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Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752.

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Des XVII. Hauptstücks.
VI. Abschnitt.
Von dem Clavieristen insbesondere.
1. §.

Nicht alle, die den Generalbaß verstehen, sind auch deswegen zugleich
gute Accompagnisten. Eines muß durch Regeln; das andere aus
Erfahrung, und endlich aus eigener Empfindung erlernet werden.

2. §.

Jn das erstere mich einzulassen, ist meine Absicht nicht: weil es
darinne an Anweisung nicht fehlet. Wegen des letztern aber, will ich,
weil es zu meinem Zwecke gehöret, mit Erlaubniß der Herren Clavieri-
sten, nur in der Kürze etwas weniges erinnern; das übrige aber, einem
jeden geschikten und erfahrnen Clavierspieler, zum weitern Nachdenken
anheim stellen.

3. §.

Es ist, wie oben gesaget worden, möglich, daß einer der die Wissen-
schaft des Generalbasses aus dem Grunde inne hat, dennoch ein schlechter
Accompagnist seyn könne. Der Generalbaß erfodert, daß die Stimmen,
welche der Spieler über den Baß, aus dem Stegreife, nnd nach Anleitung
der Signaturen hinzusetzet, nach den Regeln, und als wenn solche auf
dem Papiere geschrieben stünden, gespielet werden müssen. Die Kunst
zu begleiten, erfodert nicht nur dieses, sondern auch noch viel ein
mehrers.

4. §.

Die allgemeine Regel vom Generalbaß ist, daß man allezeit vier-
stimmig spiele: wenn man aber recht gut accompagniren will, thut es oft
bessere Wirkung, wenn man sich nicht so genau hieran bindet; wenn man
vielmehr einige Stimmen wegläßt, oder wohl gar den Baß mit der rech-

ten




Des XVII. Hauptſtuͤcks.
VI. Abſchnitt.
Von dem Clavieriſten insbeſondere.
1. §.

Nicht alle, die den Generalbaß verſtehen, ſind auch deswegen zugleich
gute Accompagniſten. Eines muß durch Regeln; das andere aus
Erfahrung, und endlich aus eigener Empfindung erlernet werden.

2. §.

Jn das erſtere mich einzulaſſen, iſt meine Abſicht nicht: weil es
darinne an Anweiſung nicht fehlet. Wegen des letztern aber, will ich,
weil es zu meinem Zwecke gehoͤret, mit Erlaubniß der Herren Clavieri-
ſten, nur in der Kuͤrze etwas weniges erinnern; das uͤbrige aber, einem
jeden geſchikten und erfahrnen Clavierſpieler, zum weitern Nachdenken
anheim ſtellen.

3. §.

Es iſt, wie oben geſaget worden, moͤglich, daß einer der die Wiſſen-
ſchaft des Generalbaſſes aus dem Grunde inne hat, dennoch ein ſchlechter
Accompagniſt ſeyn koͤnne. Der Generalbaß erfodert, daß die Stimmen,
welche der Spieler uͤber den Baß, aus dem Stegreife, nnd nach Anleitung
der Signaturen hinzuſetzet, nach den Regeln, und als wenn ſolche auf
dem Papiere geſchrieben ſtuͤnden, geſpielet werden muͤſſen. Die Kunſt
zu begleiten, erfodert nicht nur dieſes, ſondern auch noch viel ein
mehrers.

4. §.

Die allgemeine Regel vom Generalbaß iſt, daß man allezeit vier-
ſtimmig ſpiele: wenn man aber recht gut accompagniren will, thut es oft
beſſere Wirkung, wenn man ſich nicht ſo genau hieran bindet; wenn man
vielmehr einige Stimmen weglaͤßt, oder wohl gar den Baß mit der rech-

ten
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[223/0241] Des XVII. Hauptſtuͤcks. VI. Abſchnitt. Von dem Clavieriſten insbeſondere. 1. §. Nicht alle, die den Generalbaß verſtehen, ſind auch deswegen zugleich gute Accompagniſten. Eines muß durch Regeln; das andere aus Erfahrung, und endlich aus eigener Empfindung erlernet werden. 2. §. Jn das erſtere mich einzulaſſen, iſt meine Abſicht nicht: weil es darinne an Anweiſung nicht fehlet. Wegen des letztern aber, will ich, weil es zu meinem Zwecke gehoͤret, mit Erlaubniß der Herren Clavieri- ſten, nur in der Kuͤrze etwas weniges erinnern; das uͤbrige aber, einem jeden geſchikten und erfahrnen Clavierſpieler, zum weitern Nachdenken anheim ſtellen. 3. §. Es iſt, wie oben geſaget worden, moͤglich, daß einer der die Wiſſen- ſchaft des Generalbaſſes aus dem Grunde inne hat, dennoch ein ſchlechter Accompagniſt ſeyn koͤnne. Der Generalbaß erfodert, daß die Stimmen, welche der Spieler uͤber den Baß, aus dem Stegreife, nnd nach Anleitung der Signaturen hinzuſetzet, nach den Regeln, und als wenn ſolche auf dem Papiere geſchrieben ſtuͤnden, geſpielet werden muͤſſen. Die Kunſt zu begleiten, erfodert nicht nur dieſes, ſondern auch noch viel ein mehrers. 4. §. Die allgemeine Regel vom Generalbaß iſt, daß man allezeit vier- ſtimmig ſpiele: wenn man aber recht gut accompagniren will, thut es oft beſſere Wirkung, wenn man ſich nicht ſo genau hieran bindet; wenn man vielmehr einige Stimmen weglaͤßt, oder wohl gar den Baß mit der rech- ten

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Zitationshilfe: Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quantz_versuch_1752/241>, abgerufen am 23.11.2024.