aber nur von sechs Personen, zu beschicken. Je- doch auf die Bedingungen, die zu Uetrecht zum Grunde gelegt wurden, wollte Carl der VI. zum Frieden sich nicht bequemen. Kaiser und Reich nahmen also an allen den Friedenshandlungen, die zu Uetrecht vorgenommen wurden, keinen Theil.
V.
Allein im Kriege machte jetzt die Französische Armee unter dem Marschall von Villars gegen die kaiserliche und Reichsarmee unter dem Prinzen Eu- gen von Savoyen desto größere Fortschritte, da noch in dem Feldzuge des Jahres 1713. Landau und Freyburg von den Franzosen erobert wurden. In diesen Umständen bekamen beide gedachte höch- ste Befehlshaber der gegenseitigen Kriegsheere von ihren Höfen den Auftrag zu Rastadt Conferenzen zu halten, wo unter dem Namen der Friedensprä- liminarien am 4. März 1714. schon alle Friedens- puncte berichtiget wurden. Carl der VI. mußte sich also doch mit dem, was ihm zu Uetrecht zu- gedacht war, begnügen. Frankreich mußte dem Hause Oesterreich Breisach und Freyburg, und dem Reiche Kehl zurückgeben, auch die neunte Chur anerkennen. Aber auch den beiden Churfürsten von Cölln und Baiern ward ihre völlige Herstellung ausbedungen; dem letztern mit dem Zusatze, daß die Krone Frankreich nicht zuwider seyn wollte, wenn das Haus Baiern einige Vertauschung seiner Staaten gut finden sollte.
VI.
Da das alles ohne Zuthun des Reichs verhan- delt und geschlossen war, entschuldigte sich der Kai- ser mit den Kriegsläuften, daß die Umstände nicht zugelaßen hätten, mit dem Reiche erst Berathschla-
gung
X. Carl der VI. 1711-1740.
aber nur von ſechs Perſonen, zu beſchicken. Je- doch auf die Bedingungen, die zu Uetrecht zum Grunde gelegt wurden, wollte Carl der VI. zum Frieden ſich nicht bequemen. Kaiſer und Reich nahmen alſo an allen den Friedenshandlungen, die zu Uetrecht vorgenommen wurden, keinen Theil.
V.
Allein im Kriege machte jetzt die Franzoͤſiſche Armee unter dem Marſchall von Villars gegen die kaiſerliche und Reichsarmee unter dem Prinzen Eu- gen von Savoyen deſto groͤßere Fortſchritte, da noch in dem Feldzuge des Jahres 1713. Landau und Freyburg von den Franzoſen erobert wurden. In dieſen Umſtaͤnden bekamen beide gedachte hoͤch- ſte Befehlshaber der gegenſeitigen Kriegsheere von ihren Hoͤfen den Auftrag zu Raſtadt Conferenzen zu halten, wo unter dem Namen der Friedenspraͤ- liminarien am 4. Maͤrz 1714. ſchon alle Friedens- puncte berichtiget wurden. Carl der VI. mußte ſich alſo doch mit dem, was ihm zu Uetrecht zu- gedacht war, begnuͤgen. Frankreich mußte dem Hauſe Oeſterreich Breiſach und Freyburg, und dem Reiche Kehl zuruͤckgeben, auch die neunte Chur anerkennen. Aber auch den beiden Churfuͤrſten von Coͤlln und Baiern ward ihre voͤllige Herſtellung ausbedungen; dem letztern mit dem Zuſatze, daß die Krone Frankreich nicht zuwider ſeyn wollte, wenn das Haus Baiern einige Vertauſchung ſeiner Staaten gut finden ſollte.
VI.
Da das alles ohne Zuthun des Reichs verhan- delt und geſchloſſen war, entſchuldigte ſich der Kai- ſer mit den Kriegslaͤuften, daß die Umſtaͤnde nicht zugelaßen haͤtten, mit dem Reiche erſt Berathſchla-
gung
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X. Carl der VI. 1711-1740.
aber nur von ſechs Perſonen, zu beſchicken. Je-
doch auf die Bedingungen, die zu Uetrecht zum
Grunde gelegt wurden, wollte Carl der VI. zum
Frieden ſich nicht bequemen. Kaiſer und Reich
nahmen alſo an allen den Friedenshandlungen, die
zu Uetrecht vorgenommen wurden, keinen Theil.
Allein im Kriege machte jetzt die Franzoͤſiſche
Armee unter dem Marſchall von Villars gegen die
kaiſerliche und Reichsarmee unter dem Prinzen Eu-
gen von Savoyen deſto groͤßere Fortſchritte, da
noch in dem Feldzuge des Jahres 1713. Landau
und Freyburg von den Franzoſen erobert wurden.
In dieſen Umſtaͤnden bekamen beide gedachte hoͤch-
ſte Befehlshaber der gegenſeitigen Kriegsheere von
ihren Hoͤfen den Auftrag zu Raſtadt Conferenzen
zu halten, wo unter dem Namen der Friedenspraͤ-
liminarien am 4. Maͤrz 1714. ſchon alle Friedens-
puncte berichtiget wurden. Carl der VI. mußte
ſich alſo doch mit dem, was ihm zu Uetrecht zu-
gedacht war, begnuͤgen. Frankreich mußte dem
Hauſe Oeſterreich Breiſach und Freyburg, und dem
Reiche Kehl zuruͤckgeben, auch die neunte Chur
anerkennen. Aber auch den beiden Churfuͤrſten
von Coͤlln und Baiern ward ihre voͤllige Herſtellung
ausbedungen; dem letztern mit dem Zuſatze, daß
die Krone Frankreich nicht zuwider ſeyn wollte,
wenn das Haus Baiern einige Vertauſchung ſeiner
Staaten gut finden ſollte.
Da das alles ohne Zuthun des Reichs verhan-
delt und geſchloſſen war, entſchuldigte ſich der Kai-
ſer mit den Kriegslaͤuften, daß die Umſtaͤnde nicht
zugelaßen haͤtten, mit dem Reiche erſt Berathſchla-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/420>, abgerufen am 22.11.2024.
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