Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.Des andern Buchs beständige Zusammensetz- und Ver-einigung vieler Republiquen rich- ten. Die gewöhnlichsten aber sind die jenigen/ die zur Hülff-Leistung und Beystande in Offensiv- und Defensiv-Kriegen/ oder zu Ein- richtung derer Commercien gestifftet werden. §. 7. Es ist über diß noch bekant §. 8.
Des andern Buchs beſtaͤndige Zuſammenſetz- und Ver-einigung vieler Republiquen rich- ten. Die gewoͤhnlichſten aber ſind die jenigen/ die zur Huͤlff-Leiſtung und Beyſtande in Offenſiv- und Defenſiv-Kriegen/ oder zu Ein- richtung derer Commercien geſtifftet werden. §. 7. Es iſt uͤber diß noch bekant §. 8.
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Des andern Buchs
beſtaͤndige Zuſammenſetz- und Ver-
einigung vieler Republiquen rich-
ten. Die gewoͤhnlichſten aber ſind
die jenigen/ die zur Huͤlff-Leiſtung
und Beyſtande in Offenſiv- und
Defenſiv-Kriegen/ oder zu Ein-
richtung derer Commercien geſtifftet
werden.
§. 7. Es iſt uͤber diß noch bekant
die Eintheilung in die Real- und
Perſonal-Alliantzen; deren dieſe
ſind/ welche mit einem Koͤnige oder
abſoluten Regenten vor und auff dero
Perſon geſchloſſen werden/ und alſo
zugleich mit ihrem Tode auffhoͤren.
Jene aber werden nicht ſo wohl mit
denenſelben vor ihre Perſon/ als in
Anſehen der Republique und des
gantzen Volcks errichtet/ und haben
ihren Beſtand dennoch/ obgleich ihre
erſten Urheber vorlaͤngſt zu ſeyn auff-
gehoͤret.
§. 8.
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