Im Ganzen muß man doch immer der Ver-XVIII. fassung des Teutschen Reichs die Gerechtigkeit widerfahren laßen, daß sie in Vergleichung mit anderen Mächten doch nicht die unvollkommenste ist, sondern noch allezeit gewisse Vorzüge hat. We- nigstens liegt es nicht an der Staatsverfassung im Ganzen, wenn Teutschland nicht in allen Theilen sich einer gleichen Wohlfahrt zu erfreuen hat. Wo auch noch kleine Flecken und Anstände übrig sind, muß man hoffen, daß die Vorsehung Rath schaf- fen könne, wie sie bisher doch sichtbar über unsere Nation gewachet hat. Warum sollte man nicht für die Zukunft frohe Aussichten haben, da dem be- vorstehenden Zeitalter so erhabene Muster von Thä- tigkeit, Gerechtigkeit und Menschenliebe vorleuch- ten, wie Joseph, Georg und Friedrich Wilhelm!
5) Manchfaltigk. d. beſ. T. Staaten.
Im Ganzen muß man doch immer der Ver-XVIII. faſſung des Teutſchen Reichs die Gerechtigkeit widerfahren laßen, daß ſie in Vergleichung mit anderen Maͤchten doch nicht die unvollkommenſte iſt, ſondern noch allezeit gewiſſe Vorzuͤge hat. We- nigſtens liegt es nicht an der Staatsverfaſſung im Ganzen, wenn Teutſchland nicht in allen Theilen ſich einer gleichen Wohlfahrt zu erfreuen hat. Wo auch noch kleine Flecken und Anſtaͤnde uͤbrig ſind, muß man hoffen, daß die Vorſehung Rath ſchaf- fen koͤnne, wie ſie bisher doch ſichtbar uͤber unſere Nation gewachet hat. Warum ſollte man nicht fuͤr die Zukunft frohe Ausſichten haben, da dem be- vorſtehenden Zeitalter ſo erhabene Muſter von Thaͤ- tigkeit, Gerechtigkeit und Menſchenliebe vorleuch- ten, wie Joſeph, Georg und Friedrich Wilhelm!
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5) Manchfaltigk. d. beſ. T. Staaten.
Im Ganzen muß man doch immer der Ver-
faſſung des Teutſchen Reichs die Gerechtigkeit
widerfahren laßen, daß ſie in Vergleichung mit
anderen Maͤchten doch nicht die unvollkommenſte
iſt, ſondern noch allezeit gewiſſe Vorzuͤge hat. We-
nigſtens liegt es nicht an der Staatsverfaſſung im
Ganzen, wenn Teutſchland nicht in allen Theilen
ſich einer gleichen Wohlfahrt zu erfreuen hat. Wo
auch noch kleine Flecken und Anſtaͤnde uͤbrig ſind,
muß man hoffen, daß die Vorſehung Rath ſchaf-
fen koͤnne, wie ſie bisher doch ſichtbar uͤber unſere
Nation gewachet hat. Warum ſollte man nicht
fuͤr die Zukunft frohe Ausſichten haben, da dem be-
vorſtehenden Zeitalter ſo erhabene Muſter von Thaͤ-
tigkeit, Gerechtigkeit und Menſchenliebe vorleuch-
ten, wie Joſeph, Georg und Friedrich
Wilhelm!
XVIII.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/333>, abgerufen am 09.05.2024.
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