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Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.

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führung gewählten Entwurfs die letztere ohne weiteres als Preis
zufällt. Das Amt der Preisrichter dürfte auch hier von Mitglie¬
dern jener Baukollegien auszuüben sein. Bei der Auswahl der
zur Konkurrenz einzuladenden Architekten würde man nach den¬
selben Grundsätzen zu verfahren haben, wie bei direkter Ueber¬
tragung eines Baues an einen einzelnen Fachmann.

Für eine gewisse, nicht wenig umfangreiche Klasse von
Staatsbauten, deren Typus von vorn herein fest steht und nur
geringen, durch die Lokalverhältnisse bedingten Modifikationen
unterliegt, wird -- soweit sie mehr dem Bedürfnißbau als dem
Monumentalbau angehören -- mit großem Vortheil ein spe¬
zielles System der beschränkten Konkurrenz
Verwendung
finden können, bei welchem in erster Linie die General-Ueber¬
nahme der Bauarbeiten und im Zusammenhange mit dieser
die Aufstellung des Entwurfs zum Gegenstande der Konkurrenz
gemacht wird; ein Verfahren, das bei Maschinenlieferungen etc.
schon längst üblich ist und bei dem heutigen Stande der Bau¬
industrie unbedenklich auch auf diese übertragen werden kann, da
sich bald zuverlässige und leistungsfähige Spezialisten zur Ueber¬
nahme solcher Arbeiten in genügender Anzahl anbieten würden. --

Wenn man berücksichtigt, daß auf jedem der in Vorschlag
gebrachten Wege nur Architekten von erprobter Befähigung
und Erfahrung zu Entwurf und Leitung unserer Staatsbauten
gelangen würden und daß diese Architekten im Interesse ihres
Rufes und ihrer Zukunft jederzeit ihre volle Kraft an die Lösung
der übernommenen Aufgabe setzen müßten, so kann man für
den technischen und künstlerischen Werth der in dieser
Weise hergestellten Staatsbauten wohl die beste Hoffnung hegen.
Sie dürften in dieser Beziehung thatsächlich auf der Höhe dessen
stehen, was unsere Zeit und unser Volk architektonisch zu schaffen
vermögen. Ebenso dürfte der Gefahr einer schablonenhaften
Gleichartigkeit der Entwürfe wirksam vorgebeugt und den ver¬
schiedenen Landestheilen eine charakteristische Gestaltung
ihrer öffentlichen Bauwerke gesichert sein.

Aber auch in finanzieller Hinsicht lassen sich die Vor¬
theile des Verfahrens unschwer nachweisen, trotzdem einer der
wesentlichsten unter ihnen -- die Möglichkeit mit einer sehr viel

führung gewählten Entwurfs die letztere ohne weiteres als Preis
zufällt. Das Amt der Preisrichter dürfte auch hier von Mitglie¬
dern jener Baukollegien auszuüben ſein. Bei der Auswahl der
zur Konkurrenz einzuladenden Architekten würde man nach den¬
ſelben Grundſätzen zu verfahren haben, wie bei direkter Ueber¬
tragung eines Baues an einen einzelnen Fachmann.

Für eine gewiſſe, nicht wenig umfangreiche Klaſſe von
Staatsbauten, deren Typus von vorn herein feſt ſteht und nur
geringen, durch die Lokalverhältniſſe bedingten Modifikationen
unterliegt, wird — ſoweit ſie mehr dem Bedürfnißbau als dem
Monumentalbau angehören — mit großem Vortheil ein ſpe¬
zielles Syſtem der beſchränkten Konkurrenz
Verwendung
finden können, bei welchem in erſter Linie die General-Ueber¬
nahme der Bauarbeiten und im Zuſammenhange mit dieſer
die Aufſtellung des Entwurfs zum Gegenſtande der Konkurrenz
gemacht wird; ein Verfahren, das bei Maſchinenlieferungen ꝛc.
ſchon längſt üblich iſt und bei dem heutigen Stande der Bau¬
induſtrie unbedenklich auch auf dieſe übertragen werden kann, da
ſich bald zuverläſſige und leiſtungsfähige Spezialiſten zur Ueber¬
nahme ſolcher Arbeiten in genügender Anzahl anbieten würden. —

Wenn man berückſichtigt, daß auf jedem der in Vorſchlag
gebrachten Wege nur Architekten von erprobter Befähigung
und Erfahrung zu Entwurf und Leitung unſerer Staatsbauten
gelangen würden und daß dieſe Architekten im Intereſſe ihres
Rufes und ihrer Zukunft jederzeit ihre volle Kraft an die Löſung
der übernommenen Aufgabe ſetzen müßten, ſo kann man für
den techniſchen und künſtleriſchen Werth der in dieſer
Weiſe hergeſtellten Staatsbauten wohl die beſte Hoffnung hegen.
Sie dürften in dieſer Beziehung thatſächlich auf der Höhe deſſen
ſtehen, was unſere Zeit und unſer Volk architektoniſch zu ſchaffen
vermögen. Ebenſo dürfte der Gefahr einer ſchablonenhaften
Gleichartigkeit der Entwürfe wirkſam vorgebeugt und den ver¬
ſchiedenen Landestheilen eine charakteriſtiſche Geſtaltung
ihrer öffentlichen Bauwerke geſichert ſein.

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[18/0026] führung gewählten Entwurfs die letztere ohne weiteres als Preis zufällt. Das Amt der Preisrichter dürfte auch hier von Mitglie¬ dern jener Baukollegien auszuüben ſein. Bei der Auswahl der zur Konkurrenz einzuladenden Architekten würde man nach den¬ ſelben Grundſätzen zu verfahren haben, wie bei direkter Ueber¬ tragung eines Baues an einen einzelnen Fachmann. Für eine gewiſſe, nicht wenig umfangreiche Klaſſe von Staatsbauten, deren Typus von vorn herein feſt ſteht und nur geringen, durch die Lokalverhältniſſe bedingten Modifikationen unterliegt, wird — ſoweit ſie mehr dem Bedürfnißbau als dem Monumentalbau angehören — mit großem Vortheil ein ſpe¬ zielles Syſtem der beſchränkten Konkurrenz Verwendung finden können, bei welchem in erſter Linie die General-Ueber¬ nahme der Bauarbeiten und im Zuſammenhange mit dieſer die Aufſtellung des Entwurfs zum Gegenſtande der Konkurrenz gemacht wird; ein Verfahren, das bei Maſchinenlieferungen ꝛc. ſchon längſt üblich iſt und bei dem heutigen Stande der Bau¬ induſtrie unbedenklich auch auf dieſe übertragen werden kann, da ſich bald zuverläſſige und leiſtungsfähige Spezialiſten zur Ueber¬ nahme ſolcher Arbeiten in genügender Anzahl anbieten würden. — Wenn man berückſichtigt, daß auf jedem der in Vorſchlag gebrachten Wege nur Architekten von erprobter Befähigung und Erfahrung zu Entwurf und Leitung unſerer Staatsbauten gelangen würden und daß dieſe Architekten im Intereſſe ihres Rufes und ihrer Zukunft jederzeit ihre volle Kraft an die Löſung der übernommenen Aufgabe ſetzen müßten, ſo kann man für den techniſchen und künſtleriſchen Werth der in dieſer Weiſe hergeſtellten Staatsbauten wohl die beſte Hoffnung hegen. Sie dürften in dieſer Beziehung thatſächlich auf der Höhe deſſen ſtehen, was unſere Zeit und unſer Volk architektoniſch zu ſchaffen vermögen. Ebenſo dürfte der Gefahr einer ſchablonenhaften Gleichartigkeit der Entwürfe wirkſam vorgebeugt und den ver¬ ſchiedenen Landestheilen eine charakteriſtiſche Geſtaltung ihrer öffentlichen Bauwerke geſichert ſein. Aber auch in finanzieller Hinſicht laſſen ſich die Vor¬ theile des Verfahrens unſchwer nachweiſen, trotzdem einer der weſentlichſten unter ihnen — die Möglichkeit mit einer ſehr viel

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Zitationshilfe: Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raschdorff_hochbau_1880/26>, abgerufen am 27.04.2024.