XII. Neue Kriege in Norden und Süden; und de- ren Einfluß in die Teutsche Reichsverfassung 1700-1705.
I. Zwey neue Kriege, der Nordische Krieg, und der Spanische Successionskrieg. -- Nur in den letztern wurde das Teutsche Reich mit verwickelt. -- II. Aber auch der Nordische Krieg zog sich zu Zeiten auf Teutschen Boden; -- wobey das Recht der Bündnisse mit auswärtigen Mächten selbst eine Ausnahme vom Landfrieden zu machen schien. -- III. Mit dem Spanischen Successionskriege kam die Associa- tion der Kreise wieder in Bewegung, -- IV. wie auch ein Vorschlag die Reichscontingente auch in Friedenszeiten bestän- dig zu unterhalten, -- der jedoch nicht völlig zu Stande kam.
I.
Die kurze Ruhe, die Europa nach dem Ryß- wickischen Frieden, und nach dem Frieden, der (1699. Jan. 26.) zu Carlowitz mit den Tür- ken geschlossen wurde, zu genießen hatte, war kaum zu rechnen, als im Jahre 1700. schon wieder ein weitaussehender Nordischer Krieg ausbrach, und bald darauf auch der Spanische Successions- fall eintrat, der den südlichen Theil von Europa in gleiche Kriegsunruhen verwickelte. An diesem letztern Kriege sah sich auch das Teutsche Reich im Ganzen Theil zu nehmen genöthiget. Das ge- schah zwar beym Nordischen Kriege nicht; aber auch dieser erstreckte sich doch mehr als einmal auf Teutschen Boden, zumal da die kriegführenden Könige von Dänemark, Polen und Schweden zu- gleich Teutsche Reichsstände waren, und auf jeder
Seite
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
XII. Neue Kriege in Norden und Suͤden; und de- ren Einfluß in die Teutſche Reichsverfaſſung 1700-1705.
I. Zwey neue Kriege, der Nordiſche Krieg, und der Spaniſche Succeſſionskrieg. — Nur in den letztern wurde das Teutſche Reich mit verwickelt. — II. Aber auch der Nordiſche Krieg zog ſich zu Zeiten auf Teutſchen Boden; — wobey das Recht der Buͤndniſſe mit auswaͤrtigen Maͤchten ſelbſt eine Ausnahme vom Landfrieden zu machen ſchien. — III. Mit dem Spaniſchen Succeſſionskriege kam die Aſſocia- tion der Kreiſe wieder in Bewegung, — IV. wie auch ein Vorſchlag die Reichscontingente auch in Friedenszeiten beſtaͤn- dig zu unterhalten, — der jedoch nicht voͤllig zu Stande kam.
I.
Die kurze Ruhe, die Europa nach dem Ryß- wickiſchen Frieden, und nach dem Frieden, der (1699. Jan. 26.) zu Carlowitz mit den Tuͤr- ken geſchloſſen wurde, zu genießen hatte, war kaum zu rechnen, als im Jahre 1700. ſchon wieder ein weitausſehender Nordiſcher Krieg ausbrach, und bald darauf auch der Spaniſche Succeſſions- fall eintrat, der den ſuͤdlichen Theil von Europa in gleiche Kriegsunruhen verwickelte. An dieſem letztern Kriege ſah ſich auch das Teutſche Reich im Ganzen Theil zu nehmen genoͤthiget. Das ge- ſchah zwar beym Nordiſchen Kriege nicht; aber auch dieſer erſtreckte ſich doch mehr als einmal auf Teutſchen Boden, zumal da die kriegfuͤhrenden Koͤnige von Daͤnemark, Polen und Schweden zu- gleich Teutſche Reichsſtaͤnde waren, und auf jeder
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
XII.
Neue Kriege in Norden und Suͤden; und de-
ren Einfluß in die Teutſche Reichsverfaſſung
1700-1705.
I. Zwey neue Kriege, der Nordiſche Krieg, und der
Spaniſche Succeſſionskrieg. — Nur in den letztern wurde
das Teutſche Reich mit verwickelt. — II. Aber auch der
Nordiſche Krieg zog ſich zu Zeiten auf Teutſchen Boden; —
wobey das Recht der Buͤndniſſe mit auswaͤrtigen Maͤchten
ſelbſt eine Ausnahme vom Landfrieden zu machen ſchien. —
III. Mit dem Spaniſchen Succeſſionskriege kam die Aſſocia-
tion der Kreiſe wieder in Bewegung, — IV. wie auch ein
Vorſchlag die Reichscontingente auch in Friedenszeiten beſtaͤn-
dig zu unterhalten, — der jedoch nicht voͤllig zu Stande
kam.
Die kurze Ruhe, die Europa nach dem Ryß-
wickiſchen Frieden, und nach dem Frieden,
der (1699. Jan. 26.) zu Carlowitz mit den Tuͤr-
ken geſchloſſen wurde, zu genießen hatte, war kaum
zu rechnen, als im Jahre 1700. ſchon wieder ein
weitausſehender Nordiſcher Krieg ausbrach, und
bald darauf auch der Spaniſche Succeſſions-
fall eintrat, der den ſuͤdlichen Theil von Europa
in gleiche Kriegsunruhen verwickelte. An dieſem
letztern Kriege ſah ſich auch das Teutſche Reich im
Ganzen Theil zu nehmen genoͤthiget. Das ge-
ſchah zwar beym Nordiſchen Kriege nicht; aber
auch dieſer erſtreckte ſich doch mehr als einmal auf
Teutſchen Boden, zumal da die kriegfuͤhrenden
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/406>, abgerufen am 22.11.2024.
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