmen. Er that es, doch nur für
eine kurze Zeit, dann brachen Bürgerkrieg und Elend von neuem
über das Land herein und lockerten die Autorität und Rechtsverhält-
nisse, sowie alle Bande der Zucht und Ordnung weitere 240 Jahre
hindurch, bis es einem grösseren Geist, als Daigo II., endlich gelang,
einen dauernden Frieden zu begründen.

Mit dem Falle der Hojo endet die Zeit der Schatten-Shogune,
worunter man die Periode zwischen dem Shogunat der Minamoto und
dem der Ashikaga versteht, also von 1219--1334. Sachlich richtiger
und genauer begrenzt erscheint uns diese Periode, wenn man sie von
Yoritomo's Tod an rechnet. Als Shogune oder Könige von Kamakura
folgen den drei Minamoto im Jahre 1219 zwei Fujiwara und endlich
diesen sechs kaiserliche Prinzen von 1251 ab. Die Fujiwara und
kaiserlichen Prinzen nahmen jedoch alle auch den Namen Minamoto
an, so dass formell wenigstens der Anforderung genügt wurde, wonach
der Shogun ein Minamoto sein musste.



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3. Periode. Von Yoritomo’s Tod bis zur Dynastie der Ashikaga etc.

Während dies in Kamakura sich zutrug, hatte Kusunoki-Masa-
shige das befestigte Akasaka am Nakasendo erobert und zog mit
seinem Heere gegen Kiôto. Von Süden her rückte Akamatsu-Nori-
mura,
Herr von Harima, welcher ebenfalls die kaiserliche Sache
vertrat, demselben Ziele zu. Kiôto war in den Händen der Hôjô.
Ashikaga-Takauji befehligte als Vasall derselben die Truppen, welche
Takatori zum Schutze der Hauptstadt gegen die anrückenden Feinde
entsandt hatte. Als derselbe die Macht der Kaiserlichen und das
wankende Glück der Hôjô wahrnahm, liess er Norimura in Kiôto
einrücken und ging mit seinem Heere zu ihm über. Auf Kiushiu
hatte Ôtomo, der Daimio von Bungo, dessen Haus in der folgenden
Periode durch Annahme des Christenthums eine hervorragende Rolle
spielte, ebenfalls mit Glück die Sache des Mikado vertreten und die
Hôjô-Gouverneure beseitigt. Go-Daigô-Tennô gab seinen Hauptstützen,
wie Yoshisada, Masashige, Takauji und Anderen den Titel Shugo
(Wächter und Protectoren des Kaiserhauses) und machte seinen Sohn
Moriyoshi zum Sei-i-tai-Shôgun. Seine Wege waren geebnet; er
konnte in die Hauptstadt seiner Ahnen wieder einziehen und die
Zügel der Regierung selbst übernehmen. Er that es, doch nur für
eine kurze Zeit, dann brachen Bürgerkrieg und Elend von neuem
über das Land herein und lockerten die Autorität und Rechtsverhält-
nisse, sowie alle Bande der Zucht und Ordnung weitere 240 Jahre
hindurch, bis es einem grösseren Geist, als Daigô II., endlich gelang,
einen dauernden Frieden zu begründen.

Mit dem Falle der Hôjô endet die Zeit der Schatten-Shôgune,
worunter man die Periode zwischen dem Shôgunat der Minamoto und
dem der Ashikaga versteht, also von 1219—1334. Sachlich richtiger
und genauer begrenzt erscheint uns diese Periode, wenn man sie von
Yoritomo’s Tod an rechnet. Als Shôgune oder Könige von Kamakura
folgen den drei Minamoto im Jahre 1219 zwei Fujiwara und endlich
diesen sechs kaiserliche Prinzen von 1251 ab. Die Fujiwara und
kaiserlichen Prinzen nahmen jedoch alle auch den Namen Minamoto
an, so dass formell wenigstens der Anforderung genügt wurde, wonach
der Shôgun ein Minamoto sein musste.



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[291/0317] 3. Periode. Von Yoritomo’s Tod bis zur Dynastie der Ashikaga etc. Während dies in Kamakura sich zutrug, hatte Kusunoki-Masa- shige das befestigte Akasaka am Nakasendo erobert und zog mit seinem Heere gegen Kiôto. Von Süden her rückte Akamatsu-Nori- mura, Herr von Harima, welcher ebenfalls die kaiserliche Sache vertrat, demselben Ziele zu. Kiôto war in den Händen der Hôjô. Ashikaga-Takauji befehligte als Vasall derselben die Truppen, welche Takatori zum Schutze der Hauptstadt gegen die anrückenden Feinde entsandt hatte. Als derselbe die Macht der Kaiserlichen und das wankende Glück der Hôjô wahrnahm, liess er Norimura in Kiôto einrücken und ging mit seinem Heere zu ihm über. Auf Kiushiu hatte Ôtomo, der Daimio von Bungo, dessen Haus in der folgenden Periode durch Annahme des Christenthums eine hervorragende Rolle spielte, ebenfalls mit Glück die Sache des Mikado vertreten und die Hôjô-Gouverneure beseitigt. Go-Daigô-Tennô gab seinen Hauptstützen, wie Yoshisada, Masashige, Takauji und Anderen den Titel Shugo (Wächter und Protectoren des Kaiserhauses) und machte seinen Sohn Moriyoshi zum Sei-i-tai-Shôgun. Seine Wege waren geebnet; er konnte in die Hauptstadt seiner Ahnen wieder einziehen und die Zügel der Regierung selbst übernehmen. Er that es, doch nur für eine kurze Zeit, dann brachen Bürgerkrieg und Elend von neuem über das Land herein und lockerten die Autorität und Rechtsverhält- nisse, sowie alle Bande der Zucht und Ordnung weitere 240 Jahre hindurch, bis es einem grösseren Geist, als Daigô II., endlich gelang, einen dauernden Frieden zu begründen. Mit dem Falle der Hôjô endet die Zeit der Schatten-Shôgune, worunter man die Periode zwischen dem Shôgunat der Minamoto und dem der Ashikaga versteht, also von 1219—1334. Sachlich richtiger und genauer begrenzt erscheint uns diese Periode, wenn man sie von Yoritomo’s Tod an rechnet. Als Shôgune oder Könige von Kamakura folgen den drei Minamoto im Jahre 1219 zwei Fujiwara und endlich diesen sechs kaiserliche Prinzen von 1251 ab. Die Fujiwara und kaiserlichen Prinzen nahmen jedoch alle auch den Namen Minamoto an, so dass formell wenigstens der Anforderung genügt wurde, wonach der Shôgun ein Minamoto sein musste. 19*

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Zitationshilfe: Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 1. Leipzig, 1881, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rein_japan01_1881/317>, abgerufen am 23.11.2024.