Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

Bild:
<< vorherige Seite
Achtes Buch. Fünftes Capitel.

Dieselben Urtheile ergiengen über die andern Städte.
Sie verloren sämmtlich ihre Güter und Privilegien; die Schul-
digsten wurden besonderer Bestrafung vorbehalten. Von Böh-
men
schritt das Gericht in gleicher Weise nach den Lausitzen
vorwärts. Die Herrn und Ritter die sich mit den Städten
verbündet und noch nicht übergetreten, mußten sich ebenfalls
auf Gnade und Ungnade ergeben, und verloren dann ihre Güter,
oder sahen sich genöthigt, was sie sonst frei besessen jetzt
von dem König zu Lehen zu nehmen.

Und hierauf erst ward wieder ein Landtag gehalten
(Aug. 1547). Er ward mit einigen Hinrichtungen eröff-
net: körperliche Züchtigungen der gefangen Gehaltenen folg-
ten: das Schrecklichste war das Gefängniß selbst gewesen.
Die Stände bestätigten die neue Ordnung der Dinge. Die
königliche Gewalt schien zu einer Übermacht auf immer ge-
langt zu seyn.

So unermeßliche Folgen für alle Gebiete der böhmischen
Krone hatte die Niederlage von Johann Friedrich.

Daß man sich verbünden wollen und doch nicht wirk-
lich verbunden hatte, diente zum gemeinschaftlichen Ruin.

Widerstand in Niedersachsen.

Von allen die mit Johann Friedrich verbündet gewe-
sen, waren hierauf nur noch die niedersächsischen Städte übrig,
die einzigen, die von Anfang bis Ende einen standhaften
Entschluß und festen Willen bewiesen.

Als jenes Kriegsvolk unter Gröningen und Wrisberg
vor Bremen erschien, beschlossen Bürgermeister und Rath, mit

Achtes Buch. Fuͤnftes Capitel.

Dieſelben Urtheile ergiengen über die andern Städte.
Sie verloren ſämmtlich ihre Güter und Privilegien; die Schul-
digſten wurden beſonderer Beſtrafung vorbehalten. Von Böh-
men
ſchritt das Gericht in gleicher Weiſe nach den Lauſitzen
vorwärts. Die Herrn und Ritter die ſich mit den Städten
verbündet und noch nicht übergetreten, mußten ſich ebenfalls
auf Gnade und Ungnade ergeben, und verloren dann ihre Güter,
oder ſahen ſich genöthigt, was ſie ſonſt frei beſeſſen jetzt
von dem König zu Lehen zu nehmen.

Und hierauf erſt ward wieder ein Landtag gehalten
(Aug. 1547). Er ward mit einigen Hinrichtungen eröff-
net: körperliche Züchtigungen der gefangen Gehaltenen folg-
ten: das Schrecklichſte war das Gefängniß ſelbſt geweſen.
Die Stände beſtätigten die neue Ordnung der Dinge. Die
königliche Gewalt ſchien zu einer Übermacht auf immer ge-
langt zu ſeyn.

So unermeßliche Folgen für alle Gebiete der böhmiſchen
Krone hatte die Niederlage von Johann Friedrich.

Daß man ſich verbünden wollen und doch nicht wirk-
lich verbunden hatte, diente zum gemeinſchaftlichen Ruin.

Widerſtand in Niederſachſen.

Von allen die mit Johann Friedrich verbündet gewe-
ſen, waren hierauf nur noch die niederſächſiſchen Städte übrig,
die einzigen, die von Anfang bis Ende einen ſtandhaften
Entſchluß und feſten Willen bewieſen.

Als jenes Kriegsvolk unter Gröningen und Wrisberg
vor Bremen erſchien, beſchloſſen Bürgermeiſter und Rath, mit

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0548" n="536"/>
            <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Achtes Buch. Fu&#x0364;nftes Capitel</hi>.</fw><lb/>
            <p>Die&#x017F;elben Urtheile ergiengen über die andern Städte.<lb/>
Sie verloren &#x017F;ämmtlich ihre Güter und Privilegien; die Schul-<lb/>
dig&#x017F;ten wurden be&#x017F;onderer Be&#x017F;trafung vorbehalten. Von <placeName>Böh-<lb/>
men</placeName> &#x017F;chritt das Gericht in gleicher Wei&#x017F;e nach den <placeName>Lau&#x017F;itzen</placeName><lb/>
vorwärts. Die Herrn und Ritter die &#x017F;ich mit den Städten<lb/>
verbündet und noch nicht übergetreten, mußten &#x017F;ich ebenfalls<lb/>
auf Gnade und Ungnade ergeben, und verloren dann ihre Güter,<lb/>
oder &#x017F;ahen &#x017F;ich genöthigt, was &#x017F;ie &#x017F;on&#x017F;t frei be&#x017F;e&#x017F;&#x017F;en jetzt<lb/>
von dem König zu Lehen zu nehmen.</p><lb/>
            <p>Und hierauf er&#x017F;t ward wieder ein Landtag gehalten<lb/>
(Aug. 1547). Er ward mit einigen Hinrichtungen eröff-<lb/>
net: körperliche Züchtigungen der gefangen Gehaltenen folg-<lb/>
ten: das Schrecklich&#x017F;te war das Gefängniß &#x017F;elb&#x017F;t gewe&#x017F;en.<lb/>
Die Stände be&#x017F;tätigten die neue Ordnung der Dinge. Die<lb/>
königliche Gewalt &#x017F;chien zu einer Übermacht auf immer ge-<lb/>
langt zu &#x017F;eyn.</p><lb/>
            <p>So unermeßliche Folgen für alle Gebiete der böhmi&#x017F;chen<lb/>
Krone hatte die Niederlage von <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118712373">Johann Friedrich</persName>.</p><lb/>
            <p>Daß man &#x017F;ich verbünden wollen und doch nicht wirk-<lb/>
lich verbunden hatte, diente zum gemein&#x017F;chaftlichen Ruin.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>Wider&#x017F;tand in <placeName>Nieder&#x017F;ach&#x017F;en</placeName>.</head><lb/>
            <p>Von allen die mit <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118712373">Johann Friedrich</persName> verbündet gewe-<lb/>
&#x017F;en, waren hierauf nur noch die nieder&#x017F;äch&#x017F;i&#x017F;chen Städte übrig,<lb/>
die einzigen, die von Anfang bis Ende einen &#x017F;tandhaften<lb/>
Ent&#x017F;chluß und fe&#x017F;ten Willen bewie&#x017F;en.</p><lb/>
            <p>Als jenes Kriegsvolk unter <persName ref="nognd">Gröningen</persName> und <persName ref="http://d-nb.info/gnd/101912447">Wrisberg</persName><lb/>
vor <placeName>Bremen</placeName> er&#x017F;chien, be&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en Bürgermei&#x017F;ter und Rath, mit<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[536/0548] Achtes Buch. Fuͤnftes Capitel. Dieſelben Urtheile ergiengen über die andern Städte. Sie verloren ſämmtlich ihre Güter und Privilegien; die Schul- digſten wurden beſonderer Beſtrafung vorbehalten. Von Böh- men ſchritt das Gericht in gleicher Weiſe nach den Lauſitzen vorwärts. Die Herrn und Ritter die ſich mit den Städten verbündet und noch nicht übergetreten, mußten ſich ebenfalls auf Gnade und Ungnade ergeben, und verloren dann ihre Güter, oder ſahen ſich genöthigt, was ſie ſonſt frei beſeſſen jetzt von dem König zu Lehen zu nehmen. Und hierauf erſt ward wieder ein Landtag gehalten (Aug. 1547). Er ward mit einigen Hinrichtungen eröff- net: körperliche Züchtigungen der gefangen Gehaltenen folg- ten: das Schrecklichſte war das Gefängniß ſelbſt geweſen. Die Stände beſtätigten die neue Ordnung der Dinge. Die königliche Gewalt ſchien zu einer Übermacht auf immer ge- langt zu ſeyn. So unermeßliche Folgen für alle Gebiete der böhmiſchen Krone hatte die Niederlage von Johann Friedrich. Daß man ſich verbünden wollen und doch nicht wirk- lich verbunden hatte, diente zum gemeinſchaftlichen Ruin. Widerſtand in Niederſachſen. Von allen die mit Johann Friedrich verbündet gewe- ſen, waren hierauf nur noch die niederſächſiſchen Städte übrig, die einzigen, die von Anfang bis Ende einen ſtandhaften Entſchluß und feſten Willen bewieſen. Als jenes Kriegsvolk unter Gröningen und Wrisberg vor Bremen erſchien, beſchloſſen Bürgermeiſter und Rath, mit

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/548
Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 536. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/548>, abgerufen am 24.11.2024.