Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.1. Cap. Von 18jähriger Nutzung aussaugen, und demselben gleichsam wieder eineRuhe geben, daß man hernach dann und wann wieder Wurzeln darauf bringen kan. Aus dem dritten Grunde folget, wenn gleich Fragt man aber, wie es denn zugehe, wenn Auf
1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung ausſaugen, und demſelben gleichſam wieder eineRuhe geben, daß man hernach dann und wann wieder Wurzeln darauf bringen kan. Aus dem dritten Grunde folget, wenn gleich Fragt man aber, wie es denn zugehe, wenn Auf
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1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung
ausſaugen, und demſelben gleichſam wieder eine
Ruhe geben, daß man hernach dann und wann
wieder Wurzeln darauf bringen kan.
Aus dem dritten Grunde folget, wenn gleich
ein Land von einer gewiſſen Frucht ausgeſogen
worden, und die folgenden Jahre ſolche Frucht
nicht mehr zu tragen im Stande iſt, daß dennoch
ein ſolches Land noch Kraͤfte genug habe, welche
zum Wachsthum anderer Frucht gehoͤren. Da-
hero muß man ſo wohl in den Gaͤrten als auf
den Aeckern ſo viel moͤglich, mit den Fruͤchten ab-
wechſeln, und bey der Beſtellung eine Veraͤnde-
rung vornehmen, auch eine Frucht nicht eher wieder
auf einen Acker bringen, bis man aus der Erfah-
rung erlernet, daß ſich derſelbe an denjenigen Sali-
bus und Kraͤften, welche zum Wachsthum ſolcher
Frucht gehoͤren, wieder erholet.
Fragt man aber, wie es denn zugehe, wenn
durch eine gewiſſe Frucht die ihr zukommende Sa-
lia aus dem Lande heraus geholet worden, daß ſol-
ches Land, nachdem es einige Jahre mit derſelben
Frucht verſchonet geblieben, ſich an ſolchen Salibus
und Kraͤften, welche dieſe Frucht erfordert, wieder
erholen koͤnne, wo es nicht von neuen geduͤnget
werde? ſo halte ich davor, daß ſich dergleichen
Salia und Kraͤfte von den Regen, Schnee und Thau
wieder in der Erde ſamlen; hauptſaͤchlich aber von
der noch darinnen befindlichen Duͤngung nach und
nach aufgeloͤſet, und zum Wachsthum der Fruͤchte
wieder zubereitet werden.
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