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Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.

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Vorrede.
chen, und darum werden sie der Welt vor Au-
gen geleget. Denn beurtheilet ein jeder diese
nach seinen Leidenschaften, und nach seinen
Vorurtheilen. Glückt es endlich, so heißt es,
es ist ein Glück, wer hätte es dencken sollen.
Glückt es nicht, so werden alle vorher gefällte
Urtheile mit armen Gründen und niedrig ge-
sinnten Folgen unterstützet, ohne die Gründe
des Versuchs gehörig zu überlegen.

Das vierte.

Die vierte Ursache liegt in den falschen
Meinungen der unächten Cammeralisten. Jch
verstehe hierunter diese, die das herrschaftliche
Jnteresse besorgen wollen, es aber nicht verste-
hen, worauf dieß wahre Jnteresse ankommt.
Jch habe Grund hieher folgende Lehren zu
zehlen.

Dieses wird
durch fal-
sche Lehren
unterstützet.
Die erste
Lehre.

Einmal, es müssen in einem Lande kei-
ne Gewercke, keine Manufacturen, keine
Handlungen gedulder werden, als von wel-
chen der Herrschaft etwas könne gegeben
werden.
Diese Lehre ist irrig, und dem herr-
schaftlichen Jnteresse nachtheilig. Jch will dieß
beweisen. Kan ein solches Geschäfte die Arbeiter
reichlich ernähren, und ihnen noch einen Ueber-
schuß geben, so ist es eine Schuldigkeit der Unter-
thanen, daß sie von diesem ihrer Herrschaft einen
proportionirlichen Theil abgeben. Und kein pa-
triotisch gesinnter Unterthan wird dieses mit
Verdruß thun. Gesetzt aber, daß ein solches Ge-
schäfte hundert Unterthanen reichlich ernähren,
ihnen aber keinen Ueberschuß geben könne, und

sie

Vorrede.
chen, und darum werden ſie der Welt vor Au-
gen geleget. Denn beurtheilet ein jeder dieſe
nach ſeinen Leidenſchaften, und nach ſeinen
Vorurtheilen. Gluͤckt es endlich, ſo heißt es,
es iſt ein Gluͤck, wer haͤtte es dencken ſollen.
Gluͤckt es nicht, ſo werden alle vorher gefaͤllte
Urtheile mit armen Gruͤnden und niedrig ge-
ſinnten Folgen unterſtuͤtzet, ohne die Gruͤnde
des Verſuchs gehoͤrig zu uͤberlegen.

Das vierte.

Die vierte Urſache liegt in den falſchen
Meinungen der unaͤchten Cammeraliſten. Jch
verſtehe hierunter dieſe, die das herrſchaftliche
Jntereſſe beſorgen wollen, es aber nicht verſte-
hen, worauf dieß wahre Jntereſſe ankommt.
Jch habe Grund hieher folgende Lehren zu
zehlen.

Dieſes wird
durch fal-
ſche Lehren
unterſtuͤtzet.
Die erſte
Lehre.

Einmal, es muͤſſen in einem Lande kei-
ne Gewercke, keine Manufacturen, keine
Handlungen gedulder werden, als von wel-
chen der Herrſchaft etwas koͤnne gegeben
werden.
Dieſe Lehre iſt irrig, und dem herr-
ſchaftlichen Jntereſſe nachtheilig. Jch will dieß
beweiſen. Kan ein ſolches Geſchaͤfte die Arbeiter
reichlich ernaͤhren, und ihnen noch einen Ueber-
ſchuß geben, ſo iſt es eine Schuldigkeit der Unter-
thanen, daß ſie von dieſem ihrer Herrſchaft einen
proportionirlichen Theil abgeben. Und kein pa-
triotiſch geſinnter Unterthan wird dieſes mit
Verdruß thun. Geſetzt aber, daß ein ſolches Ge-
ſchaͤfte hundert Unterthanen reichlich ernaͤhren,
ihnen aber keinen Ueberſchuß geben koͤnne, und

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[0031] Vorrede. chen, und darum werden ſie der Welt vor Au- gen geleget. Denn beurtheilet ein jeder dieſe nach ſeinen Leidenſchaften, und nach ſeinen Vorurtheilen. Gluͤckt es endlich, ſo heißt es, es iſt ein Gluͤck, wer haͤtte es dencken ſollen. Gluͤckt es nicht, ſo werden alle vorher gefaͤllte Urtheile mit armen Gruͤnden und niedrig ge- ſinnten Folgen unterſtuͤtzet, ohne die Gruͤnde des Verſuchs gehoͤrig zu uͤberlegen. Die vierte Urſache liegt in den falſchen Meinungen der unaͤchten Cammeraliſten. Jch verſtehe hierunter dieſe, die das herrſchaftliche Jntereſſe beſorgen wollen, es aber nicht verſte- hen, worauf dieß wahre Jntereſſe ankommt. Jch habe Grund hieher folgende Lehren zu zehlen. Einmal, es muͤſſen in einem Lande kei- ne Gewercke, keine Manufacturen, keine Handlungen gedulder werden, als von wel- chen der Herrſchaft etwas koͤnne gegeben werden. Dieſe Lehre iſt irrig, und dem herr- ſchaftlichen Jntereſſe nachtheilig. Jch will dieß beweiſen. Kan ein ſolches Geſchaͤfte die Arbeiter reichlich ernaͤhren, und ihnen noch einen Ueber- ſchuß geben, ſo iſt es eine Schuldigkeit der Unter- thanen, daß ſie von dieſem ihrer Herrſchaft einen proportionirlichen Theil abgeben. Und kein pa- triotiſch geſinnter Unterthan wird dieſes mit Verdruß thun. Geſetzt aber, daß ein ſolches Ge- ſchaͤfte hundert Unterthanen reichlich ernaͤhren, ihnen aber keinen Ueberſchuß geben koͤnne, und ſie

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Zitationshilfe: Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reichart_landschatz05_1754/31>, abgerufen am 04.05.2024.