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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Reichstag von Lindau 1496.
von Italienern und Franzosen, von dem Papst, ja von
Jedermann gefürchtet werde? Das rühre allein daher,
weil sie zusammenhalte und einmüthig sey. Einem solchen
Beispiel sollte man in Deutschland nachfolgen. Die Worm-
ser Ordnungen sollte man wieder vornehmen, aber nicht
um davon zu schwatzen, sondern um sie wirklich auszu-
führen." 1 Glücklich die Beredsamkeit, welche Überzeugun-
gen zum Bewußtseyn bringt, die aus dem Miterleben der
Dinge nothwendig hervorgehn! Der Ausschuß beschloß,
also in die Sache zu sehen, daß das Wesen des Reichs
in eine andre Ordnung komme. Auf den Vorschlag des
brandenburgischen Gesandten untersuchten die Mitglieder
erst ihre Vollmachten und befanden sie dazu hinreichend.

Bei diesen Gesinnnungen nahmen die Sachen gar bald
einen entschiednen Gang.

Das Kammergericht, das im Juny seine Sitzungen
geschlossen hatte, ward im November bewogen, sie wieder-
zueröffnen. Für die Besoldung der Beisitzer ward dadurch
gesorgt, daß man den gemeinen Pfennig in Regensburg
Nürnberg Worms und Frankfurt von den Juden einzu-
ziehen und dazu zu verwenden beschloß. Der Churfürst
hielt darauf, daß die Urtel vollzogen wurden, daß Nie-
mand seinen Beisitzer abberufen durfte, daß den Städten
gegen die Fürsten ihr Recht wurde. Man beschloß das
Gericht nach Worms zu verlegen, auch deshalb, weil man

1 Diese Worte sagte der Churf. am 28 Nov. Eine ähnliche
Ergießung führt der Auszug Scherers an: bei Fels: Erster Beitrag
zur Reichsgesch. Vorrede § 7. In diesen Beiträgen findet sich das
Protocoll von Lindau, welches die Frankfurter AA. Bd XVI enthalten.

Reichstag von Lindau 1496.
von Italienern und Franzoſen, von dem Papſt, ja von
Jedermann gefürchtet werde? Das rühre allein daher,
weil ſie zuſammenhalte und einmüthig ſey. Einem ſolchen
Beiſpiel ſollte man in Deutſchland nachfolgen. Die Worm-
ſer Ordnungen ſollte man wieder vornehmen, aber nicht
um davon zu ſchwatzen, ſondern um ſie wirklich auszu-
führen.“ 1 Glücklich die Beredſamkeit, welche Überzeugun-
gen zum Bewußtſeyn bringt, die aus dem Miterleben der
Dinge nothwendig hervorgehn! Der Ausſchuß beſchloß,
alſo in die Sache zu ſehen, daß das Weſen des Reichs
in eine andre Ordnung komme. Auf den Vorſchlag des
brandenburgiſchen Geſandten unterſuchten die Mitglieder
erſt ihre Vollmachten und befanden ſie dazu hinreichend.

Bei dieſen Geſinnnungen nahmen die Sachen gar bald
einen entſchiednen Gang.

Das Kammergericht, das im Juny ſeine Sitzungen
geſchloſſen hatte, ward im November bewogen, ſie wieder-
zueröffnen. Für die Beſoldung der Beiſitzer ward dadurch
geſorgt, daß man den gemeinen Pfennig in Regensburg
Nürnberg Worms und Frankfurt von den Juden einzu-
ziehen und dazu zu verwenden beſchloß. Der Churfürſt
hielt darauf, daß die Urtel vollzogen wurden, daß Nie-
mand ſeinen Beiſitzer abberufen durfte, daß den Städten
gegen die Fürſten ihr Recht wurde. Man beſchloß das
Gericht nach Worms zu verlegen, auch deshalb, weil man

1 Dieſe Worte ſagte der Churf. am 28 Nov. Eine aͤhnliche
Ergießung fuͤhrt der Auszug Scherers an: bei Fels: Erſter Beitrag
zur Reichsgeſch. Vorrede § 7. In dieſen Beitraͤgen findet ſich das
Protocoll von Lindau, welches die Frankfurter AA. Bd XVI enthalten.
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[125/0143] Reichstag von Lindau 1496. von Italienern und Franzoſen, von dem Papſt, ja von Jedermann gefürchtet werde? Das rühre allein daher, weil ſie zuſammenhalte und einmüthig ſey. Einem ſolchen Beiſpiel ſollte man in Deutſchland nachfolgen. Die Worm- ſer Ordnungen ſollte man wieder vornehmen, aber nicht um davon zu ſchwatzen, ſondern um ſie wirklich auszu- führen.“ 1 Glücklich die Beredſamkeit, welche Überzeugun- gen zum Bewußtſeyn bringt, die aus dem Miterleben der Dinge nothwendig hervorgehn! Der Ausſchuß beſchloß, alſo in die Sache zu ſehen, daß das Weſen des Reichs in eine andre Ordnung komme. Auf den Vorſchlag des brandenburgiſchen Geſandten unterſuchten die Mitglieder erſt ihre Vollmachten und befanden ſie dazu hinreichend. Bei dieſen Geſinnnungen nahmen die Sachen gar bald einen entſchiednen Gang. Das Kammergericht, das im Juny ſeine Sitzungen geſchloſſen hatte, ward im November bewogen, ſie wieder- zueröffnen. Für die Beſoldung der Beiſitzer ward dadurch geſorgt, daß man den gemeinen Pfennig in Regensburg Nürnberg Worms und Frankfurt von den Juden einzu- ziehen und dazu zu verwenden beſchloß. Der Churfürſt hielt darauf, daß die Urtel vollzogen wurden, daß Nie- mand ſeinen Beiſitzer abberufen durfte, daß den Städten gegen die Fürſten ihr Recht wurde. Man beſchloß das Gericht nach Worms zu verlegen, auch deshalb, weil man 1 Dieſe Worte ſagte der Churf. am 28 Nov. Eine aͤhnliche Ergießung fuͤhrt der Auszug Scherers an: bei Fels: Erſter Beitrag zur Reichsgeſch. Vorrede § 7. In dieſen Beitraͤgen findet ſich das Protocoll von Lindau, welches die Frankfurter AA. Bd XVI enthalten.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/143>, abgerufen am 22.11.2024.