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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752.

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Satyrische Briefe.

"Das zweyte Capitel handelt von der Billig-
"keit, sich bestechen zu lassen. Jch zeige dieselbe
"aus dem Rechte der Natur, und fange den Be-
"weis von dem suum cuique an.

"Das dritte Capitel erläutert dieses aus den
"geistlichen und weltlichen Rechten noch mehr.

"Jm vierten Capitel führe ich die besondern
"Verfassungen jedes Landes, und

"im fünften die geheimen Statuta jedes Amts
"und jeder Expedition an. Dieses Capitel ist das
"stärkste; aber auch das nützlichste.

"Das sechste Capitel handelt eine Controvers
"über das Gewissen ab. Dieses Capitel ist eins der
"gelehrtesten, weil ich alle nur mögliche Antiqui-
"täten vom Gewissen zusammen getragen habe.

"Das siebente Capitel liefert Recepte wider
"das Gewissen.

"Nota! Dieses Capitel ist für alle Stände.

"Jch werde mir Mühe geben, im achten Ca-
"pitel zu zeigen, daß ein Richter schuldig sey, den
"Partheyen es leicht zu machen, wenn sie unge-
"wiß sind, wie sie es mit Anstand unternehmen
"sollen, ihn zu bestechen. Dieses ist ein Con-
"sectarium aus dem zweyten Capitel.

"Die
Satyriſche Briefe.

„Das zweyte Capitel handelt von der Billig-
„keit, ſich beſtechen zu laſſen. Jch zeige dieſelbe
„aus dem Rechte der Natur, und fange den Be-
„weis von dem ſuum cuique an.

„Das dritte Capitel erlaͤutert dieſes aus den
„geiſtlichen und weltlichen Rechten noch mehr.

„Jm vierten Capitel fuͤhre ich die beſondern
„Verfaſſungen jedes Landes, und

„im fuͤnften die geheimen Statuta jedes Amts
„und jeder Expedition an. Dieſes Capitel iſt das
„ſtaͤrkſte; aber auch das nuͤtzlichſte.

„Das ſechſte Capitel handelt eine Controvers
„uͤber das Gewiſſen ab. Dieſes Capitel iſt eins der
„gelehrteſten, weil ich alle nur moͤgliche Antiqui-
„taͤten vom Gewiſſen zuſammen getragen habe.

„Das ſiebente Capitel liefert Recepte wider
„das Gewiſſen.

Nota! Dieſes Capitel iſt fuͤr alle Staͤnde.

„Jch werde mir Muͤhe geben, im achten Ca-
„pitel zu zeigen, daß ein Richter ſchuldig ſey, den
„Partheyen es leicht zu machen, wenn ſie unge-
„wiß ſind, wie ſie es mit Anſtand unternehmen
„ſollen, ihn zu beſtechen. Dieſes iſt ein Con-
„ſectarium aus dem zweyten Capitel.

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[123/0151] Satyriſche Briefe. „Das zweyte Capitel handelt von der Billig- „keit, ſich beſtechen zu laſſen. Jch zeige dieſelbe „aus dem Rechte der Natur, und fange den Be- „weis von dem ſuum cuique an. „Das dritte Capitel erlaͤutert dieſes aus den „geiſtlichen und weltlichen Rechten noch mehr. „Jm vierten Capitel fuͤhre ich die beſondern „Verfaſſungen jedes Landes, und „im fuͤnften die geheimen Statuta jedes Amts „und jeder Expedition an. Dieſes Capitel iſt das „ſtaͤrkſte; aber auch das nuͤtzlichſte. „Das ſechſte Capitel handelt eine Controvers „uͤber das Gewiſſen ab. Dieſes Capitel iſt eins der „gelehrteſten, weil ich alle nur moͤgliche Antiqui- „taͤten vom Gewiſſen zuſammen getragen habe. „Das ſiebente Capitel liefert Recepte wider „das Gewiſſen. „Nota! Dieſes Capitel iſt fuͤr alle Staͤnde. „Jch werde mir Muͤhe geben, im achten Ca- „pitel zu zeigen, daß ein Richter ſchuldig ſey, den „Partheyen es leicht zu machen, wenn ſie unge- „wiß ſind, wie ſie es mit Anſtand unternehmen „ſollen, ihn zu beſtechen. Dieſes iſt ein Con- „ſectarium aus dem zweyten Capitel. „Die

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Zitationshilfe: [Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung03_1752/151>, abgerufen am 17.05.2024.