stande verdienen: Solches werden alle vernünftige, aber nur die nicht einsehen, welche auf einmal lä- cherlich und verächtlich werden würden, wenn man ihnen ihre schwarze Kleidung, und das Amt nähme, in welches sie sich geschlichen haben. Noch eine Re- densart fällt mir ein. Ein ehrwürdiges Amt suchen, heißt in einigen Parochien so viel, als des gnädigen Herrn Kammermädchen heirathen.
Gelehrt.
Das Wort gelehrt hat mit dem Worte tu- gendhaft beynahe ein gleiches Schicksal. Alle Leute wollen tugendhaft, alle, die studirt haben, wollen gelehrt seyn; aber, im Vertrauen zu sagen, sind es die wenigsten. Freylich liegt dieser Fehler nicht an denen, welche sich des Titels eines Gelehrten anmaaßen, sondern nur an etlichen eigensinnigen Köpfen, welche uns bereden wollen; es sey noch ein sehr großer Unterscheid zwischen einem Gelehrten, und zwischen einem Manne, der keine Profeßion oder kein Handwerk treibt, der in seiner Jugend die niedern Schulen frequentirt, auf höhern Schulen absolvirt, und endlich promovirt hat. Diese närrischen Rich- ter vergehen sich so weit, daß sie nicht einmal alle diejenigen für Gelehrte wollen gelten lassen, welche Bücher geschrieben haben. Was bleibt aber als- dann übrig? Sollten etwan nur diejenigen den Na- men eines Gelehrten verdienen, welche sich den Wis-
senschaf-
Verſuch
ſtande verdienen: Solches werden alle vernuͤnftige, aber nur die nicht einſehen, welche auf einmal laͤ- cherlich und veraͤchtlich werden wuͤrden, wenn man ihnen ihre ſchwarze Kleidung, und das Amt naͤhme, in welches ſie ſich geſchlichen haben. Noch eine Re- densart faͤllt mir ein. Ein ehrwuͤrdiges Amt ſuchen, heißt in einigen Parochien ſo viel, als des gnaͤdigen Herrn Kammermaͤdchen heirathen.
Gelehrt.
Das Wort gelehrt hat mit dem Worte tu- gendhaft beynahe ein gleiches Schickſal. Alle Leute wollen tugendhaft, alle, die ſtudirt haben, wollen gelehrt ſeyn; aber, im Vertrauen zu ſagen, ſind es die wenigſten. Freylich liegt dieſer Fehler nicht an denen, welche ſich des Titels eines Gelehrten anmaaßen, ſondern nur an etlichen eigenſinnigen Koͤpfen, welche uns bereden wollen; es ſey noch ein ſehr großer Unterſcheid zwiſchen einem Gelehrten, und zwiſchen einem Manne, der keine Profeßion oder kein Handwerk treibt, der in ſeiner Jugend die niedern Schulen frequentirt, auf hoͤhern Schulen abſolvirt, und endlich promovirt hat. Dieſe naͤrriſchen Rich- ter vergehen ſich ſo weit, daß ſie nicht einmal alle diejenigen fuͤr Gelehrte wollen gelten laſſen, welche Buͤcher geſchrieben haben. Was bleibt aber als- dann uͤbrig? Sollten etwan nur diejenigen den Na- men eines Gelehrten verdienen, welche ſich den Wiſ-
ſenſchaf-
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Verſuch
ſtande verdienen: Solches werden alle vernuͤnftige,
aber nur die nicht einſehen, welche auf einmal laͤ-
cherlich und veraͤchtlich werden wuͤrden, wenn man
ihnen ihre ſchwarze Kleidung, und das Amt naͤhme,
in welches ſie ſich geſchlichen haben. Noch eine Re-
densart faͤllt mir ein. Ein ehrwuͤrdiges Amt
ſuchen, heißt in einigen Parochien ſo viel, als des
gnaͤdigen Herrn Kammermaͤdchen heirathen.
Gelehrt.
Das Wort gelehrt hat mit dem Worte tu-
gendhaft beynahe ein gleiches Schickſal. Alle Leute
wollen tugendhaft, alle, die ſtudirt haben, wollen
gelehrt ſeyn; aber, im Vertrauen zu ſagen, ſind es
die wenigſten. Freylich liegt dieſer Fehler nicht
an denen, welche ſich des Titels eines Gelehrten
anmaaßen, ſondern nur an etlichen eigenſinnigen
Koͤpfen, welche uns bereden wollen; es ſey noch ein
ſehr großer Unterſcheid zwiſchen einem Gelehrten,
und zwiſchen einem Manne, der keine Profeßion oder
kein Handwerk treibt, der in ſeiner Jugend die niedern
Schulen frequentirt, auf hoͤhern Schulen abſolvirt,
und endlich promovirt hat. Dieſe naͤrriſchen Rich-
ter vergehen ſich ſo weit, daß ſie nicht einmal alle
diejenigen fuͤr Gelehrte wollen gelten laſſen, welche
Buͤcher geſchrieben haben. Was bleibt aber als-
dann uͤbrig? Sollten etwan nur diejenigen den Na-
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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 2. Leipzig, 1751, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung02_1751/184>, abgerufen am 16.02.2025.
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