wendig: im J. 1607 kam sie zusammen, und es war aufs neue von durchgreifenden Umwandlungen die Rede.
Wir bemerkten schon öfter die enge Verbindung in welche die Jesuiten mit Frankreich getreten, die Gunst die ihnen Heinrich IV. angedeihen ließ. Auch an den innern Streitigkeiten des Ordens nahm er Antheil: er war ganz für Aquaviva. In einem ausdrücklichen Schreiben sicherte er demselben nicht allein seine Gewogenheit zu: er gab auch der Congregation den Wunsch zu erkennen, daß in der Verfassung der Gesellschaft keine Aenderung vorgenommen werde 1).
Eines so mächtigen Schutzes wußte sich nun Aqua- viva vortrefflich zu bedienen.
Vornehmlich in den Provinzialcongregationen hatte der Widerstand, den er erfuhr, seinen Sitz. Er brachte jetzt ein Gesetz durch, kraft dessen erstens kein Vorschlag in einer Provinzialversammlung als angenommen betrachtet werden solle, wenn er nicht durch zwei Drittheile aller Stimmen gebilligt werde, und ferner auch ein auf diese Weise beliebter Vorschlag doch nur alsdann zur Berathung in der allgemeinen Versammlung gelangen könne, wenn in dieser die Majorität dazu ihre vorläufige Zustimmung gebe. Anordnungen, durch welche, wie man sieht, der Einfluß der Provinzialcongregationen außerordentlich geschmälert wurde.
1)Literae christianissimi regis ad congregatos patres IV Kal. Dec. 1607 bei Juvencius V, II, lib. IX, n. 108 "Vosque hortamur ad retinendam instituti vestri integritatem et splen- dorem".
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Austrag der jeſuitiſchen Sache.
wendig: im J. 1607 kam ſie zuſammen, und es war aufs neue von durchgreifenden Umwandlungen die Rede.
Wir bemerkten ſchon oͤfter die enge Verbindung in welche die Jeſuiten mit Frankreich getreten, die Gunſt die ihnen Heinrich IV. angedeihen ließ. Auch an den innern Streitigkeiten des Ordens nahm er Antheil: er war ganz fuͤr Aquaviva. In einem ausdruͤcklichen Schreiben ſicherte er demſelben nicht allein ſeine Gewogenheit zu: er gab auch der Congregation den Wunſch zu erkennen, daß in der Verfaſſung der Geſellſchaft keine Aenderung vorgenommen werde 1).
Eines ſo maͤchtigen Schutzes wußte ſich nun Aqua- viva vortrefflich zu bedienen.
Vornehmlich in den Provinzialcongregationen hatte der Widerſtand, den er erfuhr, ſeinen Sitz. Er brachte jetzt ein Geſetz durch, kraft deſſen erſtens kein Vorſchlag in einer Provinzialverſammlung als angenommen betrachtet werden ſolle, wenn er nicht durch zwei Drittheile aller Stimmen gebilligt werde, und ferner auch ein auf dieſe Weiſe beliebter Vorſchlag doch nur alsdann zur Berathung in der allgemeinen Verſammlung gelangen koͤnne, wenn in dieſer die Majoritaͤt dazu ihre vorlaͤufige Zuſtimmung gebe. Anordnungen, durch welche, wie man ſieht, der Einfluß der Provinzialcongregationen außerordentlich geſchmaͤlert wurde.
1)Literae christianissimi regis ad congregatos patres IV Kal. Dec. 1607 bei Juvencius V, II, lib. IX, n. 108 „Vosque hortamur ad retinendam instituti vestri integritatem et splen- dorem“.
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Austrag der jeſuitiſchen Sache.
wendig: im J. 1607 kam ſie zuſammen, und es war aufs
neue von durchgreifenden Umwandlungen die Rede.
Wir bemerkten ſchon oͤfter die enge Verbindung in
welche die Jeſuiten mit Frankreich getreten, die Gunſt die
ihnen Heinrich IV. angedeihen ließ. Auch an den innern
Streitigkeiten des Ordens nahm er Antheil: er war ganz
fuͤr Aquaviva. In einem ausdruͤcklichen Schreiben ſicherte
er demſelben nicht allein ſeine Gewogenheit zu: er gab auch
der Congregation den Wunſch zu erkennen, daß in der
Verfaſſung der Geſellſchaft keine Aenderung vorgenommen
werde 1).
Eines ſo maͤchtigen Schutzes wußte ſich nun Aqua-
viva vortrefflich zu bedienen.
Vornehmlich in den Provinzialcongregationen hatte der
Widerſtand, den er erfuhr, ſeinen Sitz. Er brachte jetzt
ein Geſetz durch, kraft deſſen erſtens kein Vorſchlag in
einer Provinzialverſammlung als angenommen betrachtet
werden ſolle, wenn er nicht durch zwei Drittheile aller
Stimmen gebilligt werde, und ferner auch ein auf dieſe
Weiſe beliebter Vorſchlag doch nur alsdann zur Berathung
in der allgemeinen Verſammlung gelangen koͤnne, wenn in
dieſer die Majoritaͤt dazu ihre vorlaͤufige Zuſtimmung gebe.
Anordnungen, durch welche, wie man ſieht, der Einfluß
der Provinzialcongregationen außerordentlich geſchmaͤlert
wurde.
1) Literae christianissimi regis ad congregatos patres IV
Kal. Dec. 1607 bei Juvencius V, II, lib. IX, n. 108 „Vosque
hortamur ad retinendam instituti vestri integritatem et splen-
dorem“.
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/367>, abgerufen am 21.11.2024.
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