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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Luther in Worms.
kündigen. In der That ward zuweilen den Mitgliedern
des Hofes nicht ganz wohl zu Muth, wenn sie sich so
ohne Rüstung noch Waffen in der Mitte einer gährenden,
kriegslustigen, von feindseligen Tendenzen ergriffenen Na-
tion erblickten.

Zunächst war jedoch nichts zu fürchten, da Sickingen
und so viele andre Ritter und Kriegsanführer in Carls
Dienste getreten, unter seinen Fahnen in Kurzem Ehre und
Gewinn davon zu tragen hofften.

Ehe die Stände auf die Eröffnung des Kaisers ein-
giengen, trugen sie erst noch auf einen Versuch an, Lu-
thern von einigen seiner schroffsten Meinungen zurückzu-
bringen: es werde eine Empörung zu besorgen seyn, wenn
man mit so rücksichtsloser Raschheit gegen ihn verfahre.
Der Kaiser gestattete zu dem Ende eine Frist von eini-
gen Tagen.

Es ließ sich aber von vorn herein nicht erwarten,
daß man damit etwas ausrichten werde. Man machte Lu-
thern Vorstellungen wegen seiner Meinung über die Con-
cilien: er blieb dabei, Huß sey zu Costnitz mit Unrecht ver-
dammt worden. Man schlug ihm aufs neue vor, den
Kaiser und die Stände als Richter über seine Lehre an-
zuerkennen. Er erklärte, er wolle Menschen über Gottes
Wort nicht richten lassen.

Aleander behauptet, es sey Luthern wirklich einmal
gerathen worden, von einigen seiner zuletzt geäußerten Mei-
nungen abzustehn und nur die unmittelbar gegen Rom
gerichteten zu verfechten. In deutschen Schriften findet
sich hievon keine Andeutung. Es zeigt sich selbst nicht,
daß ihm die Frage, wie sie in jener Eingabe der Stände

Luther in Worms.
kündigen. In der That ward zuweilen den Mitgliedern
des Hofes nicht ganz wohl zu Muth, wenn ſie ſich ſo
ohne Rüſtung noch Waffen in der Mitte einer gährenden,
kriegsluſtigen, von feindſeligen Tendenzen ergriffenen Na-
tion erblickten.

Zunächſt war jedoch nichts zu fürchten, da Sickingen
und ſo viele andre Ritter und Kriegsanführer in Carls
Dienſte getreten, unter ſeinen Fahnen in Kurzem Ehre und
Gewinn davon zu tragen hofften.

Ehe die Stände auf die Eröffnung des Kaiſers ein-
giengen, trugen ſie erſt noch auf einen Verſuch an, Lu-
thern von einigen ſeiner ſchroffſten Meinungen zurückzu-
bringen: es werde eine Empörung zu beſorgen ſeyn, wenn
man mit ſo rückſichtsloſer Raſchheit gegen ihn verfahre.
Der Kaiſer geſtattete zu dem Ende eine Friſt von eini-
gen Tagen.

Es ließ ſich aber von vorn herein nicht erwarten,
daß man damit etwas ausrichten werde. Man machte Lu-
thern Vorſtellungen wegen ſeiner Meinung über die Con-
cilien: er blieb dabei, Huß ſey zu Coſtnitz mit Unrecht ver-
dammt worden. Man ſchlug ihm aufs neue vor, den
Kaiſer und die Stände als Richter über ſeine Lehre an-
zuerkennen. Er erklärte, er wolle Menſchen über Gottes
Wort nicht richten laſſen.

Aleander behauptet, es ſey Luthern wirklich einmal
gerathen worden, von einigen ſeiner zuletzt geäußerten Mei-
nungen abzuſtehn und nur die unmittelbar gegen Rom
gerichteten zu verfechten. In deutſchen Schriften findet
ſich hievon keine Andeutung. Es zeigt ſich ſelbſt nicht,
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[487/0505] Luther in Worms. kündigen. In der That ward zuweilen den Mitgliedern des Hofes nicht ganz wohl zu Muth, wenn ſie ſich ſo ohne Rüſtung noch Waffen in der Mitte einer gährenden, kriegsluſtigen, von feindſeligen Tendenzen ergriffenen Na- tion erblickten. Zunächſt war jedoch nichts zu fürchten, da Sickingen und ſo viele andre Ritter und Kriegsanführer in Carls Dienſte getreten, unter ſeinen Fahnen in Kurzem Ehre und Gewinn davon zu tragen hofften. Ehe die Stände auf die Eröffnung des Kaiſers ein- giengen, trugen ſie erſt noch auf einen Verſuch an, Lu- thern von einigen ſeiner ſchroffſten Meinungen zurückzu- bringen: es werde eine Empörung zu beſorgen ſeyn, wenn man mit ſo rückſichtsloſer Raſchheit gegen ihn verfahre. Der Kaiſer geſtattete zu dem Ende eine Friſt von eini- gen Tagen. Es ließ ſich aber von vorn herein nicht erwarten, daß man damit etwas ausrichten werde. Man machte Lu- thern Vorſtellungen wegen ſeiner Meinung über die Con- cilien: er blieb dabei, Huß ſey zu Coſtnitz mit Unrecht ver- dammt worden. Man ſchlug ihm aufs neue vor, den Kaiſer und die Stände als Richter über ſeine Lehre an- zuerkennen. Er erklärte, er wolle Menſchen über Gottes Wort nicht richten laſſen. Aleander behauptet, es ſey Luthern wirklich einmal gerathen worden, von einigen ſeiner zuletzt geäußerten Mei- nungen abzuſtehn und nur die unmittelbar gegen Rom gerichteten zu verfechten. In deutſchen Schriften findet ſich hievon keine Andeutung. Es zeigt ſich ſelbſt nicht, daß ihm die Frage, wie ſie in jener Eingabe der Stände

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 487. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/505>, abgerufen am 23.11.2024.