sich für den Feldzug des nächsten Jahres 1523 eröffneten. Wie in den frühern Jahrhunderten, gesellte sich den Fein- den der französischen Krone ein mächtiger Vasall zu. Der zweite Mann im Königreich, der Connetable Bourbon bot dem König und dem Kaiser seine Hülfe an. Ein Ereigniß von so allgemeiner Bedeutung, daß wir auch in einer deut- schen Geschichte wohl einen Augenblick dabei verweilen dürfen.
Schon Ludwig XI, der so viele Gebiete der großen Vasallen zu unterwerfen wußte, hatte auch daran gedacht, den Heimfall der ausgebreiteten Besitzungen des Hauses Bourbon vorzubereiten. Als er seine Tochter mit Peter von Bourbon-Beaujeu vermählte, mußte dieser versprechen, wenn er keine männliche Nachkommenschaft erhalte, daß dann, so viel es ihn angehe, alle Besitzthümer seines Hau- ses an die Krone fallen sollten. 1 Noch blühte eine jün- gere Linie des Hauses in den Grafen von Montpensier: des Königs Absicht war, dieselbe auszuschließen.
Nach einiger Zeit trat nun wirklich der vorgesehene Fall ein: Herzog Peter hinterließ bei seinem Tode nur eine Tochter, Susanna.
Allein der nunmehrige König Ludwig XII war nicht geneigt, die doch immer sehr einseitig erworbenen Rechte der Krone strenge geltend zu machen. Er erkannte die Lehns- ansprüche des Hauses Montpensier an: auch ein gewisses
1En tant qu'il le touchoit ou pourroit toucher, que tous les duchez comtez et vicomtez de la maison de Bourbon, adve- nant qu'il n'eust enfans masles de son mariage, appartinssent au roi. Auszug aus der Urkunde bei Pasquier Recherches de la France liv. VI, c. XI.
Viertes Buch. Erſtes Capitel.
ſich für den Feldzug des nächſten Jahres 1523 eröffneten. Wie in den frühern Jahrhunderten, geſellte ſich den Fein- den der franzöſiſchen Krone ein mächtiger Vaſall zu. Der zweite Mann im Königreich, der Connetable Bourbon bot dem König und dem Kaiſer ſeine Hülfe an. Ein Ereigniß von ſo allgemeiner Bedeutung, daß wir auch in einer deut- ſchen Geſchichte wohl einen Augenblick dabei verweilen dürfen.
Schon Ludwig XI, der ſo viele Gebiete der großen Vaſallen zu unterwerfen wußte, hatte auch daran gedacht, den Heimfall der ausgebreiteten Beſitzungen des Hauſes Bourbon vorzubereiten. Als er ſeine Tochter mit Peter von Bourbon-Beaujeu vermählte, mußte dieſer verſprechen, wenn er keine männliche Nachkommenſchaft erhalte, daß dann, ſo viel es ihn angehe, alle Beſitzthümer ſeines Hau- ſes an die Krone fallen ſollten. 1 Noch blühte eine jün- gere Linie des Hauſes in den Grafen von Montpenſier: des Königs Abſicht war, dieſelbe auszuſchließen.
Nach einiger Zeit trat nun wirklich der vorgeſehene Fall ein: Herzog Peter hinterließ bei ſeinem Tode nur eine Tochter, Suſanna.
Allein der nunmehrige König Ludwig XII war nicht geneigt, die doch immer ſehr einſeitig erworbenen Rechte der Krone ſtrenge geltend zu machen. Er erkannte die Lehns- anſprüche des Hauſes Montpenſier an: auch ein gewiſſes
1En tant qu’il le touchoit ou pourroit toucher, que tous les duchez comtez et vicomtez de la maison de Bourbon, adve- nant qu’il n’eust enfans masles de son mariage, appartinssent au roi. Auszug aus der Urkunde bei Pasquier Recherches de la France liv. VI, c. XI.
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Viertes Buch. Erſtes Capitel.
ſich für den Feldzug des nächſten Jahres 1523 eröffneten.
Wie in den frühern Jahrhunderten, geſellte ſich den Fein-
den der franzöſiſchen Krone ein mächtiger Vaſall zu. Der
zweite Mann im Königreich, der Connetable Bourbon bot
dem König und dem Kaiſer ſeine Hülfe an. Ein Ereigniß
von ſo allgemeiner Bedeutung, daß wir auch in einer deut-
ſchen Geſchichte wohl einen Augenblick dabei verweilen
dürfen.
Schon Ludwig XI, der ſo viele Gebiete der großen
Vaſallen zu unterwerfen wußte, hatte auch daran gedacht,
den Heimfall der ausgebreiteten Beſitzungen des Hauſes
Bourbon vorzubereiten. Als er ſeine Tochter mit Peter
von Bourbon-Beaujeu vermählte, mußte dieſer verſprechen,
wenn er keine männliche Nachkommenſchaft erhalte, daß
dann, ſo viel es ihn angehe, alle Beſitzthümer ſeines Hau-
ſes an die Krone fallen ſollten. 1 Noch blühte eine jün-
gere Linie des Hauſes in den Grafen von Montpenſier:
des Königs Abſicht war, dieſelbe auszuſchließen.
Nach einiger Zeit trat nun wirklich der vorgeſehene
Fall ein: Herzog Peter hinterließ bei ſeinem Tode nur eine
Tochter, Suſanna.
Allein der nunmehrige König Ludwig XII war nicht
geneigt, die doch immer ſehr einſeitig erworbenen Rechte
der Krone ſtrenge geltend zu machen. Er erkannte die Lehns-
anſprüche des Hauſes Montpenſier an: auch ein gewiſſes
1 En tant qu’il le touchoit ou pourroit toucher, que tous
les duchez comtez et vicomtez de la maison de Bourbon, adve-
nant qu’il n’eust enfans masles de son mariage, appartinssent
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/296>, abgerufen am 16.07.2024.
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