Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.Inhalt. doch die Fürsten einverstanden; -- als namentlich mit ei-ner neu eingerückten Stelle gegen Mißheirathen, S. 22. -- VII. VIII. die zwar schon in älterem Herkommen gegrün- det war, -- nicht nur in Ansehung morganatischer Ehen, da absichtlich die Unstandesmäßigkeit der Gemahlinn und Kinder bedungen wird, S. 22. -- IX. sondern auch ohne solche Verabredung; -- X. ohne daß auch Standeserhö- hungen wider Willen der Stammsvettern dagegen etwas wirken können. S. 25. -- XI. Nur die gemeinen Römi- schen und päbstlichen Rechte schienen hier andere Grund- sätze aufzubringen. S. 26. -- XII. Darüber gab eine Miß- heirath des Herzog Anton Ulrichs von Sachsen-Meinungen Anlaß zu dieser neuen Stelle in der Wahlcapitulation, S. 27. -- XIII. welche hernach selbst durch einen Reichsschluß bestätiget wurde. S. 27. -- XIV. Nur eine nähere Be- stimmung, was eigentlich Mißheirathen seyen? ward noch auf einen künftigen Reichsschluß ausgestellt; -- insonder- heit ob die Ehe eines Fürsten mit einer Adelichen eine Miß- heirath sey; S. 28. -- XV. wie allerdings der Teutschen Verfassung gemäß zu seyn scheint; S. 29. -- XVI. da auch widrigenfalls bedenkliche Folgen zu erwarten seyn möch- ten; S. 29. -- XVII. Auf dieses und mehr andere Colle- gialschreiben ist inzwischen noch keine Reichsberathschlagung erfolget. S. 30. IV. Merkwärdigkeiten der Regierung Kaiser Carls des VII. 1742. Jan. 24. -- 1745. Jan. 20. S. 31-37. I. So kurz diese Regierung war, so fruchtbar war sie doch an wichtigen Begebenheiten. S. 31. -- II. III. In- sonderheit bekam die Preussische Macht einen beträchtlichen Zuwachs an Schlesien -- und Ostfriesland; S. 31. -- IV. Dem Hause Sachsen-Weimar fiel Eisenach zu, S. 32. -- V. und dem Hause Nassau-Oranien Siegen, -- wiewohl auf letzteres noch ein Prätendent Anspruch machte. S. 33. -- VI. Das Haus Holstein-Gottorp bekam nahe Aussichten zur Throufolge in Schweden und Rußland. S. 34. -- VII. Das Haus Hessencassel erhielt einen günstigen Reichs- schluß zu Befestigung seines Besitzes in der Grafschaft Ha- nau, -- wie auch ein unbeschränktes Appellationsprivile- gium. S. 35. -- VIII. Durch kaiserliche Standeserhöhun- gen a 5
Inhalt. doch die Fuͤrſten einverſtanden; — als namentlich mit ei-ner neu eingeruͤckten Stelle gegen Mißheirathen, S. 22. — VII. VIII. die zwar ſchon in aͤlterem Herkommen gegruͤn- det war, — nicht nur in Anſehung morganatiſcher Ehen, da abſichtlich die Unſtandesmaͤßigkeit der Gemahlinn und Kinder bedungen wird, S. 22. — IX. ſondern auch ohne ſolche Verabredung; — X. ohne daß auch Standeserhoͤ- hungen wider Willen der Stammsvettern dagegen etwas wirken koͤnnen. S. 25. — XI. Nur die gemeinen Roͤmi- ſchen und paͤbſtlichen Rechte ſchienen hier andere Grund- ſaͤtze aufzubringen. S. 26. — XII. Daruͤber gab eine Miß- heirath des Herzog Anton Ulrichs von Sachſen-Meinungen Anlaß zu dieſer neuen Stelle in der Wahlcapitulation, S. 27. — XIII. welche hernach ſelbſt durch einen Reichsſchluß beſtaͤtiget wurde. S. 27. — XIV. Nur eine naͤhere Be- ſtimmung, was eigentlich Mißheirathen ſeyen? ward noch auf einen kuͤnftigen Reichsſchluß ausgeſtellt; — inſonder- heit ob die Ehe eines Fuͤrſten mit einer Adelichen eine Miß- heirath ſey; S. 28. — XV. wie allerdings der Teutſchen Verfaſſung gemaͤß zu ſeyn ſcheint; S. 29. — XVI. da auch widrigenfalls bedenkliche Folgen zu erwarten ſeyn moͤch- ten; S. 29. — XVII. Auf dieſes und mehr andere Colle- gialſchreiben iſt inzwiſchen noch keine Reichsberathſchlagung erfolget. S. 30. IV. Merkwaͤrdigkeiten der Regierung Kaiſer Carls des VII. 1742. Jan. 24. — 1745. Jan. 20. S. 31-37. I. So kurz dieſe Regierung war, ſo fruchtbar war ſie doch an wichtigen Begebenheiten. S. 31. — II. III. In- ſonderheit bekam die Preuſſiſche Macht einen betraͤchtlichen Zuwachs an Schleſien — und Oſtfriesland; S. 31. — IV. Dem Hauſe Sachſen-Weimar fiel Eiſenach zu, S. 32. — V. und dem Hauſe Naſſau-Oranien Siegen, — wiewohl auf letzteres noch ein Praͤtendent Anſpruch machte. S. 33. — VI. Das Haus Holſtein-Gottorp bekam nahe Ausſichten zur Throufolge in Schweden und Rußland. S. 34. — VII. Das Haus Heſſencaſſel erhielt einen guͤnſtigen Reichs- ſchluß zu Befeſtigung ſeines Beſitzes in der Grafſchaft Ha- nau, — wie auch ein unbeſchraͤnktes Appellationsprivile- gium. S. 35. — VIII. Durch kaiſerliche Standeserhoͤhun- gen a 5
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VII. VIII. die zwar ſchon in aͤlterem Herkommen gegruͤn-
det war, — nicht nur in Anſehung morganatiſcher Ehen,
da abſichtlich die Unſtandesmaͤßigkeit der Gemahlinn und
Kinder bedungen wird, S. 22. — IX. ſondern auch ohne
ſolche Verabredung; — X. ohne daß auch Standeserhoͤ-
hungen wider Willen der Stammsvettern dagegen etwas
wirken koͤnnen. S. 25. — XI. Nur die gemeinen Roͤmi-
ſchen und paͤbſtlichen Rechte ſchienen hier andere Grund-
ſaͤtze aufzubringen. S. 26. — XII. Daruͤber gab eine Miß-
heirath des Herzog Anton Ulrichs von Sachſen-Meinungen
Anlaß zu dieſer neuen Stelle in der Wahlcapitulation, S.
27. — XIII. welche hernach ſelbſt durch einen Reichsſchluß
beſtaͤtiget wurde. S. 27. — XIV. Nur eine naͤhere Be-
ſtimmung, was eigentlich Mißheirathen ſeyen? ward noch
auf einen kuͤnftigen Reichsſchluß ausgeſtellt; — inſonder-
heit ob die Ehe eines Fuͤrſten mit einer Adelichen eine Miß-
heirath ſey; S. 28. — XV. wie allerdings der Teutſchen
Verfaſſung gemaͤß zu ſeyn ſcheint; S. 29. — XVI. da
auch widrigenfalls bedenkliche Folgen zu erwarten ſeyn moͤch-
ten; S. 29. — XVII. Auf dieſes und mehr andere Colle-
gialſchreiben iſt inzwiſchen noch keine Reichsberathſchlagung
erfolget. S. 30.
IV. Merkwaͤrdigkeiten der Regierung Kaiſer
Carls des VII. 1742. Jan. 24. — 1745. Jan. 20.
S. 31-37.
I. So kurz dieſe Regierung war, ſo fruchtbar war ſie
doch an wichtigen Begebenheiten. S. 31. — II. III. In-
ſonderheit bekam die Preuſſiſche Macht einen betraͤchtlichen
Zuwachs an Schleſien — und Oſtfriesland; S. 31. — IV.
Dem Hauſe Sachſen-Weimar fiel Eiſenach zu, S. 32. —
V. und dem Hauſe Naſſau-Oranien Siegen, — wiewohl
auf letzteres noch ein Praͤtendent Anſpruch machte. S. 33. —
VI. Das Haus Holſtein-Gottorp bekam nahe Ausſichten
zur Throufolge in Schweden und Rußland. S. 34. —
VII. Das Haus Heſſencaſſel erhielt einen guͤnſtigen Reichs-
ſchluß zu Befeſtigung ſeines Beſitzes in der Grafſchaft Ha-
nau, — wie auch ein unbeſchraͤnktes Appellationsprivile-
gium. S. 35. — VIII. Durch kaiſerliche Standeserhoͤhun-
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