Die Vertheidigung der katholischen Interessen nahm die Gestalt der Selbsthülfe, gleichsam des Faustrechts an.
Die mächtigsten Fürsten schienen entschlossen, die An- gelegenheiten auf diesem Puncte festzuhalten, ja die Lage der Dinge sich selbst zu Nutze zu machen.
Schon im November 1533 hatten die norddeutschen altgläubigen Fürsten, Cardinal Albrecht, Churfürst Joachim I von Brandenburg und die Herzöge Erich von Calenberg, Hein- rich von Wolfenbüttel, Georg von Sachsen, einen Bund zu Halle abgeschlossen, worin sie sich verpflichteten, bei den bis- herigen Ordnungen zu bleiben, falls Einer von ihnen angegrif- fen werde, sich gemeinschaftlich zur Wehre zu setzen, jedoch Niemand zu überziehen der sich zum Nürnberger Frieden halte. 1 So unverfänglich dieß lautete, so sah man doch sehr bald, was auch bei diesem Vorbehalt erlaubt schien. Her- zog Erich trug bei dem Kaiser auf eine Achtserklärung gegen Hannover an, das eben damals der neuen Lehre Raum gab: oder wenn man dieß nicht rathsam finde, wenigstens auf ein Mandat, wodurch er berechtigt werde die Güter und Ren- ten der Stadt, die unter sein Fürstenthum gehörig, an sich zu nehmen.
Im Januar 1535 machte man, hauptsächlich auf An- trieb des leitenden Staatsmannes in Baiern, Leonhard von Eck, den Versuch, den schwäbischen Bund wieder zu er-
1537 Erster Beiabschied, den Eingaben der Bedrängten und den Ant- worten die sie erhielten, ergeben sich diese Beschwerden.
Die Vertheidigung der katholiſchen Intereſſen nahm die Geſtalt der Selbſthülfe, gleichſam des Fauſtrechts an.
Die mächtigſten Fürſten ſchienen entſchloſſen, die An- gelegenheiten auf dieſem Puncte feſtzuhalten, ja die Lage der Dinge ſich ſelbſt zu Nutze zu machen.
Schon im November 1533 hatten die norddeutſchen altgläubigen Fürſten, Cardinal Albrecht, Churfürſt Joachim I von Brandenburg und die Herzöge Erich von Calenberg, Hein- rich von Wolfenbüttel, Georg von Sachſen, einen Bund zu Halle abgeſchloſſen, worin ſie ſich verpflichteten, bei den bis- herigen Ordnungen zu bleiben, falls Einer von ihnen angegrif- fen werde, ſich gemeinſchaftlich zur Wehre zu ſetzen, jedoch Niemand zu überziehen der ſich zum Nürnberger Frieden halte. 1 So unverfänglich dieß lautete, ſo ſah man doch ſehr bald, was auch bei dieſem Vorbehalt erlaubt ſchien. Her- zog Erich trug bei dem Kaiſer auf eine Achtserklärung gegen Hannover an, das eben damals der neuen Lehre Raum gab: oder wenn man dieß nicht rathſam finde, wenigſtens auf ein Mandat, wodurch er berechtigt werde die Güter und Ren- ten der Stadt, die unter ſein Fürſtenthum gehörig, an ſich zu nehmen.
Im Januar 1535 machte man, hauptſächlich auf An- trieb des leitenden Staatsmannes in Baiern, Leonhard von Eck, den Verſuch, den ſchwäbiſchen Bund wieder zu er-
1537 Erſter Beiabſchied, den Eingaben der Bedraͤngten und den Ant- worten die ſie erhielten, ergeben ſich dieſe Beſchwerden.
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[70/0082]
Siebentes Buch. Zweites Capitel.
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Die mächtigſten Fürſten ſchienen entſchloſſen, die An-
gelegenheiten auf dieſem Puncte feſtzuhalten, ja die Lage der
Dinge ſich ſelbſt zu Nutze zu machen.
Schon im November 1533 hatten die norddeutſchen
altgläubigen Fürſten, Cardinal Albrecht, Churfürſt Joachim I
von Brandenburg und die Herzöge Erich von Calenberg, Hein-
rich von Wolfenbüttel, Georg von Sachſen, einen Bund zu
Halle abgeſchloſſen, worin ſie ſich verpflichteten, bei den bis-
herigen Ordnungen zu bleiben, falls Einer von ihnen angegrif-
fen werde, ſich gemeinſchaftlich zur Wehre zu ſetzen, jedoch
Niemand zu überziehen der ſich zum Nürnberger Frieden
halte. 1 So unverfänglich dieß lautete, ſo ſah man doch ſehr
bald, was auch bei dieſem Vorbehalt erlaubt ſchien. Her-
zog Erich trug bei dem Kaiſer auf eine Achtserklärung gegen
Hannover an, das eben damals der neuen Lehre Raum gab:
oder wenn man dieß nicht rathſam finde, wenigſtens auf
ein Mandat, wodurch er berechtigt werde die Güter und Ren-
ten der Stadt, die unter ſein Fürſtenthum gehörig, an ſich
zu nehmen.
Im Januar 1535 machte man, hauptſächlich auf An-
trieb des leitenden Staatsmannes in Baiern, Leonhard von
Eck, den Verſuch, den ſchwäbiſchen Bund wieder zu er-
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1 Eine hiemit zuſammenhaͤngende Beſchwerdeſchrift des Cardinal
Albrecht, Churfuͤrſt Joachims I, Georgs von Sachſen, Erichs des Alten,
und Heinrichs des Juͤngern von Braunſchweig, ſo wie Alberts von
Meklenburg 22 Nov. 1533, im Magdeburger Provinzialarchiv.
1 1537 Erſter Beiabſchied, den Eingaben der Bedraͤngten und den Ant-
worten die ſie erhielten, ergeben ſich dieſe Beſchwerden.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/82>, abgerufen am 16.07.2024.
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