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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Verhältniß d. Papstthums zu dem Fürstenthum.
sahen auch sie selbst sich schon zuweilen an. In Würz-
burg vereinigten sie sich, wenn auch der König von ihren
Beschlüssen abweiche, dennoch dabei festzuhalten: die Strei-
tigkeiten mit dem Papst, welche Heinrich nicht mehr been-
digen konnte, nahmen sie in ihre Hand: von ihnen rührte
das wormsische Concordat her.

Bei den weiteren Competenzen des Kaiserthums und
des Papstthums kam nun alles darauf an, welche Unter-
stützung der Kaiser jedesmal bei ihnen finden würde.

Ich will hier nicht in eine nähere Erörterung der
Verhältnisse der welfisch-hohenstaufischen Zeiten eingehn:
es würde nicht möglich seyn, ohne die Einzelnheiten aus-
führlicher zu entwickeln als es für diese kurze Übersicht
dienlich ist: fassen wir nur die großartigste Erscheinung die-
ser Epoche, Friedrich I ins Auge.

So lange Friedrich I mit seinen Fürsten gut stand,
konnte er sogar daran denken, die Rechte des Kaiserthums
im Sinne der alten Imperatoren und ihrer Rechtsbücher
erneuern zu wollen; er hielt sich für berechtigt Kirchenver-
sammlungen zu berufen, wie Justinian und Theodosius;
er erinnerte die Päpste, daß ihr Besitz von der Gnade der
Kaiser herrühre, und mahnte sie an ihre kirchlichen Pflich-
ten; die Gelegenheit einer streitigen Wahl konnte er be-
nutzen, um auf die Besetzung des Papstthums erneuerten
Einfluß zu gewinnen.

Wie ganz anders aber, als er sich mit seinem mäch-
tigen Vasallen Heinrich dem Löwen wieder entzweit hatte.

est, principum autem conculcatio ruina regni est. Fragmentum
de hoste facienda. Monum. IV. 63.

Verhältniß d. Papſtthums zu dem Fürſtenthum.
ſahen auch ſie ſelbſt ſich ſchon zuweilen an. In Würz-
burg vereinigten ſie ſich, wenn auch der König von ihren
Beſchlüſſen abweiche, dennoch dabei feſtzuhalten: die Strei-
tigkeiten mit dem Papſt, welche Heinrich nicht mehr been-
digen konnte, nahmen ſie in ihre Hand: von ihnen rührte
das wormſiſche Concordat her.

Bei den weiteren Competenzen des Kaiſerthums und
des Papſtthums kam nun alles darauf an, welche Unter-
ſtützung der Kaiſer jedesmal bei ihnen finden würde.

Ich will hier nicht in eine nähere Erörterung der
Verhältniſſe der welfiſch-hohenſtaufiſchen Zeiten eingehn:
es würde nicht möglich ſeyn, ohne die Einzelnheiten aus-
führlicher zu entwickeln als es für dieſe kurze Überſicht
dienlich iſt: faſſen wir nur die großartigſte Erſcheinung die-
ſer Epoche, Friedrich I ins Auge.

So lange Friedrich I mit ſeinen Fürſten gut ſtand,
konnte er ſogar daran denken, die Rechte des Kaiſerthums
im Sinne der alten Imperatoren und ihrer Rechtsbücher
erneuern zu wollen; er hielt ſich für berechtigt Kirchenver-
ſammlungen zu berufen, wie Juſtinian und Theodoſius;
er erinnerte die Päpſte, daß ihr Beſitz von der Gnade der
Kaiſer herrühre, und mahnte ſie an ihre kirchlichen Pflich-
ten; die Gelegenheit einer ſtreitigen Wahl konnte er be-
nutzen, um auf die Beſetzung des Papſtthums erneuerten
Einfluß zu gewinnen.

Wie ganz anders aber, als er ſich mit ſeinem mäch-
tigen Vaſallen Heinrich dem Löwen wieder entzweit hatte.

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de hoste facienda. Monum. IV. 63.
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[37/0055] Verhältniß d. Papſtthums zu dem Fürſtenthum. ſahen auch ſie ſelbſt ſich ſchon zuweilen an. In Würz- burg vereinigten ſie ſich, wenn auch der König von ihren Beſchlüſſen abweiche, dennoch dabei feſtzuhalten: die Strei- tigkeiten mit dem Papſt, welche Heinrich nicht mehr been- digen konnte, nahmen ſie in ihre Hand: von ihnen rührte das wormſiſche Concordat her. Bei den weiteren Competenzen des Kaiſerthums und des Papſtthums kam nun alles darauf an, welche Unter- ſtützung der Kaiſer jedesmal bei ihnen finden würde. Ich will hier nicht in eine nähere Erörterung der Verhältniſſe der welfiſch-hohenſtaufiſchen Zeiten eingehn: es würde nicht möglich ſeyn, ohne die Einzelnheiten aus- führlicher zu entwickeln als es für dieſe kurze Überſicht dienlich iſt: faſſen wir nur die großartigſte Erſcheinung die- ſer Epoche, Friedrich I ins Auge. So lange Friedrich I mit ſeinen Fürſten gut ſtand, konnte er ſogar daran denken, die Rechte des Kaiſerthums im Sinne der alten Imperatoren und ihrer Rechtsbücher erneuern zu wollen; er hielt ſich für berechtigt Kirchenver- ſammlungen zu berufen, wie Juſtinian und Theodoſius; er erinnerte die Päpſte, daß ihr Beſitz von der Gnade der Kaiſer herrühre, und mahnte ſie an ihre kirchlichen Pflich- ten; die Gelegenheit einer ſtreitigen Wahl konnte er be- nutzen, um auf die Beſetzung des Papſtthums erneuerten Einfluß zu gewinnen. Wie ganz anders aber, als er ſich mit ſeinem mäch- tigen Vaſallen Heinrich dem Löwen wieder entzweit hatte. 1 1 est, principum autem conculcatio ruina regni est. Fragmentum de hoste facienda. Monum. IV. 63.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/55>, abgerufen am 22.11.2024.