ken erst durch ein förmliches Rechtserkenntniss für Wahnsinnige erklärt werden müssen, zweifle ich fast. Dadurch würde wahrscheinlich die schnelle Abführung zum Nachtheil der Kur zu sehr verzögert. Die Aufnahme in die Heilanstalt kann auf ein blosses Attest des Arztes provisorisch verstattet werden. Die Sicherheit des Publikums ist nicht gefährdet, wenn nur die Aufnahme in die Aufbewahrungsanstalt, aus welcher keine Erlösung ist, mit aller Vorsicht veranstaltet wird.
Mit dem Kranken muss zugleich eine Ge- schichte seiner Krankheit, seines moralischen und physischen Zustandes insgemein, der wahrschein- lichen Ursache seiner Geisteszerrüttung und der Art und Weise, wie sie sich äussert, eingereicht werden, nach einem Schema, welches die Di- rektion noch erst zu entwerfen hat.
Unheilbare Kranke dürfen nicht aufgenom- men werden. Werden sie gleich augenblicklich als solche von der Direktion erkannt, oder ent- wickelt sich die Unheilbarkeit ihres Zustandes erst während ihres Aufenthalts in der Heilanstalt; so müssen sie an die Aufbewahrungsanstalt abge- geben werden. Auch diese Handlung, durch welche der Unglückliche nun auf immer seinem Schicksale hingegeben wird, ist so wichtig, dass sie mit der grössten Sorgfalt und Gewissenhaftig- keit verrichtet werden muss. Die Aufsuchung der Merkmale, durch welche der Kranke als Unheilbarer erkannt werden soll, ist medicini-
schen
ken erſt durch ein förmliches Rechtserkenntniſs für Wahnſinnige erklärt werden müſſen, zweifle ich faſt. Dadurch würde wahrſcheinlich die ſchnelle Abführung zum Nachtheil der Kur zu ſehr verzögert. Die Aufnahme in die Heilanſtalt kann auf ein bloſses Atteſt des Arztes proviſoriſch verſtattet werden. Die Sicherheit des Publikums iſt nicht gefährdet, wenn nur die Aufnahme in die Aufbewahrungsanſtalt, aus welcher keine Erlöſung iſt, mit aller Vorſicht veranſtaltet wird.
Mit dem Kranken muſs zugleich eine Ge- ſchichte ſeiner Krankheit, ſeines moraliſchen und phyſiſchen Zuſtandes insgemein, der wahrſchein- lichen Urſache ſeiner Geiſteszerrüttung und der Art und Weiſe, wie ſie ſich äuſsert, eingereicht werden, nach einem Schema, welches die Di- rektion noch erſt zu entwerfen hat.
Unheilbare Kranke dürfen nicht aufgenom- men werden. Werden ſie gleich augenblicklich als ſolche von der Direktion erkannt, oder ent- wickelt ſich die Unheilbarkeit ihres Zuſtandes erſt während ihres Aufenthalts in der Heilanſtalt; ſo müſſen ſie an die Aufbewahrungsanſtalt abge- geben werden. Auch dieſe Handlung, durch welche der Unglückliche nun auf immer ſeinem Schickſale hingegeben wird, iſt ſo wichtig, daſs ſie mit der gröſsten Sorgfalt und Gewiſſenhaftig- keit verrichtet werden muſs. Die Aufſuchung der Merkmale, durch welche der Kranke als Unheilbarer erkannt werden ſoll, iſt medicini-
ſchen
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ken erſt durch ein förmliches Rechtserkenntniſs
für Wahnſinnige erklärt werden müſſen, zweifle
ich faſt. Dadurch würde wahrſcheinlich die
ſchnelle Abführung zum Nachtheil der Kur zu
ſehr verzögert. Die Aufnahme in die Heilanſtalt
kann auf ein bloſses Atteſt des Arztes proviſoriſch
verſtattet werden. Die Sicherheit des Publikums
iſt nicht gefährdet, wenn nur die Aufnahme in
die Aufbewahrungsanſtalt, aus welcher keine
Erlöſung iſt, mit aller Vorſicht veranſtaltet wird.
Mit dem Kranken muſs zugleich eine Ge-
ſchichte ſeiner Krankheit, ſeines moraliſchen und
phyſiſchen Zuſtandes insgemein, der wahrſchein-
lichen Urſache ſeiner Geiſteszerrüttung und der
Art und Weiſe, wie ſie ſich äuſsert, eingereicht
werden, nach einem Schema, welches die Di-
rektion noch erſt zu entwerfen hat.
Unheilbare Kranke dürfen nicht aufgenom-
men werden. Werden ſie gleich augenblicklich
als ſolche von der Direktion erkannt, oder ent-
wickelt ſich die Unheilbarkeit ihres Zuſtandes
erſt während ihres Aufenthalts in der Heilanſtalt;
ſo müſſen ſie an die Aufbewahrungsanſtalt abge-
geben werden. Auch dieſe Handlung, durch
welche der Unglückliche nun auf immer ſeinem
Schickſale hingegeben wird, iſt ſo wichtig, daſs
ſie mit der gröſsten Sorgfalt und Gewiſſenhaftig-
keit verrichtet werden muſs. Die Aufſuchung
der Merkmale, durch welche der Kranke als
Unheilbarer erkannt werden ſoll, iſt medicini-
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Reil, Johann Christian: Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen. Halle, 1803, S. 464. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reil_curmethode_1803/469>, abgerufen am 22.11.2024.
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