Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.diesen Behörden wird sicherlich Aufklärung des Vor¬ Ueberhaupt muß man jedoch in allen Fällen, dieſen Behoͤrden wird ſicherlich Aufklaͤrung des Vor¬ Ueberhaupt muß man jedoch in allen Faͤllen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0015" n="7"/> dieſen Behoͤrden wird ſicherlich Aufklaͤrung des Vor¬<lb/> falls und Genugthuung erfolgen und mehr kann<lb/> man mit Billigkeit nicht verlangen. Es ſchadet<lb/> nichts, wenn eine ſolche Erklaͤrung, oder Genug¬<lb/> thung, nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben<lb/> wird, ſondern erſt mit der Zeit erfolgt. Man hat<lb/> denn doch dadurch ſchon ſo viel erlangt, daß man<lb/> Verdruß und Aerger vermieden hat, welches fuͤr<lb/> die Geſundheit und Zufriedenheit kein geringer Ge¬<lb/> winn iſt. Die Oberpoſtaͤmter und Landesregierun¬<lb/> gen ſind denn doch verbunden, die angebrachten<lb/> Beſchwerden gehoͤrig zu unterſuchen und zu ent¬<lb/> ſcheiden, welches auch von denſelben ſicher mit<lb/> groͤßerm Nachdruck und Erfolge geſchieht, als von<lb/> einem Individuo durch Zank mit dem Poſtbedien¬<lb/> ten. Falls aber auch auf dieſem Wege nichts aus¬<lb/> zurichten waͤre (wie leider bisweilen der Fall ſeyn<lb/> kann) ſo bleibt freilich nichts uͤbrig, wenn man<lb/> nicht weiter oberrichterliche Huͤlfe ſuchen will, als<lb/> vorlaͤufig die Beſchwerden dem Publikum ſelbſt zur<lb/> Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. —</p><lb/> <p>Ueberhaupt muß man jedoch in allen Faͤllen,<lb/> wo wir Beſchwerden gegen die Poſt zu haben<lb/> glauben, bedenken, daß der Poſtofficiant nach Vor¬<lb/> ſchrift und Inſtruction handeln muß und daß er es<lb/> nicht leicht wagen werde, gegen Vorſchrift und In¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0015]
dieſen Behoͤrden wird ſicherlich Aufklaͤrung des Vor¬
falls und Genugthuung erfolgen und mehr kann
man mit Billigkeit nicht verlangen. Es ſchadet
nichts, wenn eine ſolche Erklaͤrung, oder Genug¬
thung, nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben
wird, ſondern erſt mit der Zeit erfolgt. Man hat
denn doch dadurch ſchon ſo viel erlangt, daß man
Verdruß und Aerger vermieden hat, welches fuͤr
die Geſundheit und Zufriedenheit kein geringer Ge¬
winn iſt. Die Oberpoſtaͤmter und Landesregierun¬
gen ſind denn doch verbunden, die angebrachten
Beſchwerden gehoͤrig zu unterſuchen und zu ent¬
ſcheiden, welches auch von denſelben ſicher mit
groͤßerm Nachdruck und Erfolge geſchieht, als von
einem Individuo durch Zank mit dem Poſtbedien¬
ten. Falls aber auch auf dieſem Wege nichts aus¬
zurichten waͤre (wie leider bisweilen der Fall ſeyn
kann) ſo bleibt freilich nichts uͤbrig, wenn man
nicht weiter oberrichterliche Huͤlfe ſuchen will, als
vorlaͤufig die Beſchwerden dem Publikum ſelbſt zur
Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. —
Ueberhaupt muß man jedoch in allen Faͤllen,
wo wir Beſchwerden gegen die Poſt zu haben
glauben, bedenken, daß der Poſtofficiant nach Vor¬
ſchrift und Inſtruction handeln muß und daß er es
nicht leicht wagen werde, gegen Vorſchrift und In¬
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