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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Widerspruch der Evangelischen.
thun würde. Er führte hauptsächlich die religiösen Gründe
auf. In Sachen des Gewissens dürfe man überhaupt der
Majorität nicht Statt geben; -- wie komme aber vollends
der Reichstag dazu, eine Lehre, die von einem Theile der
Stände für christlich gehalten werde, noch vor allem Con-
cilium, auf das so oft provocirt worden, für unchristlich zu
erklären? -- man werde sich das auf der andern Seite nicht
gefallen lassen, man werde z. B. nicht darin willigen, daß
Denen, welche das Edikt von Worms bisher gehalten, ge-
boten werde, dabei zu bleiben: denn damit würde man in
gewissem Sinne die eigene Lehre verdammen Die Gleich-
gesinnten waren hocherfreut, daß sie ihre Sache so eifrig
führen sahen. 1 Minkwitz forderte die Reichsstände noch auf,
an dem früheren Beschlusse fest zu halten; sey er gemiß-
braucht worden, was auf der evangelischen Seite wahrhaf-
tig nicht geschehen, so könne man dem durch eine Declara-
tion abhelfen. Er versprach, daß man alsdann auch auf
dieser Seite den übrigen Beschlüssen anhangen werde.

Allein es war alles vergebens.

Am 19. April erschienen König Ferdinand, Waldkirch
und die übrigen Commissarien in der Versammlung der
Stände, dankten ihr für ihre "christlichen getreuen und em-
sigen Dienste" und erklärten ihre Beschlüsse für angenommen,
so daß man sie nur in die Form eines Abschiedes zu bringen
habe. Den Churfürsten von Sachsen und dessen Anhän-
ger mit ihren Eingaben und Widerreden verwiesen sie le-
diglich darauf, daß doch jene Beschlüsse "altem löblichen

1 Fürstenberg: Er habe ihre Sache "mit höchstem Ernst weid-
lich und zum Besten herausgestrichen."

Widerſpruch der Evangeliſchen.
thun würde. Er führte hauptſächlich die religiöſen Gründe
auf. In Sachen des Gewiſſens dürfe man überhaupt der
Majorität nicht Statt geben; — wie komme aber vollends
der Reichstag dazu, eine Lehre, die von einem Theile der
Stände für chriſtlich gehalten werde, noch vor allem Con-
cilium, auf das ſo oft provocirt worden, für unchriſtlich zu
erklären? — man werde ſich das auf der andern Seite nicht
gefallen laſſen, man werde z. B. nicht darin willigen, daß
Denen, welche das Edikt von Worms bisher gehalten, ge-
boten werde, dabei zu bleiben: denn damit würde man in
gewiſſem Sinne die eigene Lehre verdammen Die Gleich-
geſinnten waren hocherfreut, daß ſie ihre Sache ſo eifrig
führen ſahen. 1 Minkwitz forderte die Reichsſtände noch auf,
an dem früheren Beſchluſſe feſt zu halten; ſey er gemiß-
braucht worden, was auf der evangeliſchen Seite wahrhaf-
tig nicht geſchehen, ſo könne man dem durch eine Declara-
tion abhelfen. Er verſprach, daß man alsdann auch auf
dieſer Seite den übrigen Beſchlüſſen anhangen werde.

Allein es war alles vergebens.

Am 19. April erſchienen König Ferdinand, Waldkirch
und die übrigen Commiſſarien in der Verſammlung der
Stände, dankten ihr für ihre „chriſtlichen getreuen und em-
ſigen Dienſte“ und erklärten ihre Beſchlüſſe für angenommen,
ſo daß man ſie nur in die Form eines Abſchiedes zu bringen
habe. Den Churfürſten von Sachſen und deſſen Anhän-
ger mit ihren Eingaben und Widerreden verwieſen ſie le-
diglich darauf, daß doch jene Beſchlüſſe „altem löblichen

1 Fuͤrſtenberg: Er habe ihre Sache „mit hoͤchſtem Ernſt weid-
lich und zum Beſten herausgeſtrichen.“
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[153/0169] Widerſpruch der Evangeliſchen. thun würde. Er führte hauptſächlich die religiöſen Gründe auf. In Sachen des Gewiſſens dürfe man überhaupt der Majorität nicht Statt geben; — wie komme aber vollends der Reichstag dazu, eine Lehre, die von einem Theile der Stände für chriſtlich gehalten werde, noch vor allem Con- cilium, auf das ſo oft provocirt worden, für unchriſtlich zu erklären? — man werde ſich das auf der andern Seite nicht gefallen laſſen, man werde z. B. nicht darin willigen, daß Denen, welche das Edikt von Worms bisher gehalten, ge- boten werde, dabei zu bleiben: denn damit würde man in gewiſſem Sinne die eigene Lehre verdammen Die Gleich- geſinnten waren hocherfreut, daß ſie ihre Sache ſo eifrig führen ſahen. 1 Minkwitz forderte die Reichsſtände noch auf, an dem früheren Beſchluſſe feſt zu halten; ſey er gemiß- braucht worden, was auf der evangeliſchen Seite wahrhaf- tig nicht geſchehen, ſo könne man dem durch eine Declara- tion abhelfen. Er verſprach, daß man alsdann auch auf dieſer Seite den übrigen Beſchlüſſen anhangen werde. Allein es war alles vergebens. Am 19. April erſchienen König Ferdinand, Waldkirch und die übrigen Commiſſarien in der Verſammlung der Stände, dankten ihr für ihre „chriſtlichen getreuen und em- ſigen Dienſte“ und erklärten ihre Beſchlüſſe für angenommen, ſo daß man ſie nur in die Form eines Abſchiedes zu bringen habe. Den Churfürſten von Sachſen und deſſen Anhän- ger mit ihren Eingaben und Widerreden verwieſen ſie le- diglich darauf, daß doch jene Beſchlüſſe „altem löblichen 1 Fuͤrſtenberg: Er habe ihre Sache „mit hoͤchſtem Ernſt weid- lich und zum Beſten herausgeſtrichen.“

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/169>, abgerufen am 04.05.2024.