Die erste Note einer jeden Figur, es mag diese aus drey, oder vier, oder sechs Noten bestehen, muß man allezeit ein klein wenig anhalten: um die Zunge mit den Fingern in gleicher Bewegung zu erhalten; damit jede Note ihr gehöriges Zeitmaaß bekomme.
16. §.
Die geschwinden Noten, deren viere, oder mehrere auf einerley Tone vorkommen, dienen zur Probe, ob man die Doppelzunge recht aus- übe, das ist, ob die zweyte Note eben so scharf, als die erste, gestoßen werde. Fehlet es noch hieran; so kann man auch die rollenden Passagien nicht brillant und lebhaft genug vortragen.
Des VI. Hauptstücks Anhang. Einige Anmerkungen zum Gebrauche des Hoboe, und des Bassons.
1. §.
Weil der Hoboe und der Basson, wenn man die Fingerordnung und den Ansatz ausnimmt, in einigen Stücken mit der Flöte tra- versiere einerley Eigenschaft im Spielen haben: so können die, welche eines dieser beyden Jnstrumente handhaben, sich nicht nur diese Anwei- sung von dem Gebrauche der zweyerley Arten des Zungenstoßes mit ti und tiri; sondern auch überhaupt die ganze Lehre von der Flöte, so weit sie nicht die Fingerordnung, und den Ansatz betrift, zu Nutzen machen.
2. §.
Man bemerke nur, bey dem Zungenstoße mit ti, daß man, weil das Rohr zwischen die Lippen genommen wird, anstatt die Spitze der Zunge, wie bey der Flöte geschieht, krumm zu machen, und oben an den Gaumen zu drücken, die Zunge vielmehr gerade ausstrecken müsse. Mit der Spitze derselben machet man die Oeffnung des Rohres zu, um den
Wind
Vom Gebrauche der Zunge mit dem Woͤrtchen did’ll.
15. §.
Die erſte Note einer jeden Figur, es mag dieſe aus drey, oder vier, oder ſechs Noten beſtehen, muß man allezeit ein klein wenig anhalten: um die Zunge mit den Fingern in gleicher Bewegung zu erhalten; damit jede Note ihr gehoͤriges Zeitmaaß bekomme.
16. §.
Die geſchwinden Noten, deren viere, oder mehrere auf einerley Tone vorkommen, dienen zur Probe, ob man die Doppelzunge recht aus- uͤbe, das iſt, ob die zweyte Note eben ſo ſcharf, als die erſte, geſtoßen werde. Fehlet es noch hieran; ſo kann man auch die rollenden Paſſagien nicht brillant und lebhaft genug vortragen.
Des VI. Hauptſtuͤcks Anhang. Einige Anmerkungen zum Gebrauche des Hoboe, und des Baſſons.
1. §.
Weil der Hoboe und der Baſſon, wenn man die Fingerordnung und den Anſatz ausnimmt, in einigen Stuͤcken mit der Floͤte tra- verſiere einerley Eigenſchaft im Spielen haben: ſo koͤnnen die, welche eines dieſer beyden Jnſtrumente handhaben, ſich nicht nur dieſe Anwei- ſung von dem Gebrauche der zweyerley Arten des Zungenſtoßes mit ti und tiri; ſondern auch uͤberhaupt die ganze Lehre von der Floͤte, ſo weit ſie nicht die Fingerordnung, und den Anſatz betrift, zu Nutzen machen.
2. §.
Man bemerke nur, bey dem Zungenſtoße mit ti, daß man, weil das Rohr zwiſchen die Lippen genommen wird, anſtatt die Spitze der Zunge, wie bey der Floͤte geſchieht, krumm zu machen, und oben an den Gaumen zu druͤcken, die Zunge vielmehr gerade ausſtrecken muͤſſe. Mit der Spitze derſelben machet man die Oeffnung des Rohres zu, um den
Wind
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Vom Gebrauche der Zunge mit dem Woͤrtchen did’ll.
15. §.
Die erſte Note einer jeden Figur, es mag dieſe aus drey, oder vier,
oder ſechs Noten beſtehen, muß man allezeit ein klein wenig anhalten:
um die Zunge mit den Fingern in gleicher Bewegung zu erhalten; damit
jede Note ihr gehoͤriges Zeitmaaß bekomme.
16. §.
Die geſchwinden Noten, deren viere, oder mehrere auf einerley
Tone vorkommen, dienen zur Probe, ob man die Doppelzunge recht aus-
uͤbe, das iſt, ob die zweyte Note eben ſo ſcharf, als die erſte, geſtoßen
werde. Fehlet es noch hieran; ſo kann man auch die rollenden Paſſagien
nicht brillant und lebhaft genug vortragen.
Des VI. Hauptſtuͤcks
Anhang.
Einige Anmerkungen zum Gebrauche des
Hoboe, und des Baſſons.
1. §.
Weil der Hoboe und der Baſſon, wenn man die Fingerordnung
und den Anſatz ausnimmt, in einigen Stuͤcken mit der Floͤte tra-
verſiere einerley Eigenſchaft im Spielen haben: ſo koͤnnen die, welche
eines dieſer beyden Jnſtrumente handhaben, ſich nicht nur dieſe Anwei-
ſung von dem Gebrauche der zweyerley Arten des Zungenſtoßes mit ti
und tiri; ſondern auch uͤberhaupt die ganze Lehre von der Floͤte, ſo weit
ſie nicht die Fingerordnung, und den Anſatz betrift, zu Nutzen machen.
2. §.
Man bemerke nur, bey dem Zungenſtoße mit ti, daß man, weil
das Rohr zwiſchen die Lippen genommen wird, anſtatt die Spitze der
Zunge, wie bey der Floͤte geſchieht, krumm zu machen, und oben an den
Gaumen zu druͤcken, die Zunge vielmehr gerade ausſtrecken muͤſſe. Mit
der Spitze derſelben machet man die Oeffnung des Rohres zu, um den
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Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quantz_versuch_1752/89>, abgerufen am 16.02.2025.
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