tei: im Angesicht der durch die Verbindung des Kaisers mit ihren Gegnern ihnen drohenden Gefahr vereinigte sie sich, die erkannte Wahrheit zu vertheidigen, vor allem auf dem nächsten Reichstag jeden widrigen Beschluß zu verhin- dern. Es war eine Erweiterung der alten sächsischen Al- lianz durch religiöse Motive.
Dergestalt hatte man sich auf beiden Seiten zu einem entscheidenden Kampfe gerüstet, als man im Sommer 1526 in Speier zusammenkam.
Gleich die Proposition, die am 25sten Juni geschah, brachte vor allem die geistlichen Angelegenheiten zur Sprache. 1 Sie war in Ausdrücken abgefaßt, die nach beiden Sei- ten hin genügen konnten. Die Stände wurden darin auf- gefordert, über Mittel und Wege zu berathschlagen, "da- mit christlicher Glaube und wohlhergebrachte gute christliche Übung und Ordnung bis zu einem freien Concilium ge- handhabt werde;" man wollte Maaßregeln ergreifen, um dem kaiserlichen Edicte und den Beschlüssen, die man hier fassen werde, Gehorsam zu verschaffen. Wie sehr war die Erwähnung des Wormser Edicts durch diesen letzten Bei- satz gemildert. 2
Die Berathungen begannen in dem fürstlichen Colle- gium, und auch hier waren die ersten Beschlüsse noch in- different. Man setzte fest, daß man in Sachen des Glau- bens keine Determination machen, und die wohlhergebrach- ten guten Gebräuche beobachten wolle: Bestimmungen, die
1 Nach Maaßgabe des Ausschreibeus Eßlingen 1sten April, unterzeichnet Ferdinandus archi. aust. C in Imp Locunt. F. A. Bd 41.
2 Auszug in Neudeckers Actenstücken p. 21.
Viertes Buch. Zweites Capitel.
tei: im Angeſicht der durch die Verbindung des Kaiſers mit ihren Gegnern ihnen drohenden Gefahr vereinigte ſie ſich, die erkannte Wahrheit zu vertheidigen, vor allem auf dem nächſten Reichstag jeden widrigen Beſchluß zu verhin- dern. Es war eine Erweiterung der alten ſächſiſchen Al- lianz durch religiöſe Motive.
Dergeſtalt hatte man ſich auf beiden Seiten zu einem entſcheidenden Kampfe gerüſtet, als man im Sommer 1526 in Speier zuſammenkam.
Gleich die Propoſition, die am 25ſten Juni geſchah, brachte vor allem die geiſtlichen Angelegenheiten zur Sprache. 1 Sie war in Ausdrücken abgefaßt, die nach beiden Sei- ten hin genügen konnten. Die Stände wurden darin auf- gefordert, über Mittel und Wege zu berathſchlagen, „da- mit chriſtlicher Glaube und wohlhergebrachte gute chriſtliche Übung und Ordnung bis zu einem freien Concilium ge- handhabt werde;“ man wollte Maaßregeln ergreifen, um dem kaiſerlichen Edicte und den Beſchlüſſen, die man hier faſſen werde, Gehorſam zu verſchaffen. Wie ſehr war die Erwähnung des Wormſer Edicts durch dieſen letzten Bei- ſatz gemildert. 2
Die Berathungen begannen in dem fürſtlichen Colle- gium, und auch hier waren die erſten Beſchlüſſe noch in- different. Man ſetzte feſt, daß man in Sachen des Glau- bens keine Determination machen, und die wohlhergebrach- ten guten Gebräuche beobachten wolle: Beſtimmungen, die
1 Nach Maaßgabe des Ausſchreibeus Eßlingen 1ſten April, unterzeichnet Ferdinandus archi. aust. C in Imp Locūt. F. A. Bd 41.
2 Auszug in Neudeckers Actenſtuͤcken p. 21.
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Viertes Buch. Zweites Capitel.
tei: im Angeſicht der durch die Verbindung des Kaiſers
mit ihren Gegnern ihnen drohenden Gefahr vereinigte ſie
ſich, die erkannte Wahrheit zu vertheidigen, vor allem auf
dem nächſten Reichstag jeden widrigen Beſchluß zu verhin-
dern. Es war eine Erweiterung der alten ſächſiſchen Al-
lianz durch religiöſe Motive.
Dergeſtalt hatte man ſich auf beiden Seiten zu einem
entſcheidenden Kampfe gerüſtet, als man im Sommer 1526
in Speier zuſammenkam.
Gleich die Propoſition, die am 25ſten Juni geſchah,
brachte vor allem die geiſtlichen Angelegenheiten zur Sprache. 1
Sie war in Ausdrücken abgefaßt, die nach beiden Sei-
ten hin genügen konnten. Die Stände wurden darin auf-
gefordert, über Mittel und Wege zu berathſchlagen, „da-
mit chriſtlicher Glaube und wohlhergebrachte gute chriſtliche
Übung und Ordnung bis zu einem freien Concilium ge-
handhabt werde;“ man wollte Maaßregeln ergreifen, um
dem kaiſerlichen Edicte und den Beſchlüſſen, die man hier
faſſen werde, Gehorſam zu verſchaffen. Wie ſehr war die
Erwähnung des Wormſer Edicts durch dieſen letzten Bei-
ſatz gemildert. 2
Die Berathungen begannen in dem fürſtlichen Colle-
gium, und auch hier waren die erſten Beſchlüſſe noch in-
different. Man ſetzte feſt, daß man in Sachen des Glau-
bens keine Determination machen, und die wohlhergebrach-
ten guten Gebräuche beobachten wolle: Beſtimmungen, die
1 Nach Maaßgabe des Ausſchreibeus Eßlingen 1ſten April,
unterzeichnet Ferdinandus archi. aust. C in Imp Locūt. F. A. Bd 41.
2 Auszug in Neudeckers Actenſtuͤcken p. 21.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/364>, abgerufen am 15.08.2024.
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