bleibe er ihm doch zur Ehrfurcht und Unterordnung ver- pflichtet."
Es würde schon etwas bedeutet haben wenn die Pro- testanten auch nur allein diese Meinungen ausgebildet und festgehalten hätten. Aber noch viel wichtiger war es, daß sie damit bei einem Theile der französischen Katholiken Ein- gang fanden; oder vielmehr, daß diese ihnen durch eine frei entwickelte Ueberzeugung beistimmten.
Der päpstlichen Excommunication zum Trotz blieb noch immer ein nicht unbedeutender Kern guter Katholiken Heinrich dem III. getreu und ging alsdann zu Heinrich dem IV. über. Die jesuitischen Lehren schlugen bei dieser Partei nicht an. Es fehlte ihr nicht an Gründen um ihre Stel- lung zu vertheidigen, auch ohne darum vom Katholicis- mus abzufallen.
Sie bemühte sich zunächst die Gewalt des Clerus, sein Verhältniß zur weltlichen Macht nun einmal auch von der andern Seite her zu bestimmen. Sie fand, das geist- liche Reich sey nicht von dieser Welt, die Gewalt des Cle- rus beziehe sich nur auf geistliche Dinge: die Excommuni- cation könne ihrer Natur nach nur die kirchliche Gemein- schaft anbetreffen, von weltlichen Rechten vermöge sie nichts zu rauben. Aber ein König von Frankreich dürfe ja nicht einmal von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen werden: es gehöre dieß mit zu den Vorrechten des Wappens der Lilie: wie viel weniger sey der Versuch erlaubt ihm sein Erbrecht zu entreißen. Und wo stehe es nun vollends geschrieben, daß man gegen seinen König rebelliren, die Wege der Gewalt gegen ihn brauchen dürfe? Gott habe ihn
Päpste* 13
Oppoſition der Lehre.
bleibe er ihm doch zur Ehrfurcht und Unterordnung ver- pflichtet.“
Es wuͤrde ſchon etwas bedeutet haben wenn die Pro- teſtanten auch nur allein dieſe Meinungen ausgebildet und feſtgehalten haͤtten. Aber noch viel wichtiger war es, daß ſie damit bei einem Theile der franzoͤſiſchen Katholiken Ein- gang fanden; oder vielmehr, daß dieſe ihnen durch eine frei entwickelte Ueberzeugung beiſtimmten.
Der paͤpſtlichen Excommunication zum Trotz blieb noch immer ein nicht unbedeutender Kern guter Katholiken Heinrich dem III. getreu und ging alsdann zu Heinrich dem IV. uͤber. Die jeſuitiſchen Lehren ſchlugen bei dieſer Partei nicht an. Es fehlte ihr nicht an Gruͤnden um ihre Stel- lung zu vertheidigen, auch ohne darum vom Katholicis- mus abzufallen.
Sie bemuͤhte ſich zunaͤchſt die Gewalt des Clerus, ſein Verhaͤltniß zur weltlichen Macht nun einmal auch von der andern Seite her zu beſtimmen. Sie fand, das geiſt- liche Reich ſey nicht von dieſer Welt, die Gewalt des Cle- rus beziehe ſich nur auf geiſtliche Dinge: die Excommuni- cation koͤnne ihrer Natur nach nur die kirchliche Gemein- ſchaft anbetreffen, von weltlichen Rechten vermoͤge ſie nichts zu rauben. Aber ein Koͤnig von Frankreich duͤrfe ja nicht einmal von der Kirchengemeinſchaft ausgeſchloſſen werden: es gehoͤre dieß mit zu den Vorrechten des Wappens der Lilie: wie viel weniger ſey der Verſuch erlaubt ihm ſein Erbrecht zu entreißen. Und wo ſtehe es nun vollends geſchrieben, daß man gegen ſeinen Koͤnig rebelliren, die Wege der Gewalt gegen ihn brauchen duͤrfe? Gott habe ihn
Päpſte* 13
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Oppoſition der Lehre.
bleibe er ihm doch zur Ehrfurcht und Unterordnung ver-
pflichtet.“
Es wuͤrde ſchon etwas bedeutet haben wenn die Pro-
teſtanten auch nur allein dieſe Meinungen ausgebildet und
feſtgehalten haͤtten. Aber noch viel wichtiger war es, daß
ſie damit bei einem Theile der franzoͤſiſchen Katholiken Ein-
gang fanden; oder vielmehr, daß dieſe ihnen durch eine frei
entwickelte Ueberzeugung beiſtimmten.
Der paͤpſtlichen Excommunication zum Trotz blieb
noch immer ein nicht unbedeutender Kern guter Katholiken
Heinrich dem III. getreu und ging alsdann zu Heinrich dem
IV. uͤber. Die jeſuitiſchen Lehren ſchlugen bei dieſer Partei
nicht an. Es fehlte ihr nicht an Gruͤnden um ihre Stel-
lung zu vertheidigen, auch ohne darum vom Katholicis-
mus abzufallen.
Sie bemuͤhte ſich zunaͤchſt die Gewalt des Clerus,
ſein Verhaͤltniß zur weltlichen Macht nun einmal auch von
der andern Seite her zu beſtimmen. Sie fand, das geiſt-
liche Reich ſey nicht von dieſer Welt, die Gewalt des Cle-
rus beziehe ſich nur auf geiſtliche Dinge: die Excommuni-
cation koͤnne ihrer Natur nach nur die kirchliche Gemein-
ſchaft anbetreffen, von weltlichen Rechten vermoͤge ſie nichts
zu rauben. Aber ein Koͤnig von Frankreich duͤrfe ja nicht
einmal von der Kirchengemeinſchaft ausgeſchloſſen werden:
es gehoͤre dieß mit zu den Vorrechten des Wappens der
Lilie: wie viel weniger ſey der Verſuch erlaubt ihm ſein
Erbrecht zu entreißen. Und wo ſtehe es nun vollends
geſchrieben, daß man gegen ſeinen Koͤnig rebelliren, die Wege
der Gewalt gegen ihn brauchen duͤrfe? Gott habe ihn
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/205>, abgerufen am 04.05.2024.
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