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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Ref. in d. niederdeutsch. Städten. Lübeck.
nun mit kirchlichen Concessionen nicht begnügten; der Rath
mußte versprechen, ihnen Rechenschaft zu legen, ohne ihre
Einwilligung kein Bündniß zu machen, sie auch in militä-
rischen Angelegenheiten Mitaufsicht führen zu lassen, genug
seine wesentlichsten Befugnisse mit ihnen zu theilen. 1 Un-
gern fügten sich die eines ziemlich unumschränkten Regimen-
tes gewohnten Herren. Zwar versöhnten sich die Bürger-
meister noch einmal öffentlich mit den Vorstehern der Vier
und sechzig und der Hundert; allein feierliche Handlungen
dieser Art haben niemals gedient, den einmal eingewurzelten
innern Widerwillen zu beseitigen; wenige Wochen darauf fan-
den nichtsdestominder die beiden worthaltenden Bürgermeister,
Claus Brömse und Herrmann Plönnies, den Zustand der
Machtlosigkeit, in den sie gerathen waren, das Mißrauen das
man ihnen bewies, so unerträglich, daß sie die Stadt verließen.
Es war zu Ostern 1531. Aber welch ein Sturm trat ein,
als diese Entfernung der Bürgermeister unter der Bürgerschaft
ruchtbar wurde. Man setzte ein Einverständniß derselben
und des gesammten Rathes mit den benachbarten Fürsten
voraus, und glaubte einen Angriff auf die Stadt erwarten
zu müssen. Erst wurden die Vier und sechzig, dann die
Hundert, dann aufs neue alle Mitglieder der Gemeinde zu-
sammenberufen, die Thore verschlossen, die Rathsglieder
entweder in ihren Häusern oder auf dem Rathhaus selbst

1 Der Gemeinde Articul 13. Oct. 1530 gemacht bewilligt und
confirmirt bei Regkmann 151. Becker Lüb. Gesch. III, 27 sagt,
nicht alle Forderungen der Gemeinde seyen bewilligt worden, unb dann
führt er blos die Punkte an, deren in dem Tagebuche bei Kirchring
und Müller p. 166 ausdrücklich gedacht wird. Sollte der Titel der
Articul so falsch seyn?
25*

Ref. in d. niederdeutſch. Staͤdten. Luͤbeck.
nun mit kirchlichen Conceſſionen nicht begnügten; der Rath
mußte verſprechen, ihnen Rechenſchaft zu legen, ohne ihre
Einwilligung kein Bündniß zu machen, ſie auch in militä-
riſchen Angelegenheiten Mitaufſicht führen zu laſſen, genug
ſeine weſentlichſten Befugniſſe mit ihnen zu theilen. 1 Un-
gern fügten ſich die eines ziemlich unumſchränkten Regimen-
tes gewohnten Herren. Zwar verſöhnten ſich die Bürger-
meiſter noch einmal öffentlich mit den Vorſtehern der Vier
und ſechzig und der Hundert; allein feierliche Handlungen
dieſer Art haben niemals gedient, den einmal eingewurzelten
innern Widerwillen zu beſeitigen; wenige Wochen darauf fan-
den nichtsdeſtominder die beiden worthaltenden Bürgermeiſter,
Claus Brömſe und Herrmann Plönnies, den Zuſtand der
Machtloſigkeit, in den ſie gerathen waren, das Mißrauen das
man ihnen bewies, ſo unerträglich, daß ſie die Stadt verließen.
Es war zu Oſtern 1531. Aber welch ein Sturm trat ein,
als dieſe Entfernung der Bürgermeiſter unter der Bürgerſchaft
ruchtbar wurde. Man ſetzte ein Einverſtändniß derſelben
und des geſammten Rathes mit den benachbarten Fürſten
voraus, und glaubte einen Angriff auf die Stadt erwarten
zu müſſen. Erſt wurden die Vier und ſechzig, dann die
Hundert, dann aufs neue alle Mitglieder der Gemeinde zu-
ſammenberufen, die Thore verſchloſſen, die Rathsglieder
entweder in ihren Häuſern oder auf dem Rathhaus ſelbſt

1 Der Gemeinde Articul 13. Oct. 1530 gemacht bewilligt und
confirmirt bei Regkmann 151. Becker Luͤb. Geſch. III, 27 ſagt,
nicht alle Forderungen der Gemeinde ſeyen bewilligt worden, unb dann
fuͤhrt er blos die Punkte an, deren in dem Tagebuche bei Kirchring
und Muͤller p. 166 ausdruͤcklich gedacht wird. Sollte der Titel der
Articul ſo falſch ſeyn?
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[387/0403] Ref. in d. niederdeutſch. Staͤdten. Luͤbeck. nun mit kirchlichen Conceſſionen nicht begnügten; der Rath mußte verſprechen, ihnen Rechenſchaft zu legen, ohne ihre Einwilligung kein Bündniß zu machen, ſie auch in militä- riſchen Angelegenheiten Mitaufſicht führen zu laſſen, genug ſeine weſentlichſten Befugniſſe mit ihnen zu theilen. 1 Un- gern fügten ſich die eines ziemlich unumſchränkten Regimen- tes gewohnten Herren. Zwar verſöhnten ſich die Bürger- meiſter noch einmal öffentlich mit den Vorſtehern der Vier und ſechzig und der Hundert; allein feierliche Handlungen dieſer Art haben niemals gedient, den einmal eingewurzelten innern Widerwillen zu beſeitigen; wenige Wochen darauf fan- den nichtsdeſtominder die beiden worthaltenden Bürgermeiſter, Claus Brömſe und Herrmann Plönnies, den Zuſtand der Machtloſigkeit, in den ſie gerathen waren, das Mißrauen das man ihnen bewies, ſo unerträglich, daß ſie die Stadt verließen. Es war zu Oſtern 1531. Aber welch ein Sturm trat ein, als dieſe Entfernung der Bürgermeiſter unter der Bürgerſchaft ruchtbar wurde. Man ſetzte ein Einverſtändniß derſelben und des geſammten Rathes mit den benachbarten Fürſten voraus, und glaubte einen Angriff auf die Stadt erwarten zu müſſen. Erſt wurden die Vier und ſechzig, dann die Hundert, dann aufs neue alle Mitglieder der Gemeinde zu- ſammenberufen, die Thore verſchloſſen, die Rathsglieder entweder in ihren Häuſern oder auf dem Rathhaus ſelbſt 1 Der Gemeinde Articul 13. Oct. 1530 gemacht bewilligt und confirmirt bei Regkmann 151. Becker Luͤb. Geſch. III, 27 ſagt, nicht alle Forderungen der Gemeinde ſeyen bewilligt worden, unb dann fuͤhrt er blos die Punkte an, deren in dem Tagebuche bei Kirchring und Muͤller p. 166 ausdruͤcklich gedacht wird. Sollte der Titel der Articul ſo falſch ſeyn? 25*

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 387. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/403>, abgerufen am 21.05.2024.