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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752.

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Satyrische Briefe.
schen können. Da ich die Rechtsgelehrsamkeit
niemals anders, als handwerksmäßig gelernt habe:
so kann es mir nicht schwer fallen, so zu denken,
wie Sie befehlen. Sie, Gnädiger Herr, sollen
mein erstes Gesetze seyn. Jn der That sind mir
die übrigen Gesetze desto gleichgültiger, je weniger
ich mit ihnen bekannt bin. Nur das einzige bitte
ich, daß Sie mich auf Jhre Kosten wider höhere
Obrigkeiten vertreten, wenn mein Verfahren als
ungültig angefochten werden sollte. Sie erlangen
durch mich noch einen Vortheil, den Sie nicht
überall finden. Man hat ein Sprüchwort, ich
weiß aber nicht in welcher Sprache, daß diejenigen
Advocaten die gröbsten sind, die am wenigsten ver-
stehn. Glauben Sie, Gnädiger Herr, ich bin
für zween Advocaten unwissend, und für dreye
grob. Es wage es niemand, Sie und Jhre Ge-
rechtsame anzugreifen; ich will ihm so unbeschei-
den begegnen, daß er wenig Ehre davon haben soll.
Muß ich Strafe geben, so verlasse ich mich auf Jhr
baares Geld. Sollte es gar bis zum Gefängnisse
kommen, so werden Sie mich auf eine billige Art
schadlos halten; aber Abbitte und Ehrenerklärung
will ich ex officio thun, ohne etwas dafür zu verlan-
gen. Scheinen Jhnen diese Bewegungsgründe nicht
wichtig genug, mir Jhre Gerichte anzuvertrauen?
Jch will Jhnen noch einen Vorschlag thun. Jch
will die Beute mit Jhnen theilen. Die Gerichts-
sporteln sollen zur Hälfte Jhre seyn, wenn Sie mir
nur erlauben, noch einmal so viel von Jhren

Bauern
L

Satyriſche Briefe.
ſchen koͤnnen. Da ich die Rechtsgelehrſamkeit
niemals anders, als handwerksmaͤßig gelernt habe:
ſo kann es mir nicht ſchwer fallen, ſo zu denken,
wie Sie befehlen. Sie, Gnaͤdiger Herr, ſollen
mein erſtes Geſetze ſeyn. Jn der That ſind mir
die uͤbrigen Geſetze deſto gleichguͤltiger, je weniger
ich mit ihnen bekannt bin. Nur das einzige bitte
ich, daß Sie mich auf Jhre Koſten wider hoͤhere
Obrigkeiten vertreten, wenn mein Verfahren als
unguͤltig angefochten werden ſollte. Sie erlangen
durch mich noch einen Vortheil, den Sie nicht
uͤberall finden. Man hat ein Spruͤchwort, ich
weiß aber nicht in welcher Sprache, daß diejenigen
Advocaten die groͤbſten ſind, die am wenigſten ver-
ſtehn. Glauben Sie, Gnaͤdiger Herr, ich bin
fuͤr zween Advocaten unwiſſend, und fuͤr dreye
grob. Es wage es niemand, Sie und Jhre Ge-
rechtſame anzugreifen; ich will ihm ſo unbeſchei-
den begegnen, daß er wenig Ehre davon haben ſoll.
Muß ich Strafe geben, ſo verlaſſe ich mich auf Jhr
baares Geld. Sollte es gar bis zum Gefaͤngniſſe
kommen, ſo werden Sie mich auf eine billige Art
ſchadlos halten; aber Abbitte und Ehrenerklaͤrung
will ich ex officio thun, ohne etwas dafuͤr zu verlan-
gen. Scheinen Jhnen dieſe Bewegungsgruͤnde nicht
wichtig genug, mir Jhre Gerichte anzuvertrauen?
Jch will Jhnen noch einen Vorſchlag thun. Jch
will die Beute mit Jhnen theilen. Die Gerichts-
ſporteln ſollen zur Haͤlfte Jhre ſeyn, wenn Sie mir
nur erlauben, noch einmal ſo viel von Jhren

Bauern
L
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[161/0189] Satyriſche Briefe. ſchen koͤnnen. Da ich die Rechtsgelehrſamkeit niemals anders, als handwerksmaͤßig gelernt habe: ſo kann es mir nicht ſchwer fallen, ſo zu denken, wie Sie befehlen. Sie, Gnaͤdiger Herr, ſollen mein erſtes Geſetze ſeyn. Jn der That ſind mir die uͤbrigen Geſetze deſto gleichguͤltiger, je weniger ich mit ihnen bekannt bin. Nur das einzige bitte ich, daß Sie mich auf Jhre Koſten wider hoͤhere Obrigkeiten vertreten, wenn mein Verfahren als unguͤltig angefochten werden ſollte. Sie erlangen durch mich noch einen Vortheil, den Sie nicht uͤberall finden. Man hat ein Spruͤchwort, ich weiß aber nicht in welcher Sprache, daß diejenigen Advocaten die groͤbſten ſind, die am wenigſten ver- ſtehn. Glauben Sie, Gnaͤdiger Herr, ich bin fuͤr zween Advocaten unwiſſend, und fuͤr dreye grob. Es wage es niemand, Sie und Jhre Ge- rechtſame anzugreifen; ich will ihm ſo unbeſchei- den begegnen, daß er wenig Ehre davon haben ſoll. Muß ich Strafe geben, ſo verlaſſe ich mich auf Jhr baares Geld. Sollte es gar bis zum Gefaͤngniſſe kommen, ſo werden Sie mich auf eine billige Art ſchadlos halten; aber Abbitte und Ehrenerklaͤrung will ich ex officio thun, ohne etwas dafuͤr zu verlan- gen. Scheinen Jhnen dieſe Bewegungsgruͤnde nicht wichtig genug, mir Jhre Gerichte anzuvertrauen? Jch will Jhnen noch einen Vorſchlag thun. Jch will die Beute mit Jhnen theilen. Die Gerichts- ſporteln ſollen zur Haͤlfte Jhre ſeyn, wenn Sie mir nur erlauben, noch einmal ſo viel von Jhren Bauern L

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Zitationshilfe: [Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung03_1752/189>, abgerufen am 23.11.2024.