Pufendorf, Samuel von: Einleitung zu der Historie der Vornehmsten Reiche und Staaten. Frankfurt (Main), 1682.von Engeland. rühren wollen. Und zwar so war daserste das Königreich von Kent, so begunn An. 455. und währete unter siebenzehen Königen biß An. 827. daß es von den West- Saxen bezwungen ward. Das zweyte war das von Sussex, so An. 488. den An- fang nahm/ und unter fünf Königen biß An. 601. währete/ da es gleichfals von den West-Saxen zur Provintz gemacht ward. Das dritte war der West-Saxen/ so begunte Anno 519. und währete unter neunzehen Königen 561. Jahr. Dessen eilf- ter König Ine hat angeordnet/ daß jeder Unterthan/ so 19. Pence in Vermögen hätte/ jährlich einen Pence an den Pabst zu Rom geben solte; welche Schatzung man erst des Königs Allmosen/ darnach Peters Pence hieß. Das vierdte Reich war das von Essex, so den Anfang nahm A. 527. und stund unter 14. Königen biß An. 808. da es von den West-Saxen bezwungen ward. Das fünfte war das von Nor- thumberland, so seinen Anfang nahm A. 547. und währete unter 23. Königen biß A. 926. da es unter der West-Saxen Bot- mässigkeit gerieth. Das sechste war das von Mercie, so seinen Anfang nahm An. 522. und stund unter 20. Königen biß Anno 724. da es den West-Saxen in die Hände fiel. Das siebende war der Ost-
von Engeland. ruͤhren wollen. Und zwar ſo war daserſte das Koͤnigreich von Kent, ſo begunn An. 455. und waͤhrete unter ſiebenzehen Koͤnigen biß An. 827. daß es von den Weſt- Saxen bezwungen ward. Das zweyte war das von Suſſex, ſo An. 488. den An- fang nahm/ und unter fuͤnf Koͤnigen biß An. 601. waͤhrete/ da es gleichfals von den Weſt-Saxen zur Provintz gemacht ward. Das dritte war der Weſt-Saxen/ ſo begunte Anno 519. und waͤhrete unter neunzehen Koͤnigen 561. Jahr. Deſſen eilf- ter Koͤnig Ine hat angeordnet/ daß jeder Unterthan/ ſo 19. Pence in Vermoͤgen haͤtte/ jaͤhrlich einen Pence an den Pabſt zu Rom geben ſolte; welche Schatzung man erſt des Koͤnigs Allmoſen/ darnach Peters Pence hieß. Das vierdte Reich waꝛ das von Eſſex, ſo den Anfang nahm A. 527. und ſtund unter 14. Koͤnigen biß An. 808. da es von den Weſt-Saxen bezwungen ward. Das fuͤnfte war das von Nor- thumberland, ſo ſeinen Anfang nahm A. 547. und waͤhrete unter 23. Koͤnigen biß A. 926. da es unter der Weſt-Saxen Bot- maͤſſigkeit gerieth. Das ſechſte war das von Mercie, ſo ſeinen Anfang nahm An. 522. und ſtund unter 20. Koͤnigen biß Anno 724. da es den Weſt-Saxen in die Haͤnde fiel. Das ſiebende war der Oſt-
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von Engeland.
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Koͤnigen biß An. 827. daß es von den Weſt-
Saxen bezwungen ward. Das zweyte
war das von Suſſex, ſo An. 488. den An-
fang nahm/ und unter fuͤnf Koͤnigen biß
An. 601. waͤhrete/ da es gleichfals von den
Weſt-Saxen zur Provintz gemacht
ward. Das dritte war der Weſt-Saxen/
ſo begunte Anno 519. und waͤhrete unter
neunzehen Koͤnigen 561. Jahr. Deſſen eilf-
ter Koͤnig Ine hat angeordnet/ daß jeder
Unterthan/ ſo 19. Pence in Vermoͤgen
haͤtte/ jaͤhrlich einen Pence an den Pabſt
zu Rom geben ſolte; welche Schatzung
man erſt des Koͤnigs Allmoſen/ darnach
Peters Pence hieß. Das vierdte Reich waꝛ
das von Eſſex, ſo den Anfang nahm A. 527.
und ſtund unter 14. Koͤnigen biß An. 808.
da es von den Weſt-Saxen bezwungen
ward. Das fuͤnfte war das von Nor-
thumberland, ſo ſeinen Anfang nahm A.
547. und waͤhrete unter 23. Koͤnigen biß A.
926. da es unter der Weſt-Saxen Bot-
maͤſſigkeit gerieth. Das ſechſte war das
von Mercie, ſo ſeinen Anfang nahm An.
522. und ſtund unter 20. Koͤnigen biß
Anno 724. da es den Weſt-Saxen in
die Haͤnde fiel. Das ſiebende war der
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