Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.VI. Neuere Z. Ferd. I--III. 1558-1648. Berichte an ihre Höfe stellten. Allein auch diesebeiden Churhöfe wurden in den Jahren 1624. und 1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein- willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß weder auf des geächteten Churfürsten Sohn, noch Brüder, noch Stammsvettern des Hauses Pfalz einige Rücksicht genommen, sondern mit aller deren Uebergehung die Chur an einen weit entferntern Stammsvetter eines ganz andern Stammes über- tragen wurde. Aber jene Absicht, die Religions- gleichheit der Churfürsten auf ewig aufzuheben, kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein von weitem angelegter Entwurf gelungen ist, so war es dieser. III. Nun kam die Reihe auch an die Häuser Ba- IV. Da vollends auch der König in Dänemark, Kriegs-
VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648. Berichte an ihre Hoͤfe ſtellten. Allein auch dieſebeiden Churhoͤfe wurden in den Jahren 1624. und 1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein- willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß weder auf des geaͤchteten Churfuͤrſten Sohn, noch Bruͤder, noch Stammsvettern des Hauſes Pfalz einige Ruͤckſicht genommen, ſondern mit aller deren Uebergehung die Chur an einen weit entferntern Stammsvetter eines ganz andern Stammes uͤber- tragen wurde. Aber jene Abſicht, die Religions- gleichheit der Churfuͤrſten auf ewig aufzuheben, kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein von weitem angelegter Entwurf gelungen iſt, ſo war es dieſer. III. Nun kam die Reihe auch an die Haͤuſer Ba- IV. Da vollends auch der Koͤnig in Daͤnemark, Kriegs-
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VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648.
Berichte an ihre Hoͤfe ſtellten. Allein auch dieſe
beiden Churhoͤfe wurden in den Jahren 1624. und
1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein-
willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß
weder auf des geaͤchteten Churfuͤrſten Sohn, noch
Bruͤder, noch Stammsvettern des Hauſes Pfalz
einige Ruͤckſicht genommen, ſondern mit aller deren
Uebergehung die Chur an einen weit entferntern
Stammsvetter eines ganz andern Stammes uͤber-
tragen wurde. Aber jene Abſicht, die Religions-
gleichheit der Churfuͤrſten auf ewig aufzuheben,
kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein
von weitem angelegter Entwurf gelungen iſt, ſo
war es dieſer.
Nun kam die Reihe auch an die Haͤuſer Ba-
dendurlach und Heſſencaſſel, denen jetzt mit widri-
gen Erkenntniſſen in ihren Angelegenheiten vom
Reichshofrathe zugeſetzt wurde. Hauptſaͤchlich
aber ward der General Tilly, wie ſonſt kein Feind
mehr gegen ihn unter Waffen ſtand, noch dazu
beſtimmt, nunmehr die catholiſche Gegenrefor-
mation mit Zwangsmitteln, wo man ſie noͤthig
fand, gegen evangeliſche Unterthanen catholiſcher
Landesherren zu unterſtuͤtzen, und ſowohl Biſthuͤmer
und Erzbiſthuͤmer oder Abteyen und Domherren-
ſtellen, die ſchon in evangeliſchen Haͤnden waren,
als andere von evangeliſchen Landesherren oder
Reichsſtaͤdten eingezogene oder mit evangeliſchen
Perſonen beſetzte Stifter und Kloͤſter wieder in
catholiſche Haͤnde zuruͤckzubringen.
Da vollends auch der Koͤnig in Daͤnemark,
dem ſich der Niederſaͤchſiſche Kreis noch mit neuen
Kriegs-
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