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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Die Protestanten in Trient.

Der von dem Kaiser eingesetzte und ihm dafür dop-
pelt ergebene Churfürst von Cölln äußerte den Gedanken, daß
alle Beschlüsse nur vorläufig genommen und erst zuletzt zu
einer definitiven Entscheidung zusammengefaßt werden soll-
ten. Ein Gedanke, der die momentanen Schwierigkeiten ziem-
lich gehoben hätte und mit der Politik des Kaisers, die da-
durch den weitesten Spielraum erlangt haben würde, ganz
gut zusammentraf.

Am 24sten Januar 1552 ließen sich nun die ersten Pro-
testanten, zunächst die weltlichen Procuratoren, denn nur erst
diese waren angelangt, in der öffentlichen Sitzung des Con-
ciliums vernehmen.

Der Legat fand die Vollmachten welche die Fürsten den-
selben gegeben, ungenügend, weil sie darin nicht ausdrück-
lich gesagt, daß sie sich den Entscheidungen des Conciliums
zu unterwerfen bereit seyen, ja sogar anstößig, in so fern
in denselben von einer geistlichen und weltlichen Reform die
Rede war; er verwahrte sich durch eine besondre Schrift
gegen jedes Präjudiz das daraus entspringen könne. Die
kaiserlichen Minister ließen jedoch diese Protestation nicht zu
öffentlicher Verlesung kommen: sie ihres Orts waren mit
den Vollmachten zufrieden.

Zuerst erschienen die würtenbergischen Procuratoren und
überreichten die von Brenz verfaßte Confession, zu deren Er-
läuterung und Vertheidigung ihr Herr in Kurzem seine Theo-
logen senden werde. Sie setzten voraus, daß dann die schon
verhandelten Artikel nochmals erwogen würden; zu dieser
Erörterung aber forderten sie die Aufstellung unparteiischer,
dem Papst nicht verpflichteter Richter.


Die Proteſtanten in Trient.

Der von dem Kaiſer eingeſetzte und ihm dafür dop-
pelt ergebene Churfürſt von Cölln äußerte den Gedanken, daß
alle Beſchlüſſe nur vorläufig genommen und erſt zuletzt zu
einer definitiven Entſcheidung zuſammengefaßt werden ſoll-
ten. Ein Gedanke, der die momentanen Schwierigkeiten ziem-
lich gehoben hätte und mit der Politik des Kaiſers, die da-
durch den weiteſten Spielraum erlangt haben würde, ganz
gut zuſammentraf.

Am 24ſten Januar 1552 ließen ſich nun die erſten Pro-
teſtanten, zunächſt die weltlichen Procuratoren, denn nur erſt
dieſe waren angelangt, in der öffentlichen Sitzung des Con-
ciliums vernehmen.

Der Legat fand die Vollmachten welche die Fürſten den-
ſelben gegeben, ungenügend, weil ſie darin nicht ausdrück-
lich geſagt, daß ſie ſich den Entſcheidungen des Conciliums
zu unterwerfen bereit ſeyen, ja ſogar anſtößig, in ſo fern
in denſelben von einer geiſtlichen und weltlichen Reform die
Rede war; er verwahrte ſich durch eine beſondre Schrift
gegen jedes Präjudiz das daraus entſpringen könne. Die
kaiſerlichen Miniſter ließen jedoch dieſe Proteſtation nicht zu
öffentlicher Verleſung kommen: ſie ihres Orts waren mit
den Vollmachten zufrieden.

Zuerſt erſchienen die würtenbergiſchen Procuratoren und
überreichten die von Brenz verfaßte Confeſſion, zu deren Er-
läuterung und Vertheidigung ihr Herr in Kurzem ſeine Theo-
logen ſenden werde. Sie ſetzten voraus, daß dann die ſchon
verhandelten Artikel nochmals erwogen würden; zu dieſer
Erörterung aber forderten ſie die Aufſtellung unparteiiſcher,
dem Papſt nicht verpflichteter Richter.


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[135/0147] Die Proteſtanten in Trient. Der von dem Kaiſer eingeſetzte und ihm dafür dop- pelt ergebene Churfürſt von Cölln äußerte den Gedanken, daß alle Beſchlüſſe nur vorläufig genommen und erſt zuletzt zu einer definitiven Entſcheidung zuſammengefaßt werden ſoll- ten. Ein Gedanke, der die momentanen Schwierigkeiten ziem- lich gehoben hätte und mit der Politik des Kaiſers, die da- durch den weiteſten Spielraum erlangt haben würde, ganz gut zuſammentraf. Am 24ſten Januar 1552 ließen ſich nun die erſten Pro- teſtanten, zunächſt die weltlichen Procuratoren, denn nur erſt dieſe waren angelangt, in der öffentlichen Sitzung des Con- ciliums vernehmen. Der Legat fand die Vollmachten welche die Fürſten den- ſelben gegeben, ungenügend, weil ſie darin nicht ausdrück- lich geſagt, daß ſie ſich den Entſcheidungen des Conciliums zu unterwerfen bereit ſeyen, ja ſogar anſtößig, in ſo fern in denſelben von einer geiſtlichen und weltlichen Reform die Rede war; er verwahrte ſich durch eine beſondre Schrift gegen jedes Präjudiz das daraus entſpringen könne. Die kaiſerlichen Miniſter ließen jedoch dieſe Proteſtation nicht zu öffentlicher Verleſung kommen: ſie ihres Orts waren mit den Vollmachten zufrieden. Zuerſt erſchienen die würtenbergiſchen Procuratoren und überreichten die von Brenz verfaßte Confeſſion, zu deren Er- läuterung und Vertheidigung ihr Herr in Kurzem ſeine Theo- logen ſenden werde. Sie ſetzten voraus, daß dann die ſchon verhandelten Artikel nochmals erwogen würden; zu dieſer Erörterung aber forderten ſie die Aufſtellung unparteiiſcher, dem Papſt nicht verpflichteter Richter.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/147>, abgerufen am 03.05.2024.