Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.sechzehendes Capitel. und Versprechen muß dergleichendurchaus nicht geschehen. §. 6. Anlangende die Gewalt/ die die
ſechzehendes Capitel. und Verſprechen muß dergleichendurchaus nicht geſchehen. §. 6. Anlangende die Gewalt/ die die
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0643" n="579"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">ſechzehendes Capitel.</hi></fw><lb/> und Verſprechen muß dergleichen<lb/> durchaus nicht geſchehen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 6.</head> <p>Anlangende die Gewalt/ die<lb/> man im Kriege gegen des Feindes<lb/> Perſon und Guͤter brauchet/ ſo iſt ein<lb/> Unterſcheid zu machen unter dem je-<lb/> nigen/ <hi rendition="#fr">was ein Feind rechtmaͤßi-<lb/> ger Weiſe zu leiden ſich nicht ent-<lb/> brechen kan/ und was ihm ohne<lb/> Begehung einer unmenſchlichen<lb/> Grauſamkeit nicht kan bewieſen<lb/> werden.</hi> Denn indem der jenige/<lb/> der ſich feindſeelig gegen mich erklaͤ-<lb/> ret/ eben hiedurch zu verſtehen giebet/<lb/> daß er mir alles aͤuſſerſte Ubel anthun<lb/> wolle/ ſo raͤumet er mir zwar hin-<lb/> wiederum auch ſeines Orts ein/ daß<lb/> ich ihn ohne einige Maſſe und Auff-<lb/> hoͤren verfolgen moͤge; gleichwohl<lb/> aber ſo befiehlet die Menſchligkeit/<lb/> daß man/ ſo viel es zwar der gewaltſa-<lb/> me Lauff derer Waffen geſtattet/ dem<lb/> Feinde mehr Ubels nicht zufuͤge/ als<lb/> <fw place="bottom" type="catch">die</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [579/0643]
ſechzehendes Capitel.
und Verſprechen muß dergleichen
durchaus nicht geſchehen.
§. 6. Anlangende die Gewalt/ die
man im Kriege gegen des Feindes
Perſon und Guͤter brauchet/ ſo iſt ein
Unterſcheid zu machen unter dem je-
nigen/ was ein Feind rechtmaͤßi-
ger Weiſe zu leiden ſich nicht ent-
brechen kan/ und was ihm ohne
Begehung einer unmenſchlichen
Grauſamkeit nicht kan bewieſen
werden. Denn indem der jenige/
der ſich feindſeelig gegen mich erklaͤ-
ret/ eben hiedurch zu verſtehen giebet/
daß er mir alles aͤuſſerſte Ubel anthun
wolle/ ſo raͤumet er mir zwar hin-
wiederum auch ſeines Orts ein/ daß
ich ihn ohne einige Maſſe und Auff-
hoͤren verfolgen moͤge; gleichwohl
aber ſo befiehlet die Menſchligkeit/
daß man/ ſo viel es zwar der gewaltſa-
me Lauff derer Waffen geſtattet/ dem
Feinde mehr Ubels nicht zufuͤge/ als
die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |