diese Art wird ein grosser Theil ihres Saftes in den Blättern und Zwiebeln, noch eine Zeit lang er- halten, wodurch sie besser zu ihrer volkommenen Zeitigung gelangen.
Hierbey aber ist es ebenfals dienlich, daß an demjenigen Orte, wo die Zwiebeln nahe zusammen gesetzet worden, eine kleine Erhöhung der Erde von etlichen Zollen gemachet werde, damit bey star- kem und anhaltendem Regen das überflüßige Wasser ablaufen kan.
Man läst die Zwiebeln also liegen, bis das Laub ganz vertrocknet ist, welches in einer Zeit von drey bis vier Wochen geschehen wird.
Nach verflossener Zeit hebet man solche aus der Erde, und entlediget sie von dem daran hangen- dem Unrathe, Blättern und Wurzeln, welche glat abgeschnitten werden.
Man leget sie alsdenn auf Breter, welche mit Abtheilungen und Fächern versehen seyn müssen, damit man die verschiedenen Sorten der Zwiebeln, nach ihren Numern hinein thun könne, und bringet sie in eine lüftige Kammer, oder an ei- nen andern Ort, wo die Sonne nicht darauf schei- nen, und keine Nässe darzu kommen kan.
Auf diese Weise können sie so lange, als es je- dem gefällig ist, bis zur Einsetzung aufbehalten werden.
Doch habe ich auch angemerket, wenn anders das Laub nicht gelbe geworden, daß den Blumen an ihrer Schönheit nichts abgegangen ist, wenn ich die Zwiebeln alsobald an gehörigem Orte auf
die
Das fuͤnfte Capitel.
dieſe Art wird ein groſſer Theil ihres Saftes in den Blaͤttern und Zwiebeln, noch eine Zeit lang er- halten, wodurch ſie beſſer zu ihrer volkommenen Zeitigung gelangen.
Hierbey aber iſt es ebenfals dienlich, daß an demjenigen Orte, wo die Zwiebeln nahe zuſammen geſetzet worden, eine kleine Erhoͤhung der Erde von etlichen Zollen gemachet werde, damit bey ſtar- kem und anhaltendem Regen das uͤberfluͤßige Waſſer ablaufen kan.
Man laͤſt die Zwiebeln alſo liegen, bis das Laub ganz vertrocknet iſt, welches in einer Zeit von drey bis vier Wochen geſchehen wird.
Nach verfloſſener Zeit hebet man ſolche aus der Erde, und entlediget ſie von dem daran hangen- dem Unrathe, Blaͤttern und Wurzeln, welche glat abgeſchnitten werden.
Man leget ſie alsdenn auf Breter, welche mit Abtheilungen und Faͤchern verſehen ſeyn muͤſſen, damit man die verſchiedenen Sorten der Zwiebeln, nach ihren Numern hinein thun koͤnne, und bringet ſie in eine luͤftige Kammer, oder an ei- nen andern Ort, wo die Sonne nicht darauf ſchei- nen, und keine Naͤſſe darzu kommen kan.
Auf dieſe Weiſe koͤnnen ſie ſo lange, als es je- dem gefaͤllig iſt, bis zur Einſetzung aufbehalten werden.
Doch habe ich auch angemerket, wenn anders das Laub nicht gelbe geworden, daß den Blumen an ihrer Schoͤnheit nichts abgegangen iſt, wenn ich die Zwiebeln alſobald an gehoͤrigem Orte auf
die
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Das fuͤnfte Capitel.
dieſe Art wird ein groſſer Theil ihres Saftes in
den Blaͤttern und Zwiebeln, noch eine Zeit lang er-
halten, wodurch ſie beſſer zu ihrer volkommenen
Zeitigung gelangen.
Hierbey aber iſt es ebenfals dienlich, daß an
demjenigen Orte, wo die Zwiebeln nahe zuſammen
geſetzet worden, eine kleine Erhoͤhung der Erde
von etlichen Zollen gemachet werde, damit bey ſtar-
kem und anhaltendem Regen das uͤberfluͤßige
Waſſer ablaufen kan.
Man laͤſt die Zwiebeln alſo liegen, bis das
Laub ganz vertrocknet iſt, welches in einer Zeit
von drey bis vier Wochen geſchehen wird.
Nach verfloſſener Zeit hebet man ſolche aus
der Erde, und entlediget ſie von dem daran hangen-
dem Unrathe, Blaͤttern und Wurzeln, welche
glat abgeſchnitten werden.
Man leget ſie alsdenn auf Breter, welche
mit Abtheilungen und Faͤchern verſehen ſeyn
muͤſſen, damit man die verſchiedenen Sorten der
Zwiebeln, nach ihren Numern hinein thun koͤnne,
und bringet ſie in eine luͤftige Kammer, oder an ei-
nen andern Ort, wo die Sonne nicht darauf ſchei-
nen, und keine Naͤſſe darzu kommen kan.
Auf dieſe Weiſe koͤnnen ſie ſo lange, als es je-
dem gefaͤllig iſt, bis zur Einſetzung aufbehalten
werden.
Doch habe ich auch angemerket, wenn anders
das Laub nicht gelbe geworden, daß den Blumen
an ihrer Schoͤnheit nichts abgegangen iſt, wenn
ich die Zwiebeln alſobald an gehoͤrigem Orte auf
die
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Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 6. 2. Aufl. Erfurt, 1765, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reichart_landschatz06_1755/142>, abgerufen am 22.07.2024.
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