herzoglichen Amtleute wurden beauftragt, alle Ungehorsame, -- geistliche sowohl wie weltliche, -- einzuziehen und ihnen Bericht über dieselben zu erstatten.
Anfangs hatte das jedoch, trotz aller Strenge die man anwandte, nicht den erwarteten Erfolg. In Sachsen lieh die weltliche Gewalt der bischöflichen Autorität ihren Arm nicht: in Baiern dagegen kamen die Bischöfe, die es wohl ahndeten, welche Gefahr ihrer Autonomie daher drohe, den Tendenzen der weltlichen Gewalt nicht mit dem gehörigen Eifer zu Hülfe. Die von den Amtleuten aufgebrachten Anhänger Luthers ließ das geistliche Gericht, dem sie über- antwortet werden mußten, nicht selten wieder gehen, ohne sie zu strafen.
Als nun Dr. Johann Eck, und zwar auf die Einla- dung Papst Adrians, 1 sich im Sommer 1523 aufs neue nach Rom begab, trugen ihm die Herzoge auf, eine förm- liche Klage hierüber gegen die Bischöfe zu erheben, und auf eine ausgedehntere Befugniß der herzoglichen Gewalt bei den Untersuchungen gegen die Irrgläubigen in Vor- schlag zu bringen. 2 Dem orthodoxen Doctor, welcher an den engsten Berathungen über das Religionswesen Antheil nahm, konnte dieß nicht abgeschlagen werden. Papst Adrian
1 "Er entbot denselben durch zwei Brevia nach Rom." Par- nassus Boicus II, I, p. 206.
2Fragmentum libelli supplicis, quem Bavariae Ducis ora- tores, quorum caput celebris ille Eckius, Adriano VI Romae ob- tulerunt anno 1521 ap. Oefele II, 274. Die Jahrzahl ist jedoch ohne Zweifel falsch, da Adrian 1521 gar nicht Papst war. Die nach den Worten der Supplik ausgefertigte Bulle ist vom Juni 1523; erst 1523 im Dez. reclamiren die bairischen Bischöfe dawider, so daß sich am Jahr 1523 nicht zweifeln läßt.
Verbindung des Papſtes mit Baiern.
herzoglichen Amtleute wurden beauftragt, alle Ungehorſame, — geiſtliche ſowohl wie weltliche, — einzuziehen und ihnen Bericht über dieſelben zu erſtatten.
Anfangs hatte das jedoch, trotz aller Strenge die man anwandte, nicht den erwarteten Erfolg. In Sachſen lieh die weltliche Gewalt der biſchöflichen Autorität ihren Arm nicht: in Baiern dagegen kamen die Biſchöfe, die es wohl ahndeten, welche Gefahr ihrer Autonomie daher drohe, den Tendenzen der weltlichen Gewalt nicht mit dem gehörigen Eifer zu Hülfe. Die von den Amtleuten aufgebrachten Anhänger Luthers ließ das geiſtliche Gericht, dem ſie über- antwortet werden mußten, nicht ſelten wieder gehen, ohne ſie zu ſtrafen.
Als nun Dr. Johann Eck, und zwar auf die Einla- dung Papſt Adrians, 1 ſich im Sommer 1523 aufs neue nach Rom begab, trugen ihm die Herzoge auf, eine förm- liche Klage hierüber gegen die Biſchöfe zu erheben, und auf eine ausgedehntere Befugniß der herzoglichen Gewalt bei den Unterſuchungen gegen die Irrgläubigen in Vor- ſchlag zu bringen. 2 Dem orthodoxen Doctor, welcher an den engſten Berathungen über das Religionsweſen Antheil nahm, konnte dieß nicht abgeſchlagen werden. Papſt Adrian
1 „Er entbot denſelben durch zwei Brevia nach Rom.“ Par- naſſus Boicus II, I, p. 206.
2Fragmentum libelli supplicis, quem Bavariae Ducis ora- tores, quorum caput celebris ille Eckius, Adriano VI Romae ob- tulerunt anno 1521 ap. Oefele II, 274. Die Jahrzahl iſt jedoch ohne Zweifel falſch, da Adrian 1521 gar nicht Papſt war. Die nach den Worten der Supplik ausgefertigte Bulle iſt vom Juni 1523; erſt 1523 im Dez. reclamiren die bairiſchen Biſchoͤfe dawider, ſo daß ſich am Jahr 1523 nicht zweifeln laͤßt.
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Verbindung des Papſtes mit Baiern.
herzoglichen Amtleute wurden beauftragt, alle Ungehorſame,
— geiſtliche ſowohl wie weltliche, — einzuziehen und ihnen
Bericht über dieſelben zu erſtatten.
Anfangs hatte das jedoch, trotz aller Strenge die man
anwandte, nicht den erwarteten Erfolg. In Sachſen lieh
die weltliche Gewalt der biſchöflichen Autorität ihren Arm
nicht: in Baiern dagegen kamen die Biſchöfe, die es wohl
ahndeten, welche Gefahr ihrer Autonomie daher drohe, den
Tendenzen der weltlichen Gewalt nicht mit dem gehörigen
Eifer zu Hülfe. Die von den Amtleuten aufgebrachten
Anhänger Luthers ließ das geiſtliche Gericht, dem ſie über-
antwortet werden mußten, nicht ſelten wieder gehen, ohne
ſie zu ſtrafen.
Als nun Dr. Johann Eck, und zwar auf die Einla-
dung Papſt Adrians, 1 ſich im Sommer 1523 aufs neue
nach Rom begab, trugen ihm die Herzoge auf, eine förm-
liche Klage hierüber gegen die Biſchöfe zu erheben, und
auf eine ausgedehntere Befugniß der herzoglichen Gewalt
bei den Unterſuchungen gegen die Irrgläubigen in Vor-
ſchlag zu bringen. 2 Dem orthodoxen Doctor, welcher an
den engſten Berathungen über das Religionsweſen Antheil
nahm, konnte dieß nicht abgeſchlagen werden. Papſt Adrian
1 „Er entbot denſelben durch zwei Brevia nach Rom.“ Par-
naſſus Boicus II, I, p. 206.
2 Fragmentum libelli supplicis, quem Bavariae Ducis ora-
tores, quorum caput celebris ille Eckius, Adriano VI Romae ob-
tulerunt anno 1521 ap. Oefele II, 274. Die Jahrzahl iſt jedoch
ohne Zweifel falſch, da Adrian 1521 gar nicht Papſt war. Die
nach den Worten der Supplik ausgefertigte Bulle iſt vom Juni 1523;
erſt 1523 im Dez. reclamiren die bairiſchen Biſchoͤfe dawider, ſo daß
ſich am Jahr 1523 nicht zweifeln laͤßt.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/163>, abgerufen am 15.08.2024.
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