thig ist, dienet: so wird man sehen können, daß diese eingebildete Schwie- rigkeit nicht viel auf sich hat.
10. §.
Daß die krumme Klappe oben auf, in gerader Linie mit den Lö- chern; die kleine Klappe aber gleich daneben, gegen den kleinen Finger gesetzet werden müsse; wird man aus der, in der ersten Tabelle abgezeich- neten Flöte, ersehen können. Spielet aber jemand links, so muß die Krümme von der großen Klappe auf die andere Seite gebeuget, und die kleine Klappe auch dahin gesetzet werden: und zwar so, daß man beyde Klappen mit dem kleinen Finger bequem erreichen könne; es sey auf der einen oder der andern Seite. Deswegen muß der Haken von der krum- men Klappe nicht zu lang seyn, sondern nur so, daß zwar die krumme Klappe fast die Breite eines kleinen Fingers länger sey, als die kleine; nicht aber vor derselben vorstehe: damit man die kleine niederdrücken könne, ohne die krumme zu berühren. Machet man aber die krumme Klappe mit zween Haken, wie die C Klappe an dem Hoboe; und setzet auf der an- dern Seite auch eine kleine Klappe: so kann eine solche Flöte, von einem jeden, er spiele rechts oder links, gebrauchet werden.
11. §.
Um die Löcher bey den zwo Klappen rein zu stimmen, muß man zu der kleinen, die Terze G, und die Quinte B versuchen: s. Tab. II. (o) und zu der krummen das H und Fis, zu welchen dieses Dis die große Terze macht. s. (p)
12. §.
Weil die Fingerordnung auf der Flöte traverfiere viel Aehnlichkeit mit der auf dem Hoboe hat: so glauben viele, daß ein jeder, der den Hoboe spielet, die Flöte traversiere von sich selbst erlernen könne: und daher kommen so viele unrichtige Ordnungen der Finger, und ungeschikte Arten des Ansatzes. Diese beyden Jnstrumente aber, sind, wie jeder leicht abnehmen kann, ihren Eigenschaften nach gar sehr von einander unterschieden: man muß sich also durch das angeführte Vorurtheil, nicht verführen lassen.
Das
und der Tonleiter der Floͤte.
thig iſt, dienet: ſo wird man ſehen koͤnnen, daß dieſe eingebildete Schwie- rigkeit nicht viel auf ſich hat.
10. §.
Daß die krumme Klappe oben auf, in gerader Linie mit den Loͤ- chern; die kleine Klappe aber gleich daneben, gegen den kleinen Finger geſetzet werden muͤſſe; wird man aus der, in der erſten Tabelle abgezeich- neten Floͤte, erſehen koͤnnen. Spielet aber jemand links, ſo muß die Kruͤmme von der großen Klappe auf die andere Seite gebeuget, und die kleine Klappe auch dahin geſetzet werden: und zwar ſo, daß man beyde Klappen mit dem kleinen Finger bequem erreichen koͤnne; es ſey auf der einen oder der andern Seite. Deswegen muß der Haken von der krum- men Klappe nicht zu lang ſeyn, ſondern nur ſo, daß zwar die krumme Klappe faſt die Breite eines kleinen Fingers laͤnger ſey, als die kleine; nicht aber vor derſelben vorſtehe: damit man die kleine niederdruͤcken koͤnne, ohne die krumme zu beruͤhren. Machet man aber die krumme Klappe mit zween Haken, wie die C Klappe an dem Hoboe; und ſetzet auf der an- dern Seite auch eine kleine Klappe: ſo kann eine ſolche Floͤte, von einem jeden, er ſpiele rechts oder links, gebrauchet werden.
11. §.
Um die Loͤcher bey den zwo Klappen rein zu ſtimmen, muß man zu der kleinen, die Terze G, und die Quinte B verſuchen: ſ. Tab. II. (o) und zu der krummen das H und Fis, zu welchen dieſes Dis die große Terze macht. ſ. (p)
12. §.
Weil die Fingerordnung auf der Floͤte traverfiere viel Aehnlichkeit mit der auf dem Hoboe hat: ſo glauben viele, daß ein jeder, der den Hoboe ſpielet, die Floͤte traverſiere von ſich ſelbſt erlernen koͤnne: und daher kommen ſo viele unrichtige Ordnungen der Finger, und ungeſchikte Arten des Anſatzes. Dieſe beyden Jnſtrumente aber, ſind, wie jeder leicht abnehmen kann, ihren Eigenſchaften nach gar ſehr von einander unterſchieden: man muß ſich alſo durch das angefuͤhrte Vorurtheil, nicht verfuͤhren laſſen.
Das
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und der Tonleiter der Floͤte.
thig iſt, dienet: ſo wird man ſehen koͤnnen, daß dieſe eingebildete Schwie-
rigkeit nicht viel auf ſich hat.
10. §.
Daß die krumme Klappe oben auf, in gerader Linie mit den Loͤ-
chern; die kleine Klappe aber gleich daneben, gegen den kleinen Finger
geſetzet werden muͤſſe; wird man aus der, in der erſten Tabelle abgezeich-
neten Floͤte, erſehen koͤnnen. Spielet aber jemand links, ſo muß die
Kruͤmme von der großen Klappe auf die andere Seite gebeuget, und die
kleine Klappe auch dahin geſetzet werden: und zwar ſo, daß man beyde
Klappen mit dem kleinen Finger bequem erreichen koͤnne; es ſey auf der
einen oder der andern Seite. Deswegen muß der Haken von der krum-
men Klappe nicht zu lang ſeyn, ſondern nur ſo, daß zwar die krumme
Klappe faſt die Breite eines kleinen Fingers laͤnger ſey, als die kleine;
nicht aber vor derſelben vorſtehe: damit man die kleine niederdruͤcken koͤnne,
ohne die krumme zu beruͤhren. Machet man aber die krumme Klappe mit
zween Haken, wie die C Klappe an dem Hoboe; und ſetzet auf der an-
dern Seite auch eine kleine Klappe: ſo kann eine ſolche Floͤte, von
einem jeden, er ſpiele rechts oder links, gebrauchet werden.
11. §.
Um die Loͤcher bey den zwo Klappen rein zu ſtimmen, muß man zu
der kleinen, die Terze G, und die Quinte B verſuchen: ſ. Tab. II. (o)
und zu der krummen das H und Fis, zu welchen dieſes Dis die große
Terze macht. ſ. (p)
12. §.
Weil die Fingerordnung auf der Floͤte traverfiere viel Aehnlichkeit
mit der auf dem Hoboe hat: ſo glauben viele, daß ein jeder, der den
Hoboe ſpielet, die Floͤte traverſiere von ſich ſelbſt erlernen koͤnne: und
daher kommen ſo viele unrichtige Ordnungen der Finger, und ungeſchikte
Arten des Anſatzes. Dieſe beyden Jnſtrumente aber, ſind, wie jeder
leicht abnehmen kann, ihren Eigenſchaften nach gar ſehr von einander
unterſchieden: man muß ſich alſo durch das angefuͤhrte Vorurtheil, nicht
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Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quantz_versuch_1752/57>, abgerufen am 16.02.2025.
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