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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Der schmalkaldische Bund.
wolle: -- nur daher, meinte er, schöpfe Julius Pflug den
Muth ihm zu widerstehen, bei dem kaiserlichen Hof Man-
date gegen ihn auszubringen. Eine ähnliche Bedenklichkeit
verhinderte noch den förmlichen Beitritt des Churfürsten von
der Pfalz: der Bund wollte sich nicht geradezu gegen die
Ansprüche Baierns auf die Churwürde erklären. Dagegen
klagten die Städte, von den Fürsten werde noch zu viel Rück-
sicht auf anderweite Verhältnisse genommen. Sie wünsch-
ten die Aufstellung eines Bundesrathes der immer beisam-
men bleibe, und zwar zu dem doppelten Zweck, die Strei-
tigkeiten der Mitglieder zum Austrag zu bringen und die
gemeinschaftlichen Geschäfte zu verwalten. Die vornehmste
Veränderung, die hiebei in Antrag kam, bestand darin, daß
diese Räthe durch einen Eid sich verpflichten sollten, nur
das allgemeine Beste der Vereinigung vor Augen zu haben.
Sie wären damit, wie einst im Reichsregiment, wie im schwä-
bischen Bund, der besondern Pflicht gegen ihre Mandatare
gewissermaßen entledigt worden. Es war die Absicht, das
Verhältniß der Stimmen nach dem Maaße der Geldbeiträge,
die ein Jeder leiste, festzusetzen. Genug nach keiner Seite
genügte das einfache Bündniß mehr. Eine feste Vereinigung
und bleibende Institute fand man nöthig. Alsdann, meinte
man, wenn erst diesseit Ordnung gemacht worden, werde Je-
dermann sich anschließen. 1

Diese Dinge beschäftigten nun um so mehr die allge-
meine Aufmerksamkeit, da der Bund zu Ende gieng und über-
haupt erneuert werden mußte. Unaufhörlich ward darüber
berathschlagt: im Dezember 1545 zu Frankfurt a. M., im

1 Die Verhandlungen in den Arch. zu Frankfurt u. zu Weimar.

Der ſchmalkaldiſche Bund.
wolle: — nur daher, meinte er, ſchöpfe Julius Pflug den
Muth ihm zu widerſtehen, bei dem kaiſerlichen Hof Man-
date gegen ihn auszubringen. Eine ähnliche Bedenklichkeit
verhinderte noch den förmlichen Beitritt des Churfürſten von
der Pfalz: der Bund wollte ſich nicht geradezu gegen die
Anſprüche Baierns auf die Churwürde erklären. Dagegen
klagten die Städte, von den Fürſten werde noch zu viel Rück-
ſicht auf anderweite Verhältniſſe genommen. Sie wünſch-
ten die Aufſtellung eines Bundesrathes der immer beiſam-
men bleibe, und zwar zu dem doppelten Zweck, die Strei-
tigkeiten der Mitglieder zum Austrag zu bringen und die
gemeinſchaftlichen Geſchäfte zu verwalten. Die vornehmſte
Veränderung, die hiebei in Antrag kam, beſtand darin, daß
dieſe Räthe durch einen Eid ſich verpflichten ſollten, nur
das allgemeine Beſte der Vereinigung vor Augen zu haben.
Sie wären damit, wie einſt im Reichsregiment, wie im ſchwä-
biſchen Bund, der beſondern Pflicht gegen ihre Mandatare
gewiſſermaßen entledigt worden. Es war die Abſicht, das
Verhältniß der Stimmen nach dem Maaße der Geldbeiträge,
die ein Jeder leiſte, feſtzuſetzen. Genug nach keiner Seite
genügte das einfache Bündniß mehr. Eine feſte Vereinigung
und bleibende Inſtitute fand man nöthig. Alsdann, meinte
man, wenn erſt dieſſeit Ordnung gemacht worden, werde Je-
dermann ſich anſchließen. 1

Dieſe Dinge beſchäftigten nun um ſo mehr die allge-
meine Aufmerkſamkeit, da der Bund zu Ende gieng und über-
haupt erneuert werden mußte. Unaufhörlich ward darüber
berathſchlagt: im Dezember 1545 zu Frankfurt a. M., im

1 Die Verhandlungen in den Arch. zu Frankfurt u. zu Weimar.
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[415/0427] Der ſchmalkaldiſche Bund. wolle: — nur daher, meinte er, ſchöpfe Julius Pflug den Muth ihm zu widerſtehen, bei dem kaiſerlichen Hof Man- date gegen ihn auszubringen. Eine ähnliche Bedenklichkeit verhinderte noch den förmlichen Beitritt des Churfürſten von der Pfalz: der Bund wollte ſich nicht geradezu gegen die Anſprüche Baierns auf die Churwürde erklären. Dagegen klagten die Städte, von den Fürſten werde noch zu viel Rück- ſicht auf anderweite Verhältniſſe genommen. Sie wünſch- ten die Aufſtellung eines Bundesrathes der immer beiſam- men bleibe, und zwar zu dem doppelten Zweck, die Strei- tigkeiten der Mitglieder zum Austrag zu bringen und die gemeinſchaftlichen Geſchäfte zu verwalten. Die vornehmſte Veränderung, die hiebei in Antrag kam, beſtand darin, daß dieſe Räthe durch einen Eid ſich verpflichten ſollten, nur das allgemeine Beſte der Vereinigung vor Augen zu haben. Sie wären damit, wie einſt im Reichsregiment, wie im ſchwä- biſchen Bund, der beſondern Pflicht gegen ihre Mandatare gewiſſermaßen entledigt worden. Es war die Abſicht, das Verhältniß der Stimmen nach dem Maaße der Geldbeiträge, die ein Jeder leiſte, feſtzuſetzen. Genug nach keiner Seite genügte das einfache Bündniß mehr. Eine feſte Vereinigung und bleibende Inſtitute fand man nöthig. Alsdann, meinte man, wenn erſt dieſſeit Ordnung gemacht worden, werde Je- dermann ſich anſchließen. 1 Dieſe Dinge beſchäftigten nun um ſo mehr die allge- meine Aufmerkſamkeit, da der Bund zu Ende gieng und über- haupt erneuert werden mußte. Unaufhörlich ward darüber berathſchlagt: im Dezember 1545 zu Frankfurt a. M., im 1 Die Verhandlungen in den Arch. zu Frankfurt u. zu Weimar.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 415. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/427>, abgerufen am 12.05.2024.