Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836.Buch VII. Kap. 2. Allgemeine Ausbreitung Tagen, sind seine Worte die ich mit ihm in Aschaffenburgzubrachte, erlangte ich den erwünschten Beschluß." Nur so viel sehen wir: auf den Fall, daß es aufs neue zum Krieg komme, ward die ernstliche Hülfe des Papstes zugesagt. Der Entschluß des Churfürsten von Mainz war aber Indessen war auch unter dieser Bedingung unendlich Maximilian sah wohl, wie viel er hiebei Papst Gre- 1) Montorio nennt Schweikard unico instigatore a far vol- tare Sassonia a favore dell' impre nella translatione dell' elet- torato. 2) Onnates Erklärung und das heftige Schreiben Ludovisio's
wider die Zurückgabe einer Chur an einen gotteslästerlichen Calvi- nisten bei Khevenhiller X, 67. 68. Buch VII. Kap. 2. Allgemeine Ausbreitung Tagen, ſind ſeine Worte die ich mit ihm in Aſchaffenburgzubrachte, erlangte ich den erwuͤnſchten Beſchluß.“ Nur ſo viel ſehen wir: auf den Fall, daß es aufs neue zum Krieg komme, ward die ernſtliche Huͤlfe des Papſtes zugeſagt. Der Entſchluß des Churfuͤrſten von Mainz war aber Indeſſen war auch unter dieſer Bedingung unendlich Maximilian ſah wohl, wie viel er hiebei Papſt Gre- 1) Montorio nennt Schweikard unico instigatore a far vol- tare Sassonia a favore dell’ impre nella translatione dell’ elet- torato. 2) Oñates Erklaͤrung und das heftige Schreiben Ludoviſio’s
wider die Zuruͤckgabe einer Chur an einen gotteslaͤſterlichen Calvi- niſten bei Khevenhiller X, 67. 68. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0484" n="472"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Buch</hi><hi rendition="#aq">VII.</hi><hi rendition="#g">Kap. 2. Allgemeine Ausbreitung</hi></fw><lb/> Tagen, ſind ſeine Worte die ich mit ihm in Aſchaffenburg<lb/> zubrachte, erlangte ich den erwuͤnſchten Beſchluß.“ Nur ſo<lb/> viel ſehen wir: auf den Fall, daß es aufs neue zum Krieg<lb/> komme, ward die ernſtliche Huͤlfe des Papſtes zugeſagt.</p><lb/> <p>Der Entſchluß des Churfuͤrſten von Mainz war aber<lb/> fuͤr die Sache entſcheidend. Seine beiden rheiniſchen Colle-<lb/> gen folgten ſeiner Meinung. Obwohl Brandenburg und<lb/> Sachſen noch immer widerſprachen — erſt ſpaͤter ward der<lb/> ſaͤchſiſche Widerſpruch ebenfalls durch den Erzbiſchof von<lb/> Mainz beſeitigt <note place="foot" n="1)"><hi rendition="#aq">Montorio</hi> nennt Schweikard <hi rendition="#aq">unico instigatore a far vol-<lb/> tare Sassonia a favore dell’ imp<hi rendition="#sup">re</hi> nella translatione dell’ elet-<lb/> torato.</hi></note> — obwohl auch der ſpaniſche Geſandte ſich<lb/> jetzt geradezu dagegen erklaͤrte <note place="foot" n="2)">O<hi rendition="#aq">ñ</hi>ates Erklaͤrung und das heftige Schreiben Ludoviſio’s<lb/> wider die Zuruͤckgabe einer Chur an einen gotteslaͤſterlichen Calvi-<lb/> niſten bei Khevenhiller <hi rendition="#aq">X,</hi> 67. 68.</note>: ſo ſchritt doch der Kaiſer<lb/> ſtandhaft vorwaͤrts. Am 25. Febr. 1623 uͤbertrug er die<lb/> Chur auf ſeinen ſiegreichen Verbuͤndeten; doch ſollte ſie an-<lb/> fangs bloß ein perſoͤnlicher Beſitz ſeyn: den pfaͤlziſchen Er-<lb/> ben und Agnaten ſollten ihre Rechte fuͤr die Zukunft vor-<lb/> behalten bleiben.</p><lb/> <p>Indeſſen war auch unter dieſer Bedingung unendlich<lb/> viel gewonnen, vor allem das Uebergewicht in dem hoͤchſten<lb/> Rathe des Reiches, deſſen Veifall nunmehr jedem neuen<lb/> Beſchluß zum Vortheil des Katholicismus eine rechtliche<lb/> Sanction gab.</p><lb/> <p>Maximilian ſah wohl, wie viel er hiebei Papſt Gre-<lb/> gor dem <hi rendition="#aq">XV.</hi> zu verdanken hatte. „Ew. Heiligkeit,“ ſchreibt<lb/> er ihm, „hat dieſe Sache nicht allein befoͤrdert, ſondern durch<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [472/0484]
Buch VII. Kap. 2. Allgemeine Ausbreitung
Tagen, ſind ſeine Worte die ich mit ihm in Aſchaffenburg
zubrachte, erlangte ich den erwuͤnſchten Beſchluß.“ Nur ſo
viel ſehen wir: auf den Fall, daß es aufs neue zum Krieg
komme, ward die ernſtliche Huͤlfe des Papſtes zugeſagt.
Der Entſchluß des Churfuͤrſten von Mainz war aber
fuͤr die Sache entſcheidend. Seine beiden rheiniſchen Colle-
gen folgten ſeiner Meinung. Obwohl Brandenburg und
Sachſen noch immer widerſprachen — erſt ſpaͤter ward der
ſaͤchſiſche Widerſpruch ebenfalls durch den Erzbiſchof von
Mainz beſeitigt 1) — obwohl auch der ſpaniſche Geſandte ſich
jetzt geradezu dagegen erklaͤrte 2): ſo ſchritt doch der Kaiſer
ſtandhaft vorwaͤrts. Am 25. Febr. 1623 uͤbertrug er die
Chur auf ſeinen ſiegreichen Verbuͤndeten; doch ſollte ſie an-
fangs bloß ein perſoͤnlicher Beſitz ſeyn: den pfaͤlziſchen Er-
ben und Agnaten ſollten ihre Rechte fuͤr die Zukunft vor-
behalten bleiben.
Indeſſen war auch unter dieſer Bedingung unendlich
viel gewonnen, vor allem das Uebergewicht in dem hoͤchſten
Rathe des Reiches, deſſen Veifall nunmehr jedem neuen
Beſchluß zum Vortheil des Katholicismus eine rechtliche
Sanction gab.
Maximilian ſah wohl, wie viel er hiebei Papſt Gre-
gor dem XV. zu verdanken hatte. „Ew. Heiligkeit,“ ſchreibt
er ihm, „hat dieſe Sache nicht allein befoͤrdert, ſondern durch
1) Montorio nennt Schweikard unico instigatore a far vol-
tare Sassonia a favore dell’ impre nella translatione dell’ elet-
torato.
2) Oñates Erklaͤrung und das heftige Schreiben Ludoviſio’s
wider die Zuruͤckgabe einer Chur an einen gotteslaͤſterlichen Calvi-
niſten bei Khevenhiller X, 67. 68.
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