Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.IX. Leop. u. Joseph I. 1657-1711. schreiben, als eine weitere Fortsetzung des Kriegesveranlaßen würden, zumal da die Französischen Gesandten wiederholt erklärten: ihres Königs Eh- re und Gewissen litte nicht davon abzugehen, daß die Kirchen, die er aus Andacht bauen laßen, in ihrem Wesen erhalten werden müßten. So un- terschrieben also die kaiserlichen und der catholischen Stände Gesandten, aber von evangelischen nur die von Würtenberg, Wetterauischen Grafen und der Reichsstadt Frankfurt. Alle übrige evangelische Gesandten gaben vielmehr eine von ihnen unter- schriebene Erklärung an die vermittelnden Mächte, wie sie darum den Frieden nicht unterschreiben könnten, weil die eingeschobene Clausel sowohl dem Westphälischen Frieden und der Wahlcapitulation, als der vom Reiche erhaltenen Instruction, und selbst den bisherigen Friedenshandlungen und eig- nen kaiserlichen und Französischen Erklärungen ent- gegen sey. XI. Inzwischen war zur Ratification des Friedens, schaft
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711. ſchreiben, als eine weitere Fortſetzung des Kriegesveranlaßen wuͤrden, zumal da die Franzoͤſiſchen Geſandten wiederholt erklaͤrten: ihres Koͤnigs Eh- re und Gewiſſen litte nicht davon abzugehen, daß die Kirchen, die er aus Andacht bauen laßen, in ihrem Weſen erhalten werden muͤßten. So un- terſchrieben alſo die kaiſerlichen und der catholiſchen Staͤnde Geſandten, aber von evangeliſchen nur die von Wuͤrtenberg, Wetterauiſchen Grafen und der Reichsſtadt Frankfurt. Alle uͤbrige evangeliſche Geſandten gaben vielmehr eine von ihnen unter- ſchriebene Erklaͤrung an die vermittelnden Maͤchte, wie ſie darum den Frieden nicht unterſchreiben koͤnnten, weil die eingeſchobene Clauſel ſowohl dem Weſtphaͤliſchen Frieden und der Wahlcapitulation, als der vom Reiche erhaltenen Inſtruction, und ſelbſt den bisherigen Friedenshandlungen und eig- nen kaiſerlichen und Franzoͤſiſchen Erklaͤrungen ent- gegen ſey. XI. Inzwiſchen war zur Ratification des Friedens, ſchaft
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
ſchreiben, als eine weitere Fortſetzung des Krieges
veranlaßen wuͤrden, zumal da die Franzoͤſiſchen
Geſandten wiederholt erklaͤrten: ihres Koͤnigs Eh-
re und Gewiſſen litte nicht davon abzugehen, daß
die Kirchen, die er aus Andacht bauen laßen, in
ihrem Weſen erhalten werden muͤßten. So un-
terſchrieben alſo die kaiſerlichen und der catholiſchen
Staͤnde Geſandten, aber von evangeliſchen nur die
von Wuͤrtenberg, Wetterauiſchen Grafen und der
Reichsſtadt Frankfurt. Alle uͤbrige evangeliſche
Geſandten gaben vielmehr eine von ihnen unter-
ſchriebene Erklaͤrung an die vermittelnden Maͤchte,
wie ſie darum den Frieden nicht unterſchreiben
koͤnnten, weil die eingeſchobene Clauſel ſowohl dem
Weſtphaͤliſchen Frieden und der Wahlcapitulation,
als der vom Reiche erhaltenen Inſtruction, und
ſelbſt den bisherigen Friedenshandlungen und eig-
nen kaiſerlichen und Franzoͤſiſchen Erklaͤrungen ent-
gegen ſey.
Inzwiſchen war zur Ratification des Friedens,
die auch von der Reichsverſammlung zu Regens-
burg geſchehen ſollte, nur eine Friſt von ſechs Wo-
chen geſetzt, unter gleicher Bedrohung, ſonſt den
Krieg gegen diejenigen, die ſich derſelben widerſetz-
ten, fortzufuͤhren. Darauf wurde zwar (1697.
Nov. 26.) ein Reichsgutachten zur Ratification
abgefaßt, jedoch mit einem eignen Poſtſcripte,
worin auf eine Verſicherung angetragen wurde:
daß die Catholiſchen gegen die proteſtantiſchen
Staͤnde im ganzen Reiche ſich dieſer Clauſel nie be-
dienen wuͤrden, und die Clauſel alſo nur eine Sa-
che zwiſchen dem Reiche und der Krone Frankreich
bleiben ſolle, zumal da die Franzoͤſiſche Geſandt-
ſchaft
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