chondristen, Schlafwandler, Enthusiasten und überhaupt solche, die vorzüglich der psychischen Kur bedürfen, aufnehmen. Diese Kranke ge- wönnen wahrscheinlich an Schnelligkeit der Ge- nesung und die Anstalt verlöhre das Ansehen ei- nes blossen Irrenhauses, welches ein bedeuten- der Vortheil ist.
Nach welcher Regel sollen die Kranken in der Anstalt geordnet werden? Der Stand kann keinen Unterschied machen. Man hat sie vor- züglich nach ihrer natürlichen Verwandtschaft zu ordnen gesucht. Allein theils ist diese noch nicht zulänglich ausgemittelt, theils zweifle ich, ob das Ordnen nach dieser Regel zweckmässig sey. Wird nicht der Trübsinn des einen, den Trübsinn des andern erregen? ein Rasender den andern wecken? Wird der Narr unter lauter Nar- ren gescheut werden? Eher möchte ich noch den Melancholischen zu einem Narren, als zu einem seines Gleichen stellen? Wenn ich es aber be- zweifle, dass eine Klassisikation nach einer abso- luten Regel statthaft sey; so vertheidige ich damit die verwirrte Mischung nicht, in welcher die Kranken in den meisten Irrenhäusern zusammen leben. Ich glaube vielmehr, dass die möglichste Sonderung am dienlichsten sey; daher die An- stalt nicht zu gross seyn dürfe und die Form ei- ner Meierey haben müsse. Uebrigens muss die Direktion, nach dem Befund der individuellen Umstände, die Subjekte trennen und zusammen-
chondriſten, Schlafwandler, Enthuſiaſten und überhaupt ſolche, die vorzüglich der pſychiſchen Kur bedürfen, aufnehmen. Dieſe Kranke ge- wönnen wahrſcheinlich an Schnelligkeit der Ge- neſung und die Anſtalt verlöhre das Anſehen ei- nes bloſsen Irrenhauſes, welches ein bedeuten- der Vortheil iſt.
Nach welcher Regel ſollen die Kranken in der Anſtalt geordnet werden? Der Stand kann keinen Unterſchied machen. Man hat ſie vor- züglich nach ihrer natürlichen Verwandtſchaft zu ordnen geſucht. Allein theils iſt dieſe noch nicht zulänglich ausgemittelt, theils zweifle ich, ob das Ordnen nach dieſer Regel zweckmäſsig ſey. Wird nicht der Trübſinn des einen, den Trübſinn des andern erregen? ein Raſender den andern wecken? Wird der Narr unter lauter Nar- ren geſcheut werden? Eher möchte ich noch den Melancholiſchen zu einem Narren, als zu einem ſeines Gleichen ſtellen? Wenn ich es aber be- zweifle, daſs eine Klaſſiſikation nach einer abſo- luten Regel ſtatthaft ſey; ſo vertheidige ich damit die verwirrte Miſchung nicht, in welcher die Kranken in den meiſten Irrenhäuſern zuſammen leben. Ich glaube vielmehr, daſs die möglichſte Sonderung am dienlichſten ſey; daher die An- ſtalt nicht zu groſs ſeyn dürfe und die Form ei- ner Meierey haben müſſe. Uebrigens muſs die Direktion, nach dem Befund der individuellen Umſtände, die Subjekte trennen und zuſammen-
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chondriſten, Schlafwandler, Enthuſiaſten und
überhaupt ſolche, die vorzüglich der pſychiſchen
Kur bedürfen, aufnehmen. Dieſe Kranke ge-
wönnen wahrſcheinlich an Schnelligkeit der Ge-
neſung und die Anſtalt verlöhre das Anſehen ei-
nes bloſsen Irrenhauſes, welches ein bedeuten-
der Vortheil iſt.
Nach welcher Regel ſollen die Kranken in
der Anſtalt geordnet werden? Der Stand kann
keinen Unterſchied machen. Man hat ſie vor-
züglich nach ihrer natürlichen Verwandtſchaft zu
ordnen geſucht. Allein theils iſt dieſe noch
nicht zulänglich ausgemittelt, theils zweifle ich,
ob das Ordnen nach dieſer Regel zweckmäſsig
ſey. Wird nicht der Trübſinn des einen, den
Trübſinn des andern erregen? ein Raſender den
andern wecken? Wird der Narr unter lauter Nar-
ren geſcheut werden? Eher möchte ich noch den
Melancholiſchen zu einem Narren, als zu einem
ſeines Gleichen ſtellen? Wenn ich es aber be-
zweifle, daſs eine Klaſſiſikation nach einer abſo-
luten Regel ſtatthaft ſey; ſo vertheidige ich damit
die verwirrte Miſchung nicht, in welcher die
Kranken in den meiſten Irrenhäuſern zuſammen
leben. Ich glaube vielmehr, daſs die möglichſte
Sonderung am dienlichſten ſey; daher die An-
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Reil, Johann Christian: Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen. Halle, 1803, S. 471. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reil_curmethode_1803/476>, abgerufen am 22.11.2024.
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