und Bibrach, wie denn Herzog Albrecht von München Regensburg bereits an sich gezogen hatte. 1
Gleich bei der Erneuerung des Landfriedens i. J. 1487 sah man ein, daß an die Behauptung desselben nicht zu den- ken sey, wofern man nicht diesem einseitigen und gewalt- samen Verfahren ein Ende mache.
Dieß war der nächste und unmittelbar dringende An- laß, auf welchen unter Vermittelung des Kaisers 2 und einiger vorwaltenden Fürsten der schwäbische Bund im Fe- bruar 1488 geschlossen ward. Zunächst vereinigten sich die Ritterschaft, welche das Jahr zuvor ihre alte Verbin- dung St. Georgenschilds erneuert hatte, und die Städte. Sie versprachen einander sich gegen Fremde, die ihnen aus- ländische (nicht schwäbische) Rechte aufdrängen oder sie sonst beleidigen würden, gemeinschaftlich zur Wehre zu setzen. Um aber dabei vor eigenen Irrungen sicher zu seyn, und zugleich den verkündigten Landfrieden zu halten -- denn diese allgemeinere Absicht trat von allem Anfang hinzu, und gab der ganzen Vereinigung einen rechtlichen Anhalt -- beschlos- sen sie, ihre innern Zwistigkeiten immer durch schiedsrichter- lichen Ausspruch zu schlichten und stellten einen aus beiden Theilen gleichmäßig gewählten Bundesrath auf. Sehr bald traten benachbarte Fürsten, zunächst Wirtenberg und Bran- denburg, zu diesem Bunde und bildeten, Rittern und Städ-
1 Pfister Geschichte von Schwaben V, p. 272.
2 Gleich in seinem ersten Ausschreiben giebt der Kaiser als Zweck des Bundes an, daß die Stände "bei dem heiligen Reiche und ihren Freiheiten bleiben." Datt de pace pub. 272. Wer sollte glau- ben, daß wir für die Geschichte dieses wichtigsten aller früheren Bünde noch immer hauptsächlich auf Datt angewiesen sind?
Grundlegung einer neuen Verfaſſung.
und Bibrach, wie denn Herzog Albrecht von München Regensburg bereits an ſich gezogen hatte. 1
Gleich bei der Erneuerung des Landfriedens i. J. 1487 ſah man ein, daß an die Behauptung deſſelben nicht zu den- ken ſey, wofern man nicht dieſem einſeitigen und gewalt- ſamen Verfahren ein Ende mache.
Dieß war der nächſte und unmittelbar dringende An- laß, auf welchen unter Vermittelung des Kaiſers 2 und einiger vorwaltenden Fürſten der ſchwäbiſche Bund im Fe- bruar 1488 geſchloſſen ward. Zunächſt vereinigten ſich die Ritterſchaft, welche das Jahr zuvor ihre alte Verbin- dung St. Georgenſchilds erneuert hatte, und die Städte. Sie verſprachen einander ſich gegen Fremde, die ihnen aus- ländiſche (nicht ſchwäbiſche) Rechte aufdrängen oder ſie ſonſt beleidigen würden, gemeinſchaftlich zur Wehre zu ſetzen. Um aber dabei vor eigenen Irrungen ſicher zu ſeyn, und zugleich den verkündigten Landfrieden zu halten — denn dieſe allgemeinere Abſicht trat von allem Anfang hinzu, und gab der ganzen Vereinigung einen rechtlichen Anhalt — beſchloſ- ſen ſie, ihre innern Zwiſtigkeiten immer durch ſchiedsrichter- lichen Ausſpruch zu ſchlichten und ſtellten einen aus beiden Theilen gleichmäßig gewählten Bundesrath auf. Sehr bald traten benachbarte Fürſten, zunächſt Wirtenberg und Bran- denburg, zu dieſem Bunde und bildeten, Rittern und Städ-
1 Pfiſter Geſchichte von Schwaben V, p. 272.
2 Gleich in ſeinem erſten Ausſchreiben giebt der Kaiſer als Zweck des Bundes an, daß die Staͤnde „bei dem heiligen Reiche und ihren Freiheiten bleiben.“ Datt de pace pub. 272. Wer ſollte glau- ben, daß wir fuͤr die Geſchichte dieſes wichtigſten aller fruͤheren Buͤnde noch immer hauptſaͤchlich auf Datt angewieſen ſind?
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0119"n="101"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Grundlegung einer neuen Verfaſſung</hi>.</fw><lb/>
und Bibrach, wie denn Herzog Albrecht von München<lb/>
Regensburg bereits an ſich gezogen hatte. <noteplace="foot"n="1">Pfiſter Geſchichte von Schwaben <hirendition="#aq">V, p.</hi> 272.</note></p><lb/><p>Gleich bei der Erneuerung des Landfriedens i. J. 1487<lb/>ſah man ein, daß an die Behauptung deſſelben nicht zu den-<lb/>
ken ſey, wofern man nicht dieſem einſeitigen und gewalt-<lb/>ſamen Verfahren ein Ende mache.</p><lb/><p>Dieß war der nächſte und unmittelbar dringende An-<lb/>
laß, auf welchen unter Vermittelung des Kaiſers <noteplace="foot"n="2">Gleich in ſeinem erſten Ausſchreiben giebt der Kaiſer als<lb/>
Zweck des Bundes an, daß die Staͤnde „bei dem heiligen Reiche und<lb/>
ihren Freiheiten bleiben.“<hirendition="#aq">Datt de pace pub.</hi> 272. Wer ſollte glau-<lb/>
ben, daß wir fuͤr die Geſchichte dieſes wichtigſten aller fruͤheren<lb/>
Buͤnde noch immer hauptſaͤchlich auf Datt angewieſen ſind?</note> und<lb/>
einiger vorwaltenden Fürſten der ſchwäbiſche Bund im Fe-<lb/>
bruar 1488 geſchloſſen ward. Zunächſt vereinigten ſich<lb/>
die Ritterſchaft, welche das Jahr zuvor ihre alte Verbin-<lb/>
dung St. Georgenſchilds erneuert hatte, und die Städte.<lb/>
Sie verſprachen einander ſich gegen Fremde, die ihnen aus-<lb/>
ländiſche (nicht ſchwäbiſche) Rechte aufdrängen oder ſie<lb/>ſonſt beleidigen würden, gemeinſchaftlich zur Wehre zu ſetzen.<lb/>
Um aber dabei vor eigenen Irrungen ſicher zu ſeyn, und<lb/>
zugleich den verkündigten Landfrieden zu halten — denn dieſe<lb/>
allgemeinere Abſicht trat von allem Anfang hinzu, und gab<lb/>
der ganzen Vereinigung einen rechtlichen Anhalt — beſchloſ-<lb/>ſen ſie, ihre innern Zwiſtigkeiten immer durch ſchiedsrichter-<lb/>
lichen Ausſpruch zu ſchlichten und ſtellten einen aus beiden<lb/>
Theilen gleichmäßig gewählten Bundesrath auf. Sehr bald<lb/>
traten benachbarte Fürſten, zunächſt Wirtenberg und Bran-<lb/>
denburg, zu dieſem Bunde und bildeten, Rittern und Städ-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[101/0119]
Grundlegung einer neuen Verfaſſung.
und Bibrach, wie denn Herzog Albrecht von München
Regensburg bereits an ſich gezogen hatte. 1
Gleich bei der Erneuerung des Landfriedens i. J. 1487
ſah man ein, daß an die Behauptung deſſelben nicht zu den-
ken ſey, wofern man nicht dieſem einſeitigen und gewalt-
ſamen Verfahren ein Ende mache.
Dieß war der nächſte und unmittelbar dringende An-
laß, auf welchen unter Vermittelung des Kaiſers 2 und
einiger vorwaltenden Fürſten der ſchwäbiſche Bund im Fe-
bruar 1488 geſchloſſen ward. Zunächſt vereinigten ſich
die Ritterſchaft, welche das Jahr zuvor ihre alte Verbin-
dung St. Georgenſchilds erneuert hatte, und die Städte.
Sie verſprachen einander ſich gegen Fremde, die ihnen aus-
ländiſche (nicht ſchwäbiſche) Rechte aufdrängen oder ſie
ſonſt beleidigen würden, gemeinſchaftlich zur Wehre zu ſetzen.
Um aber dabei vor eigenen Irrungen ſicher zu ſeyn, und
zugleich den verkündigten Landfrieden zu halten — denn dieſe
allgemeinere Abſicht trat von allem Anfang hinzu, und gab
der ganzen Vereinigung einen rechtlichen Anhalt — beſchloſ-
ſen ſie, ihre innern Zwiſtigkeiten immer durch ſchiedsrichter-
lichen Ausſpruch zu ſchlichten und ſtellten einen aus beiden
Theilen gleichmäßig gewählten Bundesrath auf. Sehr bald
traten benachbarte Fürſten, zunächſt Wirtenberg und Bran-
denburg, zu dieſem Bunde und bildeten, Rittern und Städ-
1 Pfiſter Geſchichte von Schwaben V, p. 272.
2 Gleich in ſeinem erſten Ausſchreiben giebt der Kaiſer als
Zweck des Bundes an, daß die Staͤnde „bei dem heiligen Reiche und
ihren Freiheiten bleiben.“ Datt de pace pub. 272. Wer ſollte glau-
ben, daß wir fuͤr die Geſchichte dieſes wichtigſten aller fruͤheren
Buͤnde noch immer hauptſaͤchlich auf Datt angewieſen ſind?
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/119>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.